Rechtsberatung im französischen Unternehmensinsolvenzrecht

Interessensvertretung deutscher Firmen in einem französischen Insolvenzverfahren

Wir unterstützen den Gläubiger einer französischen Firma, die sich im Insolvenzverfahren befindet. Dabei prüfen wir zunächst, ob die Forderungen durch den Insolvenzverwalter bestritten werden und gegebenenfalls Sicherheiten geltend gemacht werden könnten.

Wir übernehmen die Forderungsanmeldung in die Tabelle sowie die Geltendmachung des Aussonderungsrechts im französischen Insolvenzverfahren.

Wir stehen in direktem Kontakt mit dem französischen Insolvenzverwalter, um unseren Mandanten jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren zu können und seine Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten.

Wir vertreten die deutschen Gläubiger im französischen Insolvenzverfahren und beantragen bei Bedarf die Eröffnung.

Rechtliche Unterstützung von Muttergesellschaften bei Schwierigkeiten der französischen Tochtergesellschaften

Unsere Leistungen der Beratung und der gerichtlichen Vertretung umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Begleitung von Unternehmen und ihren ausländischen Gesellschaftern in Krisensituationen
  • Beurteilung der rechtlichen Risiken für die Geschäftsführer und Gesellschafter bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich
  • Ausarbeitung einer Strategie zur Vermeidung eines Insolvenzeröffnungsfalles
  • Juristische Beratung bei der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach französischem Recht (procédure de sauvegarde)
  • Vertretung beim Antrag auf Insolvenzeröffnung
  • Vertretung der Interessen des Schuldners während des Verfahrens und Kontakt mit dem Insolvenzverwalter

Beratung des Käufers einer französischen Firma in der Insolvenz

Egal, ob die Übernahme einzelne Vermögenswerte des insolventen Unternehmens oder dessen gesamte Tätigkeit in Frankreich betrifft, wir übernehmen für den Käufer die Kontaktaufnahme mit dem französischen Insolvenzverwalter und formulieren für ihn ein offizielles Übernahmeangebot.

Wir verteidigen die Interessenslage unseres Mandanten in allen Etappen der Übernahme vor und außerhalb des Insolvenzgerichts und prüfen den juristischen Rahmen des Kaufs vor der Unterschrift.

Wir beraten unsere Mandanten ebenfalls in allen Bereichen des Arbeits- und Vertragsrechts und bei allen mit der Übernahme in Zusammenhang stehenden juristischen Fragen. Wir begleiten den Erwerber gerne auch bei allen weiteren Schritten nach Erwerb, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit dem Personal.

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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

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