Beratung im französischen Vertragsrecht und Vertriebsrecht und Durchsetzung Ihrer Verträge

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Berton & Associés bieten Ihnen professionelle juristische Unterstützung beim Abschluss von Verträgen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Verträgen mit Ihren französischen Partnern für Ihre Tätigkeit in Frankreich.

Dank unserer Fachkenntnisse sowohl im französischen als auch im deutschen Vertragsrecht können wir:

  • eine globale Strategie im deutschen und französischen Vertragsrecht mit unseren Mandanten festlegen.
  • unsere Mandanten in Streitfällen in Frankreich und Deutschland beraten und gerichtlich vertreten.

Rechtsberatung für eine Vielzahl von im deutsch-französischen Rechtsverkehr notwendigen Verträgen

Wir prüfen und verfassen unter anderem folgende Verträge für unsere Mandanten:

  • Vertriebsverträge (Handelsvertretung, Vertragshändler, Franchise, Alleinvertrieb, Makler, etc.)
  • Kaufverträge, auch mit Lastenheft und insbesondere mit UN-Kaufrecht
  • Kooperationsverträge, Lizenzverträge für Marken und Patente, Know-how-Verträge
  • Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Lieferverträge für industrielle Anlagen
  • Rechtsberatung zu den Themen Industrierisiken und Produkthaftung
  • IT-Verträge
  • Verträge im Bereich des Unternehmenskaufs wie Kaufverträge und Garantien
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Bauträgerverträge sowie Immobilienkauf- und -mietverträge
  • Konzerninterne Verträge wie zum Beispiel Dienstleistungs-, Darlehens- oder auch Cash-Pooling-Verträge
  • Verträge zur Kreditsicherung wie Bürgschaften, Garantien und Kreditversicherung
  • Alle sonstigen Verträge für das Frankreichgeschäft des Mandanten
Französisches Vertriebs- und Vertragsrecht

Mitwirken bei Vertragsverhandlungen und Verfassung von Verträgen

Im Rahmen des Vertragsabschlusses übernehmen wir folgende Leistungen:

  • Beratung zur Wahl des auf den Vertrag anwendbaren Rechts je nach Interessenslage des Mandanten: deutsches Recht / französisches Recht bzw. internationale Vorschriften
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen mit französischen Geschäftspartnern und ihren Rechtsanwälten und zwar sowohl beim Abschluss neuer Verträge als auch bei der Änderung bereits bestehender Verträge
  • Verfassen von Verträgen, die auf die individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind
  • Anpassung bereits existierender Verträge für das Exportgeschäft nach Frankreich
  • Juristische Gutachten zu komplexen Vertragswerken
  • Rechtliche Prüfung und Beratung zur Optimierung von Verträgen
  • Juristische Gestaltung von Vertriebsnetzwerken in Frankreich sowie deren Auflösung
  • Risikoanalyse im Bereich der Produkthaftung sowie Erstellen der juristischen Unterlagen zur Abwehr zur Vermeidung von Risiken

Unterstützung im Konfliktfall im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Vertrag

Wenn die Beziehung zu Ihrem französischen Vertragspartner sich verschlechtern sollte, begleiten wir Sie in dieser Konfliktsituation. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Fachkenntnis zur Seite und bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

  • Analyse der Vertragslage (des anwendbaren Rechts, Ihrer Ansprüche und Risiken aus dem Vertrag, usw.) und Ausarbeitung einer Strategie gegenüber dem französischen Vertragspartner
  • Verhandlung und Suche nach Lösungsansätzen im Hinblick auf eine Beilegung des Rechtsstreits
  • Verfassung von Mahnschreiben
  • Einleitung von Gerichtsverfahren und Verteidigung in Verfahren über vertragliche Streitigkeiten
  • Vertretung vor den französischen und deutschen Gerichten je nach Gerichtszuständigkeit
  • Verhandlung und Verfassen von außergerichtlichen Vergleichen

Bei Verfahren vor französischen Gerichten erklären wir unseren Mandanten den Verfahrensablauf in Frankreich und gegebenenfalls die Unterschiede zum deutschen Prozessrecht.

Wir sind außerdem in der Lage, Ihnen die kulturellen Unterschiede mit französischen Vertragspartnern nahezubringen. Dies steigert erfahrungsgemäß die Erfolgschancen einer gütlichen Einigung, wenn sie gewünscht ist.

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