Die Gesellschaftervereinbarung in einer französischen Gesellschaft

09.02.23
Gesellschaftervereinbarung
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Wozu eine Gesellschaftervereinbarung ?

Eine Gesellschaftervereinbarung (oder Aktionärsvereinbarung – in Französisch: pacte d’associés) ist eine zwischen zwei oder mehr Gesellschaftern einer Gesellschaft (vereinfachte Aktiengesellschaft, Aktiengesellschaft, GmbH oder andere Gesellschaftsform nach französischem Recht) abgeschlossene Vereinbarung, die deren Beziehungen außerhalb der Satzung als „Sideletter“ regelt. Es gibt so viele Ziele und Inhalte von solchen Vereinbarungen wie es Gesellschaftssituationen gibt. Die nachstehende Darstellung wird nicht jeden möglichen Inhalt wiedergeben, da dies unmöglich wäre, sondern einen ersten Einblick in die Vereinbarung nach französischem Gesellschaftsrecht geben.

Die Gesellschaftervereinbarung kann insbesondere aus den folgenden Gründen interessant sein:

  • Die Gesellschaftervereinbarung kann Situationen regeln, die spezifisch für manche Gesellschafter aber nicht für alle gelten sollten, oder sie kann für alle Gesellschafter anwendbar sein, jedoch nur für einen befristeten Zeitraum;
  • Die Gesellschaftervereinbarung bringt eine gewisse Verschwiegenheit mit sich, denn sie wird nicht wie die Satzung im Handelsregister veröffentlicht: Sie kann also Klauseln beinhalten, von denen Dritte auf keinen Fall Kenntnis haben sollen, wie Klauseln zur Gewährung von Ansprüchen, die von der öffentlich bekannten Klausel abweichen;
  • Die Gesellschaftervereinbarung ist im Laufe der Zeit einfach zu ändern und zu ergänzen, allerdings unter der Voraussetzung, dass alle Unterzeichner bzw. ihre Nachfolger mit den Änderungen und Ergänzungen einverstanden sind.

Was beinhaltet die Gesellschaftervereinbarung?

Unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaftervereinbarung sorgfältig ausgearbeitet wurde und zwar unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln und Beschränkungen, kann dort eine gewisse Anzahl von Klauseln eingefügt werden. Es gibt keine zwingenden Vorgaben: Man kann nur eine einzige Regel vorsehen, die unter den Gesellschaftern angewandt wird, wie beispielsweise Regeln zur Dividendenausschüttung, oder aber zahlreiche Themen in Bezug auf das Miteinander der Gesellschafter regeln.

Im Allgemeinen kann man die folgenden Punkte nennen, die am häufigsten in Klauseln von Gesellschaftervereinbarungen (und auch von Beteiligungsverträgen) zu finden sind:

  • Klauseln zum Halten einer Beteiligung, deren schrittweisen Erwerb und/oder ihre Erhaltung,
  • Klauseln, die den Eintritt eines neuen Gesellschafters oder die Rechte eines Dritten als Erben vorsehen,
  • Klauseln zur Konfliktlösung,
  • Klauseln, um das schuldhafte Verhalten eines Gesellschafters zu sanktionieren,
  • Klauseln zur Festlegung der finanziellen oder unternehmenspolitischen Rechte der Gesellschafter,
  • Klauseln zur Verteilung der Befugnisse zwischen den Gesellschaftern,
  • Klauseln zur Regelung des Gleichgewichts zwischen Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern,
  • Klauseln über den Austritt eines Gesellschafters

Beispiele von typischen Klauseln aus einer Gesellschaftervereinbarung

Klausel gegen die Kapitalverwässerung

Wenn die qualifizierte Mehrheit der Gesellschafter eine Kapitalerhöhung beschließt, können die nicht daran beteiligten Gesellschafter im Grundkapital geschwächt werden und ihren Einfluss auf die Unternehmenspolitik verlieren. Die Begünstigten einer Kapitalverwässerungsklausel haben die Garantie, dass sie ihren Anteil am Grundkapital beibehalten, den sie auf unterschiedliche Art und Weise halten.

