Rechtsberatung beim Unternehmenskauf in Frankreich
Berton & Associés hat eine langjährige Erfahrung im Bereich des Unternehmenskaufs in Frankreich und hilft deutschen Unternehmen beim Kauf oder Verkauf. Egal, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, wir können Sie vom ersten bis zum letzten Schritt juristisch begleiten.
Begleitung von deutschen Unternehmen bei der Übernahme eines französischen Unternehmens
Die Beratung und Unterstützung der Kanzlei Berton & Associés bei der Übernahme eines französischen Unternehmens bietet Ihnen drei Vorteile:
- fachqualifizierte und praxisnahe Vorschläge für unsere deutschen Mandanten dank unserer langjährigen Erfahrung bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen
- kurzfristige Handlungsfähigkeit dank unserer schnellen Reaktion
- abgesicherte Entscheidung dank unserer Fähigkeit, Ihnen die Besonderheiten des französischen Rechts im Vergleich zum deutschen Recht nahezubringen
Unsere juristischen Leistungen bei der Übernahme einer französischen Firma außerhalb eines Insolvenzverfahrens
- Juristische Begleitung bei der Wahl des Weges, das Unternehmen zu erwerben: Anteilserwerb (Share Deal) oder Erwerb von Wirtschaftsgütern (Asset Deal)
- Unterstützung des Unternehmenskäufers bei der Verhandlung mit dem Verkäufer sowie bei allen rechtlichen Fragen und Etappen des Unternehmenskaufs in Frankreich, einschließlich der arbeitsrechtlichen Aspekte und der Zusammenarbeit mit dem Verkäufer nach dessen Ausscheiden (Dienstleistungen/ Vertriebsabsprachen)
- Beratung bei der Ausarbeitung einer Übernahmestrategie
- Hilfe bei der Verhandlung des Kaufpreises in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Verfassung von Absichtserklärungen (Letter of intent) und Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Durchführung der Due-Diligence-Prüfungen im rechtlichen Bereich im Vorfeld der Übernahme und Analyse der Risiken für den Mandanten
- Verhandlung und Verfassen des Kaufvertrages, der Garantien und anderer mit der Übernahme im Zusammenhang stehenden Vertragsdokumente
- Juristische Begleitung bei der Vorlage von Bankgarantien oder sonstigen Garantien
- Gründung der Zielgesellschaft anlässlich des Unternehmenskaufs in Frankreich
- Juristische Beratung zu den arbeitsrechtlichen Aspekten der Übernahme