Beratung im französischen Steuerrecht

Wir begleiten deutsche Firmen bei Fragestellungen im französischen Steuerrecht und arbeiten dabei gerne in Kooperation mit deren deutschen und französischen Steuerberatern zusammen.

Wir begleiten auch Privatpersonen aus Deutschland mit einer Berufstätigkeit oder Immobilienbesitz in Frankreich und helfen ihnen dabei, sich bei der Vielzahl der gesetzlichen Vorschriften des französischen und des internationalen Steuerrechts besser zurechtzufinden.

Beratung von deutschen Unternehmen in Frankreich

Unsere Leistungen im Bereich Steuerrecht umfassen insbesondere:

  • Beratung bei Fragen zur Mehrwertsteuer, z. B. des Orts der Leistung oder Lieferung
  • Zusammenarbeit mit dem französischen Steuerberater des Mandanten bei Erstellung der Mehrwertsteuererklärungen sowie Begleitung beim Vorsteuervergütungsverfahren in Frankreich
  • Analyse der steuerlichen Aspekte der Tätigkeit deutscher Unternehmen in Frankreich (z. B. Risikoabschätzung der Betriebsstätte in Frankreich, Abzugsfähigkeit von Investitionsausgaben, usw.) und steuerliche Optimierung
  • Behandlung komplexer internationaler Steuerrechtsfragen zur Einkommensteuer (z. B. Quellenbesteuerung von Lizenzgebühren, Baustellen), insbesondere in Bezug auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich/Deutschland
  • Prüfung der steuerrechtlichen Aspekte des Vertragsschlusses mit französischen Partnern
  • Bei Firmengründung in Frankreich: steuerrechtliche Strategieplanung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf die Wahl der Gesellschaftsform der französischen Firma
  • Beratung zu den Verrechnungspreisen im Konzern nach französischem Steuerrecht
  • Beratung bei Fragen zur Organschaft
  • Steuerliche Optimierung und Unterstützung bei den Steuererklärungen bezüglich der Dividenden einer französischen Firma an den deutschen Anteilseigner
  • Begleitung der Personalabteilung und der Geschäftsführung des deutschen Mandanten bei steuerrechtlichen Fragen zu den Geschäftsführertantiemen in Frankreich
  • Vertretung ausländischer Steuerpflichtiger anlässlich der Betriebsprüfung in Frankreich
Französisches Steuerrecht

Steuerrechtliche Beratung von Privatpersonen mit Frankreichbezug

  • Steuerliche Optimierung und Begleitung zur Erfüllung der Erklärungspflichten im Bereich der Einkommensteuer von Grenzgängern zwischen Frankreich und Deutschland
  • Bestimmung des Ortes der Besteuerung nach dem DBA Frankreich-Deutschland für die Einkommensteuer von Privatpersonen, die eine Tätigkeit (Arbeitnehmer, Freiberufler, künstlerische Tätigkeit, usw.) oder Immobilien in Frankreich haben, sowie Bestimmung des Heimat- und Tätigkeitslandes
  • Vertretung der Steuerpflichtigen beim Finanzamt und vor französischen Finanzgerichten im Rahmen einer Steuerprüfung
  • Beratung zu den steuerlichen Aspekten der Vermögensverwaltung (Erbschaft- und Schenkungsteuer, Immobilienkauf) und Unterstützung bei der Erstellung entsprechender Steuererklärungen
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