Beratung im französischen Immoblien- und Erbschaftsrecht
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei ihren Immobiliengeschäften in Frankreich.
Wir beraten Unternehmen auch bei der Verhandlung und dem Abschluss von gewerblichen Mietverträgen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei den unterschiedlichen rechtlichen Aspekten eines Immobilienerwerbs und -verkaufs, und zwar sowohl bei zivil- als auch steuerrechtlichen Fragestellungen (Grunderwerbsteuer, Besteuerung des Veräußerungsgewinns), insbesondere bei internationalen Aspekten des Vorgangs.
Wir beraten Privatpersonen bei Fragen im deutsch-französischen Erbrecht im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf.
Bei Streitigkeiten, auch im Zusammenhang mit einem Sachverständigen, vertreten wir Käufer und Verkäufer einer Immobilie vor den zuständigen Gerichten in Frankreich.