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Doppelbesteuerung von Erbschaften
14.04.10 ∙ Deutsch-französisches Steuerrecht

Erbschaft und Schenkung: Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich

Neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich Am 3.4.2009 wurde das Abkommen vom 12.10.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Nachlasses, der Erbschaft und der Schenkung in deutsch-französischen Erbfällen ratifiziert. Ohne grundlegende Neuerungen zu enthalten, sichert das neue Doppelbesteuerungsabkommen (in Abk.: DBA) die Abwicklung der deutsch-französischen Erbschaften. Das DBA findet Anwendung auf alle Erbschaften, bei denen der Erblasser seinen Wohnsitz in einem der beiden Staaten hatte und ab Inkrafttreten des neuen DBAs, also nach dem 2. April 2009, verstorben ist. Es gilt gleichermaßen für alle Schenkungen ab diesem Datum. Ziel des Doppelbesteuerungsabkommens: Bestimmung des Staates, das das Besteuerungsrecht für die Erbschafts- und Schenkungssteuer hat…