Beratung im französischen Steuerrecht

Wir begleiten als Boutique-Kanzlei insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei steuerlichen Fragestellungen im Frankreichgeschäft. Dabei erfolgt die Beratung in enger Abstimmung mit den deutschen und französischen Steuerberatern.

Unser Ansatz ist dabei bewusst praxisorientiert: Wir verbinden rechtliche und steuerliche Aspekte, insbesondere zu den grenzüberschreitenden Aspekten und sorgen für eine klare, umsetzbare Struktur.

Auch Privatpersonen mit beruflicher Tätigkeit oder Immobilienbesitz in Frankreich unterstützen wir dabei, sich im Zusammenspiel von französischem und internationalem Steuerrecht sicher zu bewegen.

Beratung von deutschen Unternehmen in Frankreich

Wir beraten KMUs umfassend zu den steuerlichen Rahmenbedingungen ihrer Aktivitäten in Frankreich und legen besonderen Wert auf frühzeitige Strukturierung und Risikominimierung.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Analyse und Optimierung der steuerlichen Struktur (z. B. Betriebsstättenrisiken, Abzugsfähigkeit von Investitionen)
  • Behandlung komplexer grenzüberschreitender Steuerfragen, insbesondere zur Körperschaftsteuer und im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens Frankreich/Deutschland
  • Prüfung steuerlicher Aspekte bei Verträgen mit französischen Geschäftspartnern
  • Steuerliche Strukturierung bei der Gründung einer Gesellschaft in Frankreich (in enger Zusammenarbeit mit dem Steuerberater)
  • Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Organschaft
  • Steueroptimierung bei Dividendenausschüttungen zwischen Frankreich und Deutschland
  • Begleitung der Geschäftsführung und Personalabteilung bei steuerlichen Fragen, insbesondere zu Geschäftsführervergütungen
  • Vertretung gegenüber den französischen Steuerbehörden, insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen
  • Begleitung von Unternehmensnachfolgen, insbesondere unter Nutzung steuerlicher Begünstigungen (z. B. Dutreil-Pakt)
Französisches Steuerrecht

Steuerrechtliche Beratung von Privatpersonen mit Frankreichbezug

  • Steuerliche Optimierung und Begleitung zur Erfüllung der Erklärungspflichten im Bereich der Einkommensteuer von Grenzgängern zwischen Frankreich und Deutschland
  • Bestimmung des Ortes der Besteuerung nach dem DBA Frankreich-Deutschland für die Einkommensteuer von Privatpersonen, die eine Tätigkeit (Arbeitnehmer, Freiberufler, künstlerische Tätigkeit, usw.) oder Immobilien in Frankreich haben, sowie Bestimmung des Heimat- und Tätigkeitslandes
  • Vertretung der Steuerpflichtigen beim Finanzamt und vor französischen Finanzgerichten im Rahmen einer Steuerprüfung
  • Beratung zu den steuerlichen Aspekten der Vermögensverwaltung (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Immobilienkauf) und Unterstützung bei der Erstellung entsprechender Steuererklärungen
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