Rechtsberatung im deutsch-französischen Immobilienrecht

Die komplexen Rechtslage im französisch-deutschen Immobilienrecht kann schnell zu einer großen Herausforderung werden. Gesetzliche Unterschiede, juristische Feinheiten und administrative Fallstricke verwandeln vielversprechende Projekte oft in komplizierte Angelegenheiten. Jedes Jahr scheitern die grenzüberschreitenden Immobilienambitionen hunderter Investoren und Privatpersonen an mangelnder Unterstützung. Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei bietet Ihnen die notwendige juristische Expertise, um Ihre internationalen Immobilientransaktionen abzusichern. Kontaktieren Sie unser zweisprachiges Team für eine individuelle Beratung und meistern Sie die Komplexität von Immobilieninvestitionen souverän.

Zweisprachige Rechtsexpertise für Ihre grenzüberschreitenden Vermögenswerte

Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei unterstützt Sie in allen Fragen des grenzüberschreitenden Immobilienrechts zwischen Frankreich und Deutschland. Unser zweisprachiges Team verfügt über umfassende Expertise im internationalen Immobilienrecht und bietet Ihnen eine individuelle Beratung zur erfolgreichen Abwicklung Ihres Immobilienprojekts.

Auf Ihre Situation zugeschnittene Unterstützung

Rechtsberatung für Unternehmen

  • Wir beraten Unternehmen bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Gewerbemietvertrags nach deutschem Recht.
  • Wir bieten rechtliche Unterstützung in den verschiedenen Phasen des Immobilienerwerbs, sowohl in zivilrechtlichen als auch in steuerlichen Angelegenheiten (Grunderwerbsteuer und Grundsteuer), insbesondere im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Aspekt des Kaufs.

Rechtsberatung für Privatpersonen

  • Wir beraten Privatpersonen zu  deutsch-französischen Aspekten des Kaufs und Verkaufs von Immobilien.
  • Im Falle einer Streitigkeit, insbesondere bei einem Sachverständigengutachten, vertreten wir den Verkäufer bzw. den Käufer einer Immobilie vor Gericht.

Unsere Unterstützung für Ihr deutsch-französisches Immobilienprojekt in 4 Schritten

Unsere Kanzlei bietet Ihnen in jeder Phase Ihres deutsch-französischen Immobilienprojekts eine individuelle Beratung. Dank unserer profunden Kenntnisse beider Rechtssysteme gewährleisten wir Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung für einen reibungslosen Projektablauf.

Schritt 1: Individuelle Beratung von Anfang an

hr deutsch-französischer Immobilienanwalt analysiert Ihr Immobilienvorhaben und erläutert die Besonderheiten des französischen Rechts. Wir erklären Ihnen auf Deutsch die Unterschiede: Vorvertrag mit bindender Wirkung und Widerrufrsfrist, Unterzeichnung und andere Rolle des Notars.

Schritt 2: Ihre Interessen schützen

Wir prüfen den vorgeschlagenen Kaufvertrag und beraten Sie zu dessen Klauseln. Anders als im deutschen System berät Sie der französische Notar, ist aber oftmals nicht proaktiv und ansprechbar vor dem Unterzeichnungstermin. Unsere Aufgabe besteht ausschließlich darin, Ihre Interessen zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie wissen, was Sie unterschreiben.

Schritt 3: Sicherung Ihres Kaufs

Wir unterstützen Sie bis zur notariellen Beurkundung und darüber hinaus. Ihnen wird ein deutschsprachiger Ansprechpartner zur Seite gestellt, der Ihre Erwartungen und das französische Rechtssystem versteht.

Schritt 4: Nachbereitung nach der Übernahme

Nach der Unterzeichnung beim Notar stehen wir Ihnen weiterhin beratend für alle Belange nach dem Kauf zur Seite: deutsch-französische Besteuerung, Beziehungen zu den lokalen Behörden und Fragen zum Wohnungseigentum. Ihnen wird ein deutschsprachiger Ansprechpartner zur Seite gestellt, der Sie während des gesamten Prozesses unterstützt.

Deutsch-französischer Anwalt in Mannheim

Warum Berton & Associés bei Immobilienfragen Ihr kompetenter Ansprechpartner ist

Unsere Kanzlei vereint zweisprachige, in Frankreich und Deutschland zugelassene Anwälte sowie Experten im internationalen Erbrecht. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, die Ihre individuellen Umstände berücksichtigt. Gemeinsam verfügen wir über mehr als 34 Jahre Erfahrung im deutsch-französischen Recht.


