Ausschlussklausel für den Gesellschafter der SAS

Veröffentlicht am 06.04.23
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Ausschlussklausel für den Gesellschafter der SAS
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Wenn es in einer SAS zu einem Konflikt mit einem Gesellschafter kommt, fragen sich die anderen Gesellschafter, wie sie ihn ausschließen können. Ein gerichtlicher Ausschluss ist manchmal zu kompliziert. Dann ist eine Ausschlussklausel die ideale Lösung. Hier erfahren Sie, wie die Ausschlussklausel funktioniert.

Unsere deutsch französischen Experten beraten gerne im französischen Gesellschaftsrecht, um die Klausel zu bearbeiten, auszuhandeln und im Streitfall durchzusetzen.

Die Ausschlussklausel der SAS laut Gesetz

Die vereinfachte Aktiengesellschaft – abgekürzt SAS – ist als Rechtsform einer französischen Gesellschaft für ihre große Flexibilität bekannt: Die Satzung der SAS ist weitgehend frei formuliert. Sie kann Regeln enthalten, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnitten sind. Insbesondere ist es möglich, in der Satzung einer SAS eine Ausschlussklausel vorzusehen. Manchmal stößt die Vorstellungskraft der Verfasser der Satzung jedoch an die Grenzen des Gesellschaftsrechts.

Artikel L227-16 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sieht vor, dass „die Satzung unter den Bedingungen, die sie festlegt, vorsehen kann, dass ein Gesellschafter verpflichtet werden kann, seine Aktien zu veräußern„.

Da ein Fehler in der Formulierung der Satzung zur Ungültigkeit dieser Vorschrift führen kann, wird dringend empfohlen, sich an einen deutsch-französischen Anwalt zu wenden, der im Gesellschaftsrecht berät.

Der in der Satzung vorgesehene Ausschluss eines SAS-Gesellschafters

Es ist unerlässlich, die Möglichkeit und die Modalitäten des Ausschlusses in der Satzung vorzusehen. Ein einfacher Beschluss der Gesellschafter über den Ausschluss eines Gesellschafters ohne eine entsprechende Klausel in der Satzung ist nicht rechtsgültig. Der betroffene Gesellschafter kann gegebenenfalls diesen Beschluss leicht vor Gericht für nichtig erklären lassen.

In der SAS hingegen gibt es kein Verbot, dass neben der in der Satzung vorgesehenen Ausschlussklausel eine Gesellschaftervereinbarung zusätzliche Modalitäten vorsieht, die das Ausschlussverfahren und seine Folgen organisieren.

Inhalt der satzungsmäßigen Ausschlussklausel

Die Ausschlussklausel muss Folgendes vorsehen:

  1. Die Gründe für den Ausschluss
  2. Das zu befolgende Verfahren
  3. Die Verteidigungsmöglichkeiten, die für den vom Ausschluss betroffenen Gesellschafter vorgesehen sind
  4. Die Art der Berechnung des Preises der Aktien (oder der Geschäftsanteile bei anderen Rechtsformen), die an den ausgeschlossenen Gesellschafter zu zahlen sind.

Einführung und Änderung einer Ausschlussklausel in die SAS-Satzung

Früher setzte die Aufnahme oder Änderung einer Ausschlussklausel für Gesellschafter während des Bestehens der SAS stets die Einstimmigkeit der Gesellschafter voraus. Diese grundlegende Regel wurde mit dem Gesetz Nr. 2019-744 vom 19. Juli 2019 geändert. Nunmehr sieht Artikel L227-19 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches vor, dass Ausschlussklauseln „nur durch einen Beschluss angenommen oder geändert werden können, der von den Gesellschaftern gemeinsam unter den in der Satzung festgelegten Bedingungen und Formen gefasst wird„. Mit anderen Worten ist die Einstimmigkeit der Gesellschafter nicht mehr erforderlich.

