Anwälte für deutsch-französisches Erbrecht

Bei einer Erbschaft zwischen Frankreich und Deutschland entstehen komplexe rechtliche Hürden, die oft unüberwindbar erscheinen. Untergeordnete Gesetze, grenzüberschreitende Steuerfragen und die Ermittlung des anwendbaren Rechts können Familien vor große Probleme stellen.

Angesichts dieser Herausforderungen ist eine spezialisierte Rechtsberatung entscheidend für den Schutz und die Übertragung Ihres Vermögens. Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei bietet Ihnen hochqualifizierte zweisprachige Expertise, um Sie auf allen internationalen Erbschaftsangelegenheiten zu beraten.

Wie wir Sie unterstützen: unsere 5-Schritte-Methode

Wenn ein Erbfall eröffnet wird, begleitet Sie unser Team durch alle Schritte des Erbschaftsverfahrens in Frankreich und Deutschland.

Schritt 1: Bestandsaufnahme Ihrer Situation

Sie schildern uns kurz Ihre Situation. Wir beurteilen schnell die Komplexität, identifizieren mögliche rechtliche Notfälle (Verzichtsfrist, Steuererklärungen) und leiten umgehend die Maßnahmen mit der höchsten Priorität ein.

Schritt 2: Maßgeschneiderte Rechts-, Steuer- und/oder Justizstrategie

Wir prüfen alle Dokumente (Sterbeurkunde, Testament, Europäischer Erbschein, Erbenbescheinigung, Grundbuchauszüge, Kontoauszüge) sorgfältig, ermitteln das anwendbare Recht (französisches, deutsches oder vom Verstorbenen gewähltes) und berechnen die optimierte Erbschaftsteuer gemäß dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen. Wir bewerten die rechtliche Strategie und die Erfolgsaussichten im Streitfall.

Schritt 3: Vollständige administrative Verwaltung

Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten:

  • Beantragung des europäischen Erbscheins oder des deutschen Erbscheins,
  • Koordination mit französischen und deutschen Notaren (Auswahl, Terminvereinbarungen, Übersetzung von Dokumenten)
  • Korrespondenz und Verhandlungen mit den französischen und deutschen Steuerbehörden
  • Austausch mit dem Nachlassgericht
  • Organisation der beglaubigten juristischen Übersetzung aller offiziellen Dokumente
  • Erstellung und Einreichung von Steuererklärungen in Frankreich UND Deutschland
  • Verwaltung von Organisationen (Entsperrung von Bankkonten, Eintragung im deutschen Grundbuch, Versicherung, Grundbucheintrag).

Schritt 4: Abwicklung und Übertragung der Vermögenswerte

Wir unterstützen Sie bei der notariellen Abwicklung und Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Dazu gehören der mögliche Verkauf von Immobilien (in Zusammenarbeit mit lokalen Maklern und Notaren), die Überweisung von Geldern, die Erstellung der Teilungsurkunde sowie die abschließende Steuerabwicklung in Frankreich und Deutschland. Sie erhalten Ihre Erbschaft völlig sorgenfrei und ohne jeglichen Verwaltungsaufwand.

Schritt 5: Im Falle eines Konflikts: Ihre Rechte verteidigen

Abhängig von der Art des Konflikts:

  • Einvernehmliche Verhandlungen mit den Miterben zur Lösung der Vermögensteilungsprobleme
  • Unterstützung bei der Bewertung von Immobilien oder beweglichem Vermögen
  • Ermittlung der zuständigen Gerichtsbarkeiten
  • Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts oder des französischen Richters
  • Klage auf Minderung wegen Verletzung Ihrer Erbrechte
Deutsch-französischer Anwalt in Mannheim

Unser Anwaltsteam ist auf deutsch-französisches Erbrecht spezialisiert.

Unsere Kanzlei vereint zweisprachige, in Frankreich und Deutschland zugelassene Anwälte sowie Experten im internationalen Erbrecht. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung, die Ihre individuellen Umstände berücksichtigt. Gemeinsam verfügen wir über mehr als 34 Jahre Erfahrung im deutsch-französischen Recht.


 
Miriam Benz, Avocate, Berton & associés
Miriam Benz
Maëva Boh
Maëva Boh
Anja Stilz
Anja Stilz
 
  • Team zweisprachiger Anwälte (DE/FR)
  • Doppelte juristische Expertise Frankreich-Deutschland
  • Netzwerk von Partnern (Notare, Steuerspeialisten, Immobilienexperten)
  • Nachgewiesene Erfahrung in grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten
  • Personalisierter und maßgeschneiderter Ansatz

Antworten auf die häufigsten Fragen

Welche Schritte sind bei der Abwicklung einer deutsch-französischen Erbschaft erforderlich?

Die Abwicklung eines deutsch-französischen Nachlasses umfasst im Allgemeinen fünf Hauptschritte: die Ermittlung des anwendbaren Rechts, die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses in beiden Ländern, die Beantragung des Europäischen Erbscheins, die Abgabe von Steuererklärungen in beiden Ländern und schließlich die effektive Übertragung des Vermögens an die Erben.

Welches Recht findet im Falle einer Erbschaft zwischen Frankreich und Deutschland Anwendung?

Seit der europäischen Verordnung von 2015 ist das Recht des Landes des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Verstorbenen anwendbar, es sei denn, dieser hat in seinem Testament ausdrücklich das Recht seiner Staatsangehörigkeit bestimmt. Diese Wahl muss eindeutig sein und kann erhebliche Folgen für die Vermögensverteilung und die Besteuerung haben.

Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung bei einer deutsch-französischen Erbschaft vermeiden?

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, konsultieren Sie das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen von 2006. Es sieht Mechanismen zur Steueranrechnung vor, die es Ihnen ermöglichen, in einem Land gezahlte Steuern mit den im anderen Land geschuldeten Steuern zu verrechnen. Eine frühzeitige Planung mit einem spezialisierten Anwalt kann dazu beitragen, die steuerlichen Auswirkungen Ihres internationalen Vermögens zu optimieren.

Welche Rolle spielt ein auf deutsch-französisches Erbrecht spezialisierter Anwalt?

Der spezialisierte Anwalt analysiert Ihre Situation bei einer geplanten oder offenen Erbfolge, erläutert, welches Recht anwendbar ist oder sein sollte, entwirft die notwendigen Rechtsdokumente, koordiniert die Erbfolge beidseits des Rheins und vertritt Ihre Interessen gegenüber den französischen und deutschen Steuerbehörden.

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