Beratung im französischen Recht

Wir beraten deutsche Firmen täglich in ihren französischen Angelegenheiten.

Dabei beschränken wir uns nicht auf die Anwendung des französischen Rechts, sondern berücksichtigen ebenfalls den Frankreichbezug unserer Mandanten, sowie den Einfluss internationaler und europäischer Abkommen auf die konkrete Fallkonstellation.

Ein umfangreiches Leistungsspektrum im deutsch-französischen Rechtsverkehr

Wir stehen unseren Mandanten bei allen juristischen Fragen im Zusammenhang mit ihrem Frankreichgeschäft zur Seite.

Deutsche Firmen, die in Frankreich vertreten sind und dort Arbeitnehmer anstellen, beraten wir und im französischen Arbeitsrecht und im französischen Sozialrecht.

Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit bei der Niederlassung einer deutschen Firma in Frankreich ist die Beratung im französischen Steuerrecht in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater. Wir begleiten Sie ebenfalls im französischen Gesellschaftsrecht.

Für deutsche Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem französischen Markt anbieten, prüfen wir die Möglichkeit, ihre Verträge nach französischem Vertragsrecht zu gestalten, insbesondere im Bereich des Vertriebsrechts.

Unsere Beratungsleistung umfasst ebenfalls die Begleitung im Unternehmenskauf in Frankreich, auch aus der Insolvenz.

Außerdem beraten wir unsere Mandanten regelmäßig in sämtlichen Fragen des französischen Markenrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des französischen Internetrechts, insbesondere im E-Commerce.

Die Verteidigung von deutschen Firmen sowie deren französischen Tochtergesellschaften vor französischen Gerichten

Über die Rechtsberatung im Wirtschaftsrecht hinaus klagen wir ebenfalls die Rechte unserer deutschen Mandanten bzw. deren französischen Tochtergesellschaften vor den französischen Gerichten ein und übernehmen ihre Verteidigung. Dabei prüfen wir, welches Recht anwendbar ist und welches Gericht zuständig ist. Wir vertreten unsere Mandanten gerichtlich in ganz Frankreich.

Ebenso vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig in Verfahren des Handels- und Arbeitsrechts und klagen ihre Forderungen vor den französischen Gerichten ein.

Die Verteidigung der Interessen unserer Mandanten im Insolvenzrecht in Frankreich gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.

Leistungen französisches Recht

Unsere Rechtsberatung im französischen Recht für Privatpersonen

In der Zeit der Globalisierung des Arbeitsmarkts überqueren immer mehr deutsche Arbeitnehmer den Rhein nach Frankreich, um dort zu arbeiten. Unsere Kanzlei hat in diesem Bereich eine besondere Fachkompetenz entwickelt. Wir begleiten Expatriates während ihres Aufenthalts in Frankreich und nach ihrer Rückkehr nach Deutschland im Arbeits- und Sozialrecht sowie im deutsch-französischen Steuerrecht.

Französisches Erb- und Immobilienrecht gehören ebenfalls zum Spektrum unsererLeistungen für Privatpersonen.