Unsere Beratungs- und Vertretungsleistung im französischen Arbeitsrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Berton & Associés beraten Sie im französischen Arbeitsrecht. Unsere Leistungen richten sich insbesondere an:

  • deutsche Firmen, die Arbeitnehmer in Frankreich beschäftigen, sei es über eine französische Tochtergesellschaft oder direkt von Deutschland aus;
  • deutsche Arbeitnehmer, die für ihr deutsches Unternehmen in Frankreich tätig sind sowie Arbeitnehmer, die direkt in Frankreich eingestellt worden sind.

Wir beraten regelmäßig auch Firmen aus dem EU-Ausland oder Drittstaaten bei der Versetzung von Arbeitnehmern von Deutschland nach Frankreich oder umgekehrt. Dank unserer Englischkenntnisse in Wort und Schrift können wir problemlos auf die Anfragen dieser Mandanten im französischen Arbeitsrecht wie auch im französischen Sozialrecht eingehen.

Beratung im französischen Arbeitsrecht für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in Frankreich haben

Wir unterstützen unsere Mandanten unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • rechtliche Vorbereitung der Anstellung eines Arbeitnehmers in Frankreich, von der Prüfung des auf den Arbeitsvertrag anwendbaren Rechts, über die konzerninterne Versetzung des Arbeitnehmers, bis hin zur Berechnung der Sozialbeiträge und andere für den Mandanten wichtige Aspekte
  • Verfassung und Überprüfung von Arbeitsverträgen nach französischem Recht
  • Beratung bezüglich der in Frankreich erteilten Vollmachten im Hinblick auf das französische Arbeitsrecht
  • Analyse und Betreuung bei den arbeitsrechtlichen Aspekten der Umstrukturierung des Unternehmens in Frankreich: Änderung der Tätigkeit, Betriebsverlegung, Betriebsschließung
  • Begleitung anlässlich einer Massenentlassung in allen arbeitsrechtlichen Aspekten, wie z.B. das Angebot eines sog. „Contrat de Sécurisation Professionnelle“, das Erstellen eines „Plan de Sauvergarde de l’Emploi“ oder auch die Wiedereingliederungsthematik
  • Beratung und Gestaltungsvorschläge zu Fragen bezüglich der Arbeitszeiten der französischen Arbeitnehmer, sowie der Teilzeit, des Urlaubs, der Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit
  • Behandlung von Fragen zum französischen Sozialversicherungsrecht, unter anderem in Bezug auf die Entsendung eines Arbeitnehmers nach Frankreich oder zum Rentenrecht bei Arbeitnehmern, die grenzüberschreitend arbeiten
  • Verhandlungen anlässlich der Kündigung des Arbeitsvertrags mit einem französischen Arbeitnehmer und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen und Vergleichen mit dem französischen Arbeitnehmer zur Beilegung des Rechtsstreits
  • Begleitung im Betriebsverfassungsrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter und des Betriebsrats, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, etc.
  • Beratung zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Arbeitssicherheit
  • Beratung des Arbeitgebers über die rechtlichen Aspekte der internationalen Mobilität der Arbeitnehmer
Französisches Arbeitsrecht

Beratung im Arbeitsrecht der in Frankreich arbeitenden deutschen Arbeitnehmer

Durch die unmittelbare Nähe zur französischen Grenze beraten wir viele deutsche Grenzgänger, die täglich in Frankreich arbeiten gehen.

Wir beraten diese Mandanten insbesondere zu den rechtlichen Aspekten folgender Situationen:

  • ihre Anstellung in Frankreich sowie Fragestellungen zum Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und deutsch-französischen Steuerrecht
  • ihre Beziehungen zum französischen Arbeitgeber während der Laufzeit des Arbeitsvertrags
  • die Kündigung des Arbeitsvertrages und die Verteidigung der Interessen des Arbeitnehmers

Wir beraten regelmäßig deutsche Arbeitnehmer, die nach Frankreich versetzt werden, zur Anpassung ihres Arbeitsvertrages an das französische Recht, zu ihrem Sozialversicherungsstatus in Frankreich sowie zu den steuerlichen Aspekten ihres Aufenthalts in Frankreich.

Wir beraten ebenfalls Deutsche, die gerne in Frankreich arbeiten würden oder bereits in Frankreich leben und Unterstützung im deutsch-französischen Arbeitsrecht brauchen oder einfach bei der Verständigung in französischer Sprache.

Im deutsch-französischen Sozialversicherungsrecht beraten wir auch Arbeitnehmer, die nach Deutschland zurückkommen, nachdem sie eine gewisse Zeit in Frankreich gearbeitet haben.

Verteidigung und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und -nehmern bei Streitigkeiten vor französischen Arbeitsgerichten

Wenn die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dem Maße verschlechtern, dass ein Arbeitsgericht angerufen werden muss, so übernimmt unsere Kanzlei die Verteidigung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern überall in Frankreich.

Wir erklären unseren Mandanten sowie deren deutschen Rechtsanwälten, die das deutsche Gerichtswesen kennen, die Besonderheiten der französischen Prozessordnung und die besten Strategien vor französischen Gerichten, damit sie den Ablauf des Verfahrens besser verstehen und zu ihrem Vorteil nutzen können.

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