Beratung im französischen Immobilien- und Erbschaftsrecht

Immobilienrecht: Beratung für Privatpersonen und Unternehmen

Wir begleiten Unternehmen und Privatpersonen bei allen Immobiliengeschäften in Frankreich – von der ersten Beratung bis zur Abwicklung beim Notar.

Für Privatpersonen

Französische Immobilie

  • Immobilienerwerb und Immobilienverkauf in Frankreich: Wir prüfen Kauf- und Verkaufsverträge, begleiten die Schritte beim französischen Notar und beraten bei steuerlichen Fragen.

  • Streitigkeiten rund um Immobilien: Wir vertreten Käufer und Verkäufer – auch bei Verfahren mit Sachverständigen – vor den zuständigen Gerichten in Frankreich.

Deutsch-französisches Erbrecht

Gerade im grenzüberschreitenden Erbrecht stellen sich zahlreiche rechtliche und steuerliche Fragen. Wir beraten Privatpersonen umfassend:

Für Unternehmen

  • Gewerbliche Mietverträge in Frankreich: Wir beraten bei der Verhandlung, Gestaltung und dem Abschluss von gewerblichen Mietverträgen.

  • Immobilienkauf und -verkauf: Unterstützung bei zivil- und steuerrechtlichen Fragen, insbesondere bei internationalen Aspekten. Dazu gehören etwa Grunderwerbsteuer und Besteuerung von Veräußerungsgewinnen.

Ihr Vorteil: Doppelkompetenz Frankreich – Deutschland

Dank unserer deutsch-französischen Spezialisierung vereinen wir Expertise im französischen und deutschen Recht. Das ermöglicht unseren Mandanten eine maßgeschneiderte Beratung bei Immobilien- und Erbrechtsfragen, die oft beide Rechtsordnungen betreffen.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung beim Immobilienkauf in Frankreich, bei gewerblichen Mietverträgen oder bei einer Erbschaft mit Frankreich-Bezug benötigen.

Erbschaft und Immobilien

Unser Fachwissen bei deutsch-französischen Erbschaften

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere in folgenden Situationen:

  • Beratung und Vertretung von ausländischen Immobilieneigentümern in Frankreich und Deutschland
  • Analyse der steuerrechtlichen Aspekte im deutsch-französischen Recht und Erstellung der Steuererklärungen im Bereich der Erbschaftsteuer
  • Optimierung der Rechtsposition eines Ehegatten durch Erbvertrag
  • Gründung einer Immobiliengesellschaft zur Optimierung und Organisation der Erbschaft
  • Beratung bei grenzüberschreitenden Schenkungen zwischen Deutschland und Frankreich
  • Vertretung der Interessen von Erben, deren Ansprüche von Dritten streitig gemacht werden, und Unterstützung bei Konflikten zwischen Erben und Gesellschaftern einer Immobiliengesellschaft
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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.