Beratung im französischen Vertragsrecht und Vertriebsrecht und Durchsetzung Ihrer Verträge
Die Rechtsanwälte der Boutique-Kanzlei Berton & Associés unterstützen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei der rechtssicheren Gestaltung und effizienten Durchsetzung ihrer Verträge im Frankreichgeschäft.
Wir beraten Sie beim Abschluss von Verträgen mit französischen Geschäftspartnern ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Dabei berücksichtigen wir ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle und praktikable Lösungen.
Dank unserer Spezialisierung im deutsch-französischen Rechtsverkehr und unserer fundierten Kenntnisse im französischen und deutschen Vertragsrecht können wir folgende Leistungen anbieten:
- Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte, grenzüberschreitende Vertragsstrategie.
- Wir vertreten Sie in Streitfällen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland – außergerichtlich wie gerichtlich.
Rechtsberatung für eine Vielzahl von im deutsch-französischen Rechtsverkehr notwendigen Verträgen
Als Boutique-Kanzlei entwickeln wir individuelle Lösungen, die auf die Strukturen mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind, anstatt auf standardisierte Vertragsmuster zu setzen.
Wir prüfen insbesondere folgende Verträge:
- Vertriebsverträge (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise, Alleinvertrieb, Makler etc.)
- Kaufverträge, auch mit Lastenheft und unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts
- Kooperationsverträge sowie Lizenzverträge (Marken, Patente, Know-how)
- Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Lieferverträge, insbesondere für industrielle Anlagen
- IT-Verträge
- Verträge im Rahmen von Unternehmenskäufen (Kaufverträge, Garantien)
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Immobilienbezogene Verträge (Bauträger-, Kauf- und Mietverträge)
- Konzerninterne Verträge (z. B. Dienstleistungen, Darlehen, Cash-Pooling)
- Kreditsicherungsverträge (Bürgschaften, Garantien, Kreditversicherungen)
- sowie weitere individuelle Verträge im Rahmen Ihres Frankreichgeschäfts
Ergänzend beraten wir zu Industrierisiken und Fragen der Produkthaftung im französischen Recht.

