Unsere Beratungs- und Vertretungsleistung im französischen Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Berton & Associés beraten Sie im französischen Arbeitsrecht. Unsere Tätigkeit richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) und Einzelpersonen, die grenzüberschreitend zwischen Deutschland und Frankreich tätig sind und eine pragmatische, individuell zugeschnittene Beratung suchen.
Wir unterstützen insbesondere:
- deutsche Unternehmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen – sei es über eine französische Tochtergesellschaft oder direkt von Deutschland aus;
- deutsche Arbeitnehmer, die für ihr deutsches Unternehmen in Frankreich tätig sind sowie Arbeitnehmer, die direkt in Frankreich eingestellt worden sind.
Darüber hinaus begleiten wir regelmäßig auch Unternehmen aus dem EU-Ausland und Drittstaaten bei der Entsendung und Versetzung von Mitarbeitenden zwischen Deutschland und Frankreich.
Als spezialisierte Boutique-Kanzlei legen wir Wert auf eine persönliche Betreuung und klare, umsetzbare Lösungen. Wir vergleichen für das bessere Verständnis unserer Mandaten das französische mit dem deutschen Arbeitsrecht. Dank unserer verhandlungssicheren Englischkenntnisse, Deutschkenntnisse und Französischkenntnisse beraten wir internationale Mandanten effizient im französischen Arbeits- und Sozialrecht.
Beratung im französischen Arbeitsrecht für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Frankreich haben
Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem mit folgenden Leistungen:
- rechtliche Vorbereitung der Anstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich, von der Prüfung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts bis hin zur konzerninternen Versetzung des Arbeitnehmers
- Verfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen nach französischem Recht
- Beratung bezüglich der in Frankreich erteilten Vollmachten im Hinblick auf das französische Arbeitsrecht
- Analyse und Betreuung bei den arbeitsrechtlichen Aspekten der Umstrukturierung des Unternehmens in Frankreich: Änderung der Tätigkeit, Betriebsverlegung, Betriebsschließung
- Hilfe bei allen Schritten in einem französischen Kündiguungsverfahren, wie z.B. bei der Risikoanalyse, der Verfassung des Kündigungsschreibens usw
- Begleitung anlässlich einer Massenentlassung in allen arbeitsrechtlichen Aspekten, wie z.B. das Angebot eines sog. „Contrat de Sécurisation Professionnelle“, das Erstellen eines „Plan de Sauvergarde de l’Emploi“ oder auch die Wiedereingliederungsthematik
- Beratung und Gestaltungsvorschläge zu Fragen bezüglich der Arbeitszeiten der französischen Arbeitnehmer, sowie der Teilzeit, des Urlaubs, der Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit
- Behandlung von Fragen zum französischen Sozialversicherungsrecht, unter anderem in Bezug auf die Entsendung eines Arbeitnehmers nach Frankreich oder zum Rentenrecht bei Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend arbeiten
- Verhandlungen anlässlich der Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem französischen Arbeitnehmer, Berechnung der rechtlich vertretbaren Abfindung und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und Vergleichen mit dem französischen Arbeitnehmer zur Beilegung des Rechtsstreits
- Begleitung im Betriebsverfassungsrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter und des Betriebsrats, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, etc.
- Beratung zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit
- Beratung des Arbeitgebers über die rechtlichen Aspekte der internationalen Mobilität der Arbeitnehmer, wie bei einer Entsendung
- Analyse der Risiken für den Arbeitgeber in einem Gerichtsverfahren vor dem französischen Arbeitsgericht (Conseil de Prud’Hommes)

