Rechtsberatung im französischen Unternehmensinsolvenzrecht
Interessensvertretung deutscher Firmen in einem französischen Insolvenzverfahren
Wir unterstützen den Gläubiger einer französischen Firma, die sich im Insolvenzverfahren befindet. Dabei prüfen wir zunächst, ob die Forderungen durch den Insolvenzverwalter bestritten werden und gegebenenfalls Sicherheiten geltend gemacht werden könnten.
Wir übernehmen die Forderungsanmeldung in die Tabelle sowie die Geltendmachung des Aussonderungsrechts im französischen Insolvenzverfahren.
Wir stehen in direktem Kontakt mit dem französischen Insolvenzverwalter, um unseren Mandanten jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren zu können und seine Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter zu vertreten.
Wir vertreten die deutschen Gläubiger im französischen Insolvenzverfahren und beantragen bei Bedarf die Eröffnung.
Rechtliche Unterstützung von Muttergesellschaften bei Schwierigkeiten der französischen Tochtergesellschaften
Unsere Leistungen der Beratung und der gerichtlichen Vertretung umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Begleitung von Unternehmen und ihren ausländischen Gesellschaftern in Krisensituationen
- Beurteilung der rechtlichen Risiken für die Geschäftsführer und Gesellschafter bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich
- Ausarbeitung einer Strategie zur Vermeidung eines Insolvenzeröffnungsfalles
- Juristische Beratung bei der Eröffnung eines Sanierungsverfahrens nach französischem Recht (procédure de sauvegarde)
- Vertretung beim Antrag auf Insolvenzeröffnung
- Vertretung der Interessen des Schuldners während des Verfahrens und Kontakt mit dem Insolvenzverwalter