Ausstiegsklausel

Die Parteien in der Vereinbarung, die nicht an ihre Aktien bzw. ihren Geschäftsanteil gebunden sein wollen, insbesondere wenn sie Minderheitsgesellschafter sind und der Hauptgesellschafter ausscheiden könnte, können eine Ausstiegsklausel vorsehen. Diese erlaubt es einem Gesellschafter, die Gesellschaft jederzeit zu verlassen, indem die Gesellschaft oder seine Mitgesellschafter ihm den Wert seiner Beteiligung auszahlen. Dieser Ausstieg hat den Vorteil, dass der betreffende Gesellschafter nicht gezwungen wird, einen Käufer zu finden.

Klausel zur Geschäftsführungskontrolle

Die Minderheitsgesellschafter, die auf verschiedene Weise eine Kontrolle ausüben möchten, können dieses Recht stärken.

Kann man eine deutsche Gesellschaftervereinbarung in einer französischen Gesellschaft anwenden?

Wenn die Gesellschaftervereinbarung die Beziehungen zwischen Gesellschaftern einer französischen Gesellschaft regelt, müssen bestimmte (schriftliche oder nicht schriftliche) Grundsätze des französischen Gesellschaftsrechts beachtet werden. Der Verfasser der Gesellschaftervereinbarung muss diese Regeln also berücksichtigen und wissen, in wie weit er davon abweichen kann. Die Besonderheiten der Gesellschaftsform müssen ebenfalls berücksichtigt werden: Eine in einer vereinfachten Aktiengesellschaft gültige Klausel ist nicht zwingend in einer GmbH anwendbar.

Es ist deshalb unabdingbar:

  • einen Anwalt zu haben, der mit der Verfassung solcher Unterlagen vertraut ist, und
  • kein ausländisches Recht als Grundlage zu verwenden.

Eine Gesellschaftervereinbarung kann man mit Dominosteinen vergleichen: Wenn ein Teil fällt, dann fällt meistens auch der Rest. Es ist also äußerst wichtig, die Vereinbarung sehr sorgfältig auszuarbeiten. In den meisten Fällen wird sie zu Beginn einer Gesellschaft oder einer Zusammenarbeit erstellt und die auf dem Spiel stehenden Geldbeträge sind noch überschaubar. Dementsprechend wird leider oft an den Kosten für das Erstellen der Vereinbarung gespart. Wenn die Gesellschaft wächst und die auf dem Spiel stehenden Beträge wesentlich höher sind, kann man es bitter bereuen, keine sicherere Vereinbarung getroffen zu haben.

Wie wirksam ist eine Gesellschaftervereinbarung?

Diese Vereinbarung ist Dritten nicht bekannt und hat für sie keine Auswirkungen. Ihre Wirksamkeit beschränkt sich also ausschließlich auf den Kreis der unterzeichnenden Gesellschafter oder auf die Gesellschaft.

Es gibt jedoch eine Ausnahme zu diesen Regeln, nämlich wenn ein Dritter aufgrund der Vereinbarung einen Schaden erleidet. Es handelt sich hierbei um eine aus der Rechtsprechung hervorgegangene Regel im Vertragsrecht: Eine nicht an einem Vertrag als Partei beteiligte Person kann sich nicht auf diesen berufen, es sei denn die in diesem Vertrag vorgesehenen Bestimmungen fügen ihr einen Schaden zu. In diesem Fall ist es möglich, dass der Dritte sich auf die Nichtbeachtung der Vereinbarung beruft.

Bei Nichtausführung der Vereinbarung durch eine der unterzeichnenden Parteien, kann letztere zur Zahlung von Schadensersatz oder gegebenenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt werden.

Welche Laufzeit hat eine Gesellschaftervereinbarung?

Die Gesellschaftervereinbarung kann zum Beispiel:

1. eine Dauer, die an die Anwesenheit aller oder gewisser Parteien der Gesellschaftervereinbarung gebunden ist ;

2. eine zeitlich festgelegte Dauer;

3. eine unbestimmte Dauer ;

4. die Dauer der Gesellschaft, wie in einem Urteil vom 25. Januar 2023 vom französischen Kassationshof bestätigt wurde.

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht erfahren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: yellowj

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