Deutschsprachige Rechtsanwälte für den deutsch-französischen Rechtsverkehr

Unsere Rechtsanwälte und Juristen sind auf das deutsch-französischen Wirtschaftsrecht spezialisiert

Die Rechtsanwälte und Juristen der Kanzlei stellen ihren Mandanten, die eine Tätigkeit in Frankreich ausüben, ihr umfangreiches Fachwissen zur Verfügung. Wir sind ein überschaubares und reaktionsschnelles Team von sechs Avocats, die vor französischen Gerichten zugelassen sind. Zugleich sind die meisten Mitglieder unseres Teams auch als Rechtsanwälte in Deutschland zugelassen. Die Beratung erfolgt zweisprachig auf Deutsch und Französisch. Unsere Rechtsanwälte beraten und verteidigen die Interessen unserer Mandanten ausschließlich in den unterschiedlichen Bereichen des deutsch-französischen Rechtsverkehrs.

Unsere Rechtsanwälte arbeiten täglich im französischen Wirtschaftsrecht mit Bezug zum deutschen Recht und im Europarecht, insbesondere im Wirtschaftsrecht und bei grenzüberschreitenden Fragen des Arbeitsrechts. Gerne können Sie in die Fachbereiche und Tätigkeitsfelder unserer Rechtsanwälte Françoise Berton, Juliette Boivineau, Nicolas Priault und Anja Stilz, sowie unsere Juristen Miriam Benz und Maëva Boh tiefer einsteigen.

Deutsch-Französische Anwaltskanzlei

Die deutsch-französische Ausbildung unserer Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben ihr Studium der Rechtswissenschaften sowohl an deutschen als auch an französischen Universitäten abgelegt. Sie haben ebenfalls Berufserfahrung in Deutschland und in Frankreich gesammelt. Und sie kennen die Rechtssysteme, Kulturen und Arbeitsmethoden beider Länder perfekt.

Unsere Rechtsanwälte sind in den meisten Fällen an französischen Rechtsanwaltskammern zugelassen und einer unserer Rechtsanwälte ist bei der deutschen Rechtsanwaltskammer von Karlsruhe zugelassen.

Mit ihrer doppelten Kultur und ihrer Fachkenntnis im deutschen und französischen Recht können unsere Rechtsanwälte Mandanten bei komplexen Fragestellungen grenzüberschreitender Projekte problemlos beraten.

Die Sprachkenntnisse unserer Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte arbeiten und sprechen täglich, je nach Wunsch und Bedarf des Mandanten, Deutsch, Französisch und Englisch.

Mehrsprachigkeit ist in unserer Kanzlei eine Selbstverständlichkeit.

Antworten auf die häufigsten Fragen

In welchen Rechtsgebieten berät eine deutsch-französische Kanzlei?

Eine deutsch-französische Kanzlei berät Mandanten in allen wesentlichen Bereichen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs zwischen Deutschland und Frankreich. Dazu zählen insbesondere Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie Prozessführung und Steuerrecht mit internationalem Bezug.
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren von einer rechtssicheren Beratung, die beide Rechtssysteme berücksichtigt und praxisnah miteinander verbindet.

Wann sollte ich eine deutsch-französische Kanzlei beauftragen?

Die Beauftragung einer deutsch-französischen Kanzlei ist sinnvoll, sobald ein rechtlicher Sachverhalt Bezug zu beiden Ländern hat. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • Unternehmensgründungen oder Niederlassungen im Nachbarland
  • Arbeitsverhältnissen mit grenzüberschreitendem Bezug
  • Gerichtsverfahren in Frankreich mit detuschen Parteien
  • Immobilienkauf in Frankreich oder Deutschland
  • Erbfällen mit Vermögen in beiden Staaten
  • Eine spezialisierte Kanzlei stellt sicher, dass nationale Besonderheiten beider Rechtssysteme berücksichtigt und möglichst genutzt werden und rechtliche Risiken minimiert werden.

Welche Vorteile bietet eine Kanzlei mit deutsch-französischen Anwälten?

Der größte Vorteil liegt in der juristischen und sprachlichen Doppelkompetenz. Deutsch-französische Anwälte kennen nicht nur die Gesetze beider Länder, sondern auch die jeweiligen administrativen Abläufe, Behördenstrukturen und Geschäftskulturen.

Dadurch lassen sich Missverständnisse vermeiden, Verfahren beschleunigen und grenzüberschreitende Projekte effizient umsetzen.

Vertreten deutsch-französische Kanzleien Mandanten auch vor Gericht?

Ja, je nach Zulassung vertreten deutsch-französische Anwälte Mandanten vor Gerichten in Deutschland und/oder Frankreich. Häufig arbeiten sie zudem eng mit lokalen Partnerkanzleien zusammen, um eine vollständige Prozessvertretung im jeweiligen Land sicherzustellen.

Neben der gerichtlichen Vertretung gehört auch die außergerichtliche Konfliktlösung, Vertragsgestaltung und strategische Beratung zum Leistungsspektrum.

Für wen ist eine deutsch-französische Rechtsberatung geeignet?

Eine deutsch-französische Kanzlei richtet sich sowohl an Unternehmen, Selbstständige, Investoren als auch Privatpersonen, die rechtliche Berührungspunkte mit Deutschland und Frankreich haben.

Typische Mandanten sind beispielsweise deutsche Unternehmer mit Geschäftsaktivitäten in Frankreich, französische Firmen mit Niederlassungen in Deutschland oder Privatpersonen mit Wohnsitz, Vermögen oder familiären Verbindungen in beiden Ländern.