 
Miriam Benz, Avocate, Berton & associés
Miriam Benz
Maëva Boh
Maëva Boh
Anja Stilz
Anja Stilz
 
  • Team zweisprachiger Anwälte (DE/FR)
  • Doppelte juristische Expertise Frankreich-Deutschland
  • Netzwerk von Partnern (Notare, Steuerspeialisten, Immobilienexperten)
  • Nachgewiesene Erfahrung in grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten
  • Personalisierter und maßgeschneiderter Ansatz

Antworten auf die häufigsten Fragen

Wie verteidigt Berton & Associés Ihre Interessen im Falle eines Immobilienstreits zwischen Frankreich und Deutschland?

Grenzüberschreitende Immobilienstreitigkeiten können aufgrund der rechtlichen Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland schnell komplex werden. Unsere Kanzlei setzt sich für Ihre Interessen ein, egal ob Sie Eigentümer, Käufer oder Verkäufer sind. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur effektiven Beilegung Ihres Streits.

Welche rechtlichen Schritte sollten Sie im Hinblick auf Ihre Immobilienvermögenswerte bei einem Umzug von Frankreich nach Deutschland erwarten?

Die berufliche Mobilität zwischen Frankreich und Deutschland schafft besondere rechtliche Gegebenheiten für Ihre Immobilien. Ob Sie von Ihrem Unternehmen versetzt werden oder selbst ins Nachbarland umziehen – die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, diese Unterschiede zu verstehen und passende Lösungen zu finden.

Wie lassen sich Steuer- und Erbschaftsfragen im Zusammenhang mit Immobilienvermögen bei einer deutsch-französischen Auswanderung regeln?

Steuer- und Erbschaftsfragen spielen bei einem Umzug ins Ausland oft eine zentrale Rolle. Doppelter Wohnsitz, die Besteuerung von Mieteinnahmen und die Übertragung von Immobilien erfordern eine spezifische rechtliche Herangehensweise, die die zwischen Frankreich und Deutschland geltenden bilateralen Abkommen berücksichtigt.

Welche rechtlichen Risiken bestehen für französische Staatsbürger beim Kauf von Immobilien in Deutschland?

Zu den Hauptrisiken zählen mangelnde Kenntnisse des lokalen Rechts, Unterschiede in den Erwerbsverfahren und steuerliche Fallstricke. Ohne fachkundige Beratung könnten Sie mit ungünstigen Vertragsklauseln, versteckten Gebühren oder einer schlecht strukturierten Investition konfrontiert werden, wodurch die Rechtssicherheit Ihres Kaufs gefährdet wird.

Wie funktioniert ein deutsch-französischer Erbschaftsprozess im Immobilienbereich?

Eine deutsch-französische Erbschaft von Immobilien erfordert die Abstimmung zweier unterschiedlicher Rechtssysteme. Die europäische Erbrechtsordnung sieht grundsätzlich die Anwendung des Rechts des letzten Wohnsitzlandes des Verstorbenen vor, jedoch gelten für Immobilien besondere Regelungen. Um Rechtskonflikte zu vermeiden, ist eine spezialisierte Beratung unerlässlich.

Worin bestehen die Unterschiede zwischen französischen und deutschen Notaren?

In Frankreich ist ein Notar ein Beamter, der Dokumente beglaubigt und die Beteiligten berät. In Deutschland ist der Notar je nach Bundesland entweder ein selbstständiger Freiberufler oder ein Beamter, und seine Aufgaben können unterschiedlich sein. Auch die Kosten und Gebühren werden anders berechnet, in Deutschland häufig nach einem gesetzlichen Gebührenverzeichnis.

Welche steuerlichen Pflichten bestehen bei einer deutsch-französischen Immobilientransaktion?

Immobilientransaktionen zwischen Frankreich und Deutschland sind mit komplexen Steuerpflichten verbunden, mitunter in beiden Ländern: Grunderwerbsteuer, Kapitalertragsteuer, Grundsteuer und gegebenenfalls Mehrwertsteuer. Ein Doppelbesteuerungsabkommen vermeidet zwar die Doppelbesteuerung, dennoch ist eine sorgfältige Steuerplanung im Vorfeld unerlässlich, um die rechtliche Situation optimal zu gestalten.

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