Ein umfangreiches Leistungsspektrum im deutsch-französischen Rechtsverkehr
Wir stehen unseren Mandanten bei allen juristischen Fragen im Zusammenhang mit ihrem Frankreichgeschäft zur Seite.
Deutsche Firmen, die in Frankreich vertreten sind und dort Arbeitnehmer anstellen, beraten wir und im französischen Arbeitsrecht und im französischen Sozialrecht.
Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit bei der Niederlassung einer deutschen Firma in Frankreich ist die Beratung im französischen Steuerrecht in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater. Wir begleiten Sie ebenfalls im französischen Gesellschaftsrecht.
Für deutsche Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem französischen Markt anbieten, prüfen wir die Möglichkeit, ihre Verträge nach französischem Vertragsrecht zu gestalten, insbesondere im Bereich des Vertriebsrechts.
Unsere Beratungsleistung umfasst ebenfalls die Begleitung im Unternehmenskauf in Frankreich, auch aus der Insolvenz.
Außerdem beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in sämtlichen Fragen des französischen Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des französischen Internetrechts, insbesondere im E-Commerce.