Diese Gesetzesänderung wurde in einem Gerichtsverfahren in Frage gestellt. Ein ausgeschlossener Gesellschafter war der Ansicht, dass sein Ausschluss ohne Berücksichtigung seiner Stimme zu einem Verstoß gegen Artikel 2 der Verfassung führe, in dem das Eigentum als natürliches und unverjährbares Menschenrecht bezeichnet wird, während Artikel 17 besagt, dass „das Eigentum ein unverletzliches und heiliges Recht ist, das niemandem entzogen werden darf, es sei denn, dass eine gesetzlich festgestellte öffentliche Notwendigkeit dies offensichtlich erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung„.

Der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) wurde angerufen und wies in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2022 darauf hin, dass eine Ausschlussklausel in der Satzung ohne Einstimmigkeit der Gesellschafter angenommen oder geändert werden kann. Ein Gesellschafter kann daher auf der Grundlage dieser Klausel, der er nie zugestimmt hat, ausgeschlossen werden.

Der Eingriff in das Eigentumsrecht ist insbesondere durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, den Zusammenhalt der Anteilseigner zu gewährleisten und so die Fortführung der Tätigkeit der SAS sicherzustellen. Die Rechte des Minderheitsgesellschafters, der die Annahme der Ausschlussklausel nicht beeinflussen kann, werden nicht als vorrangig betrachtet.

Gründe für den Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft

Vorbehaltlich:

  1. der zahlreichen Einschränkungen, die die Rechtsprechung im Laufe der Zeit geschaffen hat,
  2. der Relevanz der Gründe für die konkrete Situation der Gesellschaft,
  3. der Einzelheiten, die in die Formulierung der Ausschlussklausel aufgenommen werden müssen, damit sie gültig ist,

kann der Ausschluss des Gesellschafters zum Beispiel begründet werden durch:

  1. den Verlust einer Stellung in der Gesellschaft, wie der eines gesetzlichen Vertreters oder eines Arbeitnehmers,
  2. die Änderung der Kontrollverhältnisse über das Grundkapital bzw. die Stimmrechte der SAS,
  3. die Verletzung einer Wettbewerbsverbotsklausel,
  4. die Verletzung einer anderen wesentlichen Verpflichtung des Gesellschafters,
  5. das schwerwiegende Fehlverhalten des Gesellschafters, das in der Klausel sehr genau definiert werden muss.

Beschlussfassung über den Beschluss zum Ausschluss des Gesellschafters aus der SAS

Alle Gesellschafter, einschließlich des Gesellschafters, dessen Ausschluss in einer gemeinsamen Beschlussfassung der Gesellschafter in Betracht gezogen wird, stimmen ab. Wenn die Satzung vorsieht, dass der vom Ausschluss betroffene Gesellschafter kein Stimmrecht hat, dann gilt dieser Beschluss als nichtig.

Wenn ein bestimmtes Ereignis wie der Verlust des Arbeitnehmerstatus zum Ausschluss des Gesellschafters führt, nimmt er zwar an der Abstimmung der Gesellschafter teil, aber seine Stimme ist de facto wirkungslos und seine Abstimmung wird somit indirekt vermieden. Die Entscheidung über den Ausschluss ist jedoch rechtswirksam.

Garantien zugunsten des ausgeschlossenen SAS-Gesellschafters

Der französische Verfassungsrat erinnert in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2022 daran, dass:

  1. der Beschluss, einen Gesellschafter auszuschließen, geregelt sein muss: Er darf nur nach einem in der Satzung vorgesehenen Verfahren gefasst werden, auf einem in der Satzung festgelegten Grund beruhen, der dem Gesellschaftsinteresse und der öffentlichen Ordnung entspricht und nicht missbräuchlich sein;
  2. der Ausschluss des Gesellschafters als Gegenleistung zum Rückkauf seiner Aktien an der SAS zu einem bestimmten Verkaufspreis führt;
  3. der ausgeschlossene Gesellschafter die Möglichkeit haben muss, seinen Ausschluss, den Grund für seinen Ausschluss und/oder den für seine Aktien festgelegten Preis vor Gericht anzufechten.

