Beratung im französischen Vertragsrecht und Vertriebsrecht und Durchsetzung Ihrer Verträge

Die Rechtsanwälte der Boutique-Kanzlei Berton & Associés unterstützen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) bei der rechtssicheren Gestaltung und effizienten Durchsetzung ihrer Verträge im Frankreichgeschäft.

Wir beraten Sie beim Abschluss von Verträgen mit französischen Geschäftspartnern ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche. Dabei berücksichtigen wir ausschließlich wirtschaftlich sinnvolle und praktikable Lösungen.

Dank unserer Spezialisierung im deutsch-französischen Rechtsverkehr und unserer fundierten Kenntnisse im französischen und deutschen Vertragsrecht können wir folgende Leistungen anbieten:

  • Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte, grenzüberschreitende Vertragsstrategie.
  • Wir vertreten Sie in Streitfällen sowohl in Frankreich als auch in Deutschland – außergerichtlich wie gerichtlich.

Rechtsberatung für eine Vielzahl von im deutsch-französischen Rechtsverkehr notwendigen Verträgen

Als Boutique-Kanzlei entwickeln wir individuelle Lösungen, die auf die Strukturen mittelständischer Unternehmen zugeschnitten sind, anstatt auf standardisierte Vertragsmuster zu setzen.

Wir prüfen insbesondere folgende Verträge:

  • Vertriebsverträge (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise, Alleinvertrieb, Makler etc.)
  • Kaufverträge, auch mit Lastenheft und unter Einbeziehung des UN-Kaufrechts
  • Kooperationsverträge sowie Lizenzverträge (Marken, Patente, Know-how)
  • Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Lieferverträge, insbesondere für industrielle Anlagen
  • IT-Verträge
  • Verträge im Rahmen von Unternehmenskäufen (Kaufverträge, Garantien)
  • Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Immobilienbezogene Verträge (Bauträger-, Kauf- und Mietverträge)
  • Konzerninterne Verträge (z. B. Dienstleistungen, Darlehen, Cash-Pooling)
  • Kreditsicherungsverträge (Bürgschaften, Garantien, Kreditversicherungen)
  • sowie weitere individuelle Verträge im Rahmen Ihres Frankreichgeschäfts

Ergänzend beraten wir zu Industrierisiken und Fragen der Produkthaftung im französischen Recht.

Französisches Vertriebs- und Vertragsrecht

Mitwirken bei Vertragsverhandlungen und Verfassung von Verträgen

Im Rahmen des Vertragsabschlusses übernehmen wir folgende Leistungen:

  • Beratung zur Wahl des auf den Vertrag anwendbaren Rechts je nach Interessenslage des Mandanten: deutsches Recht / französisches Recht bzw. internationale Vorschriften
  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen mit französischen Geschäftspartnern und ihren Rechtsanwälten und zwar sowohl beim Abschluss neuer Verträge als auch bei der Änderung bereits bestehender Verträge
  • Verfassen von Verträgen, die auf die individuellen wirtschaftlichen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind
  • Anpassung bereits existierender Verträge für das Exportgeschäft nach Frankreich
  • Juristische Gutachten zu komplexen Vertragswerken
  • Rechtliche Prüfung und Beratung zur Optimierung von Verträgen
  • Juristische Gestaltung von Vertriebsnetzwerken in Frankreich sowie deren Auflösung
  • Risikoanalyse im Bereich der Produkthaftung sowie Erstellen der juristischen Unterlagen zur Abwehr zur Vermeidung von Risiken

Unterstützung im Konfliktfall im Zusammenhang mit dem deutsch-französischen Vertrag

Wenn die Beziehung zu Ihrem französischen Vertragspartner sich verschlechtern sollte, begleiten wir Sie in dieser Konfliktsituation. Wir stehen Ihnen mit unserer umfangreichen Fachkenntnis zur Seite und bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

  • Analyse der Vertragslage (des anwendbaren Rechts, Ihrer Ansprüche und Risiken aus dem Vertrag, usw.) und Ausarbeitung einer Strategie gegenüber dem französischen Vertragspartner
  • Verhandlung und Suche nach Lösungsansätzen im Hinblick auf eine Beilegung des Rechtsstreits
  • Verfassung von Mahnschreiben
  • Einleitung von Gerichtsverfahren und Verteidigung in Verfahren über vertragliche Streitigkeiten
  • Vertretung vor den französischen und deutschen Gerichten je nach Gerichtszuständigkeit
  • Verhandlung und Verfassen von außergerichtlichen Vergleichen

Bei Verfahren vor französischen Gerichten erklären wir unseren Mandanten den Verfahrensablauf in Frankreich und gegebenenfalls die Unterschiede zum deutschen Prozessrecht.

Wir sind außerdem in der Lage, Ihnen die kulturellen Unterschiede mit französischen Vertragspartnern nahezubringen. Dies steigert erfahrungsgemäß die Erfolgschancen einer gütlichen Einigung, wenn sie gewünscht ist.

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