Beratung im französischen Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht in Frankreich

Egal, ob Sie eine Gesellschaft bzw. ein Unternehmen in Frankreich gründen, die Struktur Ihrer französischen Tochtergesellschaft ändern oder einen Konflikt mit einem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in Frankreich beilegen wollen: Wir können Sie dabei unterstützen!

Unsere Leistungen bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich

Unsere deutsch-französische Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, deutsche Unternehmen in Frankreich zu begleiten.

Wir übernehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Gründung von Gesellschaften auf der anderen Rheinseite und gehen dabei rechtsvergleichend im deutschen und französischen Gesellschaftsrecht vor, um unseren Mandanten die Rechtsfolgen zu erklären.

Folgende Leistungen übernehmen wir in diesem Zusammenhang regelmäßig:

  • Beratung bei der Wahl des rechtlichen Rahmens der Tätigkeit in Frankreich: unselbständige Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Frankreich, Wahl der Gesellschaftsform (z. B. SARL), Vergleich mit den deutschen Gesellschaftsformen und Darstellung der steuerlichen Aspekte
  • Verteidigung der Interessen der deutschen Gesellschafter bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich im Rahmen einer Zusammenarbeit mit Franzosen
  • Verfassen des französischen Gesellschaftsvertrags und auf Wunsch Anpassung deutscher Gesellschaftsverträge an das französische Recht sowie Anmeldung der französischen Gesellschaft im Handelsregister
  • Begleitung bei den juristischen Schritten in gewissen Tätigkeitsbereichen, die einer behördlichen Genehmigung bzw. einer Überwachung in Frankreich unterliegen
  • Juristische Umsetzung der Compliance-Regeln des Konzerns nach französischem Gesellschaftsrecht, unter anderem aus der Geschäftsordnung, bei der Gestaltung der juristischen Dokumente der französischen Tochtergesellschaft
  • Verhandlung und Erstellung von Anstellungsverträgen der Vertretungsorgane der Gesellschaft (z. B. Geschäftsführeranstellungsvertrag)
  • Bestellung der Vertretungsorgane der französischen Firma und Beratung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Vertretung in der französischen Gesellschaft
  • Juristische Umsetzung der Bevollmächtigung in der französischen Gesellschaft
  • Beratung der deutschen Geschäftsführer über die Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts in Frankreich, insbesondere über industrielle Risiken oder insolvenzrechtlich relevante Themen sowie die Ausarbeitung von Lösungen zur Haftungsbeschränkung
franzoesisches-gesellschaftsrecht

Alltägliche Begleitung der französischen Gesellschaft im Auftrag der deutschen Gesellschafter und Geschäftsführer

  • Erstellen der Niederschriften der ordentlichen Beschlüsse (z. B. bei der Bestellung oder der Abberufung des Geschäftsführers, der Feststellung des Jahresabschlusses) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.)
  • Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer über die Beziehungen zwischen der Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft
  • Beratung zum sozialrechtlichen Status und den steuerrechtlichen Aspekten der Geschäftsführertätigkeit des deutschen und des französischen Geschäftsführers in Frankreich sowie Optimierungsvorschläge
  • Begleitung bei internationalen und nationalen Umstrukturierungen von Gesellschaften: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
  • Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals und in Bezug auf die Finanzverfassung der französischen Gesellschaft

Unterstützung bei Konflikten innerhalb der französischen Gesellschaft

Wenn Sie Anteilseigner oder Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft sind und einen Konflikt mit Ihren Partnern bewältigen wollen, können wir Ihnen helfen, eine gütliche Einigung zu erzielen oder Ihre Interessen bei Bedarf vor Gericht zu vertreten.

Je nach Fallkonstellation können wir Sie vor deutschen oder französischen Gerichten vertreten.

Wir können Sie ebenfalls vor einem Schiedsgericht vertreten.

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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

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