Unternehmensnachfolge in Deutschland: jetzt noch günstig
01.12.14

Seit der letzten Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes, die am 1.1.2008 in Deutschland in Kraft getreten ist, sind Unternehmensnachfolgen in Deutschland so steuergünstig wie noch nie. Bei der Übertragung von Unternehmensvermögen nach dem aktuellen Erbschaftssteuergesetz fällt unter Umständen gar keine Steuer an. Allerdings prüft das Bundesverfassungsgericht derzeit, ob diese Verschonung von Unternehmen nicht eine Überprivilegierung darstellt, die gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstöẞt. Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wird es aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit zu einer Verschlechterung der erbschaftssteuerlichen Situation von deutschen Unternehmen kommen.
Die aktuellen Steuervergünstigungen für deutsche Unternehmen anlässlich der Unternehmensnachfolge
Nach dem derzeit anwendbaren Erbschaftssteuergesetz können Unternehmensnachfolgen von Betrieben ab 20 Mitarbeitern von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ganz oder zum gröẞten Teil befreit werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb mindestens 5 bis 7 Jahre unter Erhalt der Arbeitsplätze weitergeführt wird. Diese Ausnahmeregelung sollte die nachfolgende in das Unternehmen eintretende Generation, die oftmals Schwierigkeiten hat, die Mittel für die Steuer aufzubringen, entlasten und Arbeitsplätze sichern.
Im Vergleich stellt die erbschaftsteuerliche Regelung bei der französischen Unternehmensnachfolge geringere Anforderungen und ist dafür weniger vorteilhaft: Verbieten sich die Nachfolger die Veräußerung des Aktivvermögens des Unternehmens während vier Jahre und führen sie selber das Unternehmen drei Jahre lang, ist die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungssteuer auf 25% des Unternehmenswertes herabgesetzt.
Der Bundesfinanzhof hält die Steuervorteile bei der Unternehmensnachfolge für verfassungswidrig
Der BFH hielt die Steuervergünstigungen für Unternehmen für verfassungswidrig und rief im September 2012 das Bundesverfassungsgericht an. Das nun schon zwei Jahre andauernde Normenkontrollverfahren ist seit der mündlichen Verhandlung im Juli 2014, bei der auch Vertreter der Bundesregierung gehört wurden, in der Schlussphase. Es wird noch dieses Jahr mit einer Entscheidung gerechnet.
Wie wird das Bundesverfassungsgericht demnächst entscheiden?
Das Bundesverfassungsgericht kann das gesamte Erbschaftssteuergesetz für nichtig erklären oder eine Teilnichtigkeit der Verschonungsregelungen aussprechen.
Prozessbeobachtern zufolge ist am ehesten damit zu rechnen, dass das BVerfG die Verschonungsregelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und gleichzeitig anordnet, dass die bestehende Gesetzeslage bis zu einer Neuregelung befristet anwendbar bleibt.
Jetzt noch Unternehmensnachfolge regeln
Es ist davon auszugehen, dass sich die zurzeit bestehende Gesetzeslage mit der Entscheidung des BVerfG für Betriebe und Unternehmen entscheidend mit dem Richterspruch beziehungsweise der darauffolgenden Neuregelung durch den Gesetzgeber ändern wird.
Bis zu einer Entscheidung des BVerfG kann aber noch verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz in die jetzige Rechtslage bestehen. Auẞerdem ist auch mit einer Übergangsfrist zu rechnen. Deshalb können Unternehmer die einmalige Gelegenheit jetzt noch nutzen, um ihr Unternehmen neu zu strukturieren, bzw. eine Nachfolgeregelung zu treffen. Während Inhaber eines deutschen Unternehmens mit deutscher Staatsbürgerschaft unproblematisch in den Genuss der Steuervergünstigungen kommen können, sollte diese Möglichkeit von Unternehmern, die zwischen Frankreich und Deutschland agieren, mit dem deutsch-französischen Rechtsanwalt oder Steuerberater geprüft werden.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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