Beratung im französischen Sozialversicherungsrecht
Sozialrecht – auch Sozialversicherungsrecht genannt – macht, neben unseren Leistungen im französischen Arbeitsrecht, einen wichtigen Teil unserer Tätigkeit aus.
Beratung von deutschen Firmen, die eine Niederlassung in Frankreich haben
Das französische Sozialrecht spielt sowohl dann eine wichtige Rolle, wenn eine deutsche Firma direkt einen Arbeitnehmer in Frankreich einstellen will, als auch, wenn die französische Tochtergesellschaft diese Einstellung selbst tätigt. Unsere Beratung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Sozialversicherungsaspekte bei der Einstellung eines Arbeitnehmers, wie zum Beispiel eines Vertriebsmitarbeiters, in Frankreich
- Vergleich des französischen Systems mit dem deutschen Sozialversicherungssystem zum besseren Verständnis für die deutschen Mandanten des französischen Systems
- Auf Wunsch der Unternehmen Kontaktaufnahme mit den nach Frankreich entsandten Arbeitnehmern zur Beantwortung ihrer Fragen zu allen Aspekten der französischen Sozialversicherung
- Anmeldung der Arbeitnehmer bei den französischen Kassen in Zusammenarbeit mit französischen Steuerberatern
- Beantwortung von Fragen bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Arbeitsunfällen, der Arbeitsunfähigkeit, der Krankheit, der Rente oder der Krankenzusatzversicherung
- Beratung von deutsch-französischen Geschäftsführern über ihren sozialrechtlichen Status sowie dessen Optimierung