Beratung im französischen Immobilien- und Erbschaftsrecht
Immobilienrecht: Beratung für Privatpersonen und Unternehmen
Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei allen Immobiliengeschäften in Frankreich – von der ersten Beratung bis zur Abwicklung beim Notar.
Für Privatpersonen
Französische Immobilie
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Immobilienerwerb und Immobilienverkauf in Frankreich: Wir prüfen Kauf- und Verkaufsverträge, begleiten die Schritte beim französischen Notar und beraten bei steuerlichen Fragen.
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Streitigkeiten rund um Immobilien: Wir vertreten Käufer und Verkäufer – auch bei Verfahren mit Sachverständigen – vor den zuständigen Gerichten in Frankreich.
Deutsch-französisches Erbrecht
Gerade im grenzüberschreitenden Erbrecht stellen sich zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen. Wir beraten Privatpersonen umfassend:
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Erbschaften mit Bezug zu Deutschland und Frankreich („Erbschaft über den Rhein“)
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Erbschaftsteuer in Frankreich: Unterstützung bei der Erklärung und Abwicklung gegenüber den französischen Finanzbehörden
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Nachlassabwicklung: Rechtliche Begleitung bei Vermögenswerten in Frankreich
Für Unternehmen
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Gewerbliche Mietverträge in Frankreich: Wir beraten bei der Verhandlung, Gestaltung und dem Abschluss von gewerblichen Mietverträgen.
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Immobilienkauf und -verkauf: Unterstützung bei zivil- und steuerrechtlichen Fragen, insbesondere bei internationalen Aspekten. Dazu gehören etwa Grunderwerbsteuer und Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.
Ihr Vorteil: Doppelkompetenz Frankreich – Deutschland
Dank unserer deutsch-französischen Spezialisierung vereinen wir Expertise im französischen und deutschen Recht. Das ermöglicht unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Beratung bei Immobilien- und Erbrechtsfragen, die oft beide Rechtsordnungen betreffen.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung beim Immobilienkauf in Frankreich, bei gewerblichen Mietverträgen oder bei einer Erbschaft mit Frankreich-Bezug benötigen.