Rechtsberatung im französischen Unternehmensinsolvenzrecht

Wir begleiten als Boutique-Kanzlei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei Krisen im Frankreichgeschäft. Unser Fokus liegt auf schnellen, wirtschaftlich tragfähigen Lösungen, die den Interessen unserer Mandanten gerecht werden. Dabei arbeiten wir strukturiert, pragmatisch und auf Augenhöhe.

Gerade im grenzüberschreitenden Kontext sind Insolvenzverfahren in Frankreich für deutsche Unternehmen mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Wir unterstützen Sie dabei, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu steuern.

Vertretung deutscher Gläubiger im französischen Insolvenzverfahren

Wir vertreten deutsche Unternehmen, die Forderungen gegenüber französischen Geschäftspartnern haben, effizient und durchsetzungsstark im Insolvenzverfahren.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung und Durchsetzung Ihrer Forderungen im französischen Insolvenzverfahren
  • Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle sowie Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten
  • Analyse, ob und in welchem Umfang Forderungen bestritten werden können
  • Laufende Abstimmung mit dem französischen Insolvenzverwalter und transparente Information über den Verfahrensstand
  • Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht sowie – falls erforderlich – Antragstellung auf Verfahrenseröffnung

Beratung von Muttergesellschaften bei Krisen französischer Tochtergesellschaften

Wir begleiten deutsche Muttergesellschaften und Gesellschafter bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihrer französischen Tochtergesellschaften – mit einem klaren Fokus auf Haftungsbegrenzung und Handlungsfähigkeit.

Unsere Beratung und Vertretung umfasst insbesondere:

  • Strategische Begleitung in Krisensituationen auf Geschäftsführungs- und Gesellschafterebene
  • Bewertung der persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter nach französischem Recht
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenzeröffnung
  • Beratung und Begleitung bei Sanierungsverfahren (z. B. procédure de sauvegarde)
  • Vertretung bei der Beantragung der Insolvenzeröffnung
  • Laufende Vertretung des Unternehmens im Verfahren sowie Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
ein leerstehendes Lagerhaus mit vielen Fenstern

Beratung des Käufers einer französischen Firma in der Insolvenz

Egal, ob die Übernahme einzelne Vermögenswerte des insolventen Unternehmens oder dessen gesamte Tätigkeit in Frankreich betrifft, wir übernehmen für den Käufer die Kontaktaufnahme mit dem französischen Insolvenzverwalter und formulieren für ihn ein offizielles Übernahmeangebot.

Wir verteidigen die Interessenslage unseres Mandanten in allen Etappen der Übernahme vor und außerhalb des Insolvenzgerichts und prüfen den juristischen Rahmen des Kaufs vor der Unterschrift.

Wir beraten unsere Mandanten ebenfalls in allen Bereichen des Arbeits- und Vertragsrechts und bei allen mit der Übernahme in Zusammenhang stehenden juristischen Fragen. Wir begleiten den Erwerber gerne auch bei allen weiteren Schritten nach Erwerb, insbesondere bei der Kontaktaufnahme mit dem Personal.

Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns

* Pflichtangaben
Envoi

Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang sowie Änderung Ihrer persönlichen Daten : Datenschutz.

Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

Auf dem Blog
22.08.2024

Übermäẞige Dauer eines Insolvenzverfahrens

In dem Eröffnungsbeschluss eines Insolvenzverfahrens nach französischem Recht wird eine Frist für die Beendigung der Abwicklung festgesetzt. Diese Frist im Insolvenzverfahren ist jedoch lediglich ein Richtwert . Das Insolvenzgericht kann die Frist verlängern, wenn die Abwicklung des Insolvenzverfahrens nicht fristgerecht…
21.11.2023

Das Insolvenzverfahren in Frankreich

In einer global vernetzten Wirtschaft sind Kenntnisse über ausländische Insolvenzregelungen von großem Wert. Dieser Artikel beleuchtet das französische Insolvenzrecht, wobei der Schwerpunkt auf der Unternehmensinsolvenz liegt, während auch ein kurzer Blick auf die Privatinsolvenz geworfen wird. Lernen Sie die Abläufe,…
06.07.2023

Bankrott bei Unterlassung einer Handlung

Kann man in Frankreich haftbar gemacht werden und dem Delikt des Bankrotts beschuldigt werden, wenn man bei Zahlungseinstellung eines Unternehmens nichts unternimmt? In einer neueren Gerichtsentscheidung wurde die Auffassung vertreten, dass das Unterlassen einer Handlung ausreicht, was wichtige Fragen zur…