Beratung im französischen Vertragsrecht und Vertriebsrecht und Durchsetzung Ihrer Verträge
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Berton & Associés bieten Ihnen professionelle juristische Unterstützung beim Abschluss von Verträgen und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus Verträgen mit Ihren französischen Partnern für Ihre Tätigkeit in Frankreich.
Dank unserer Fachkenntnisse sowohl im französischen als auch im deutschen Vertragsrecht können wir:
- eine globale Strategie im deutschen und französischen Vertragsrecht mit unseren Mandanten festlegen.
- unsere Mandanten in Streitfällen in Frankreich und Deutschland beraten und gerichtlich vertreten.
Rechtsberatung für eine Vielzahl von im deutsch-französischen Rechtsverkehr notwendigen Verträgen
Wir prüfen und verfassen unter anderem folgende Verträge für unsere Mandanten:
- Vertriebsverträge (Handelsvertretung, Vertragshändler, Franchise, Alleinvertrieb, Makler, etc.)
- Kaufverträge, auch mit Lastenheft und insbesondere mit UN-Kaufrecht
- Kooperationsverträge, Lizenzverträge für Marken und Patente, Know-how-Verträge
- Dienst-, Werk- und Subunternehmerverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Lieferverträge für industrielle Anlagen
- Rechtsberatung zu den Themen Industrierisiken und Produkthaftung
- IT-Verträge
- Verträge im Bereich des Unternehmenskaufs wie Kaufverträge und Garantien
- Geschäftsführeranstellungsverträge
- Bauträgerverträge sowie Immobilienkauf- und -mietverträge
- Konzerninterne Verträge wie zum Beispiel Dienstleistungs-, Darlehens- oder auch Cash-Pooling-Verträge
- Verträge zur Kreditsicherung wie Bürgschaften, Garantien und Kreditversicherung
- Alle sonstigen Verträge für das Frankreichgeschäft des Mandanten