Verteidigungsrechte des Gesellschafters, dessen Ausschluss beabsichtigt ist

Der Gesellschafter muss:

  1. über die Gründe des Ausschlusses vor der Entscheidung der Gesellschafter der SAS informiert werden;
  2. aufgefordert werden, entweder vor oder während der Gesellschafterversammlung, die den Beschluss über den Ausschluss fassen soll, seine Stellungnahme abzugeben.

Wenn der Gesellschafter, dessen Ausschluss beabsichtigt ist, keine Stellungnahme abgibt bzw. trotz Einladung nicht an der Gesellschafterversammlung teilnimmt, kann er später nicht geltend machen, dass sein Recht auf Verteidigung verletzt wurde.

Auswirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters aus der SAS

Die Satzung kann vorsehen, dass ab der Verkündung des Ausschlussbeschlusses und bis zur endgültigen Veräußerung der Aktien des ausgeschlossenen Gesellschafters dessen Stimmrecht ausgesetzt wird.

Nach dem Ausschluss des Gesellschafters muss dieser seine Aktien zurückkaufen. Die Satzung regelt den Preis und wer zurückkauft. Wenn in der Satzung der SAS keine Angaben gemacht werden:

  1. Entweder der ausgeschlossene Gesellschafter und die SAS treffen eine gütliche Einigung über die Modalitäten seines Ausscheidens und den Preis der Aktien;
  2. Oder der Preis wird von einem Sachverständigen unter den Bedingungen von Artikel 1843-4 des Zivilgesetzbuches (Art. L 227-18, Abs. 1) auf der Grundlage des Wertes der SAS zum frühesten Zeitpunkt der Übernahme und nicht zum Zeitpunkt des Ausschlusses des Gesellschafters festgelegt.

Um einen langwierigen Konflikt mit einem Gesellschafter, der gerade ausgeschlossen wurde, zu vermeiden, ist es wichtig, eine solide und maßgeschneiderte Ausschlussklausel zu haben.

Die Antworten auf Ihre Fragen zu den Klauseln zum Ausschluss eines Gesellschafters einer SAS

Wie wird eine Ausschlussklausel in der SAS formuliert?

Die Klausel über den Ausschluss eines Gesellschafters muss präzise formuliert werden. Sie muss zumindest Folgendes vorsehen:
1.     wer über den Ausschluss entscheidet,
2.     das Stimmrecht aller Gesellschafter bei der Entscheidung,
3.     die Gründe für den Ausschluss,
4.     das Verfahren des Ausschlusses in der Gesellschaft,
5.     die Verteidigungsrechte des auszuschließenden Gesellschafters.
Die Ausschlussklausel kann auch den Preis für den Rückkauf der Aktien vorsehen.

Was sind die Ausschlussklauseln in Frankreich?

Ausschlussklauseln sind in der Satzung der Gesellschaft vorgesehen und gesetzlich geregelt. Sie sehen vor, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann und dass seine Aktien oder Anteile zwangsweise verkauft werden müssen. Er muss die Gesellschaft nach seinem Ausschluss verlassen.

Was sind die Gründe für den Ausschluss eines Gesellschafters in Frankreich?

Die Gründe für den Ausschluss sind frei in der Klausel der Satzung vorgesehen, müssen jedoch auf einem objektiven Element beruhen. Die Gründe sind z.B.: Verletzung der Satzung, eines Wettbewerbsverbots, das Ausscheiden des Gesellschafters als Geschäftsführer oder Arbeitnehmer. Es kann aber auch andere Gründe geben.

Wie kann ein Gesellschafter aus einer Gesellschaft ausgeschlossen werden?

Die Satzung muss die Modalitäten des Ausschlusses in einer Klausel vorsehen. Das vorgesehene Verfahren muss eingehalten werden und der auszuschließende Gesellschafter muss vor der Beschlussfassung der Gesellschafter informiert werden. Er muss Zeit haben, seinen Standpunkt darzulegen. Nach der Beschlussfassung muss der Gesellschafter seine Anteile bzw. Aktien veräußern.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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