Notare in Frankreich

Veröffentlicht am 04.04.23
Notare in Frankreich
Notare in Frankreich
Notare in Frankreich

Notare spielen eine wichtige Rolle im französischen Rechtssystem. Notare haben in Frankreich weitreichende Befugnisse in Bezug auf Testamente für die Erbschaft in Frankreich und im Immobilienverkauf sowie dessen Besteuerung. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit den Aufgaben und Pflichten von Notaren in Frankreich befassen und auch einen Einblick in ihre Ausbildung und Berufsethik geben.

Ein im Bereich Immobilien und Erbschaft beratender Rechtsanwalt kann eine wichtige Rolle neben dem Notar spielen, um dem Mandanten zu helfen. Während der Notar hauptsächlich für die formalen Aspekte von Verträgen und Transaktionen zuständig ist und oft erst im Unterzeichnungstermin verfügbar ist, kann ein Rechtsanwalt dem Mandanten von Anfang an helfen, die rechtlichen Risiken und Konsequenzen des bevorstehenden Notarvertrages zu verstehen.

Wann wird der französische Notar tätig?

Die hauptsächliche Tätigkeit eines Notars besteht in der Beratung, Erstellung und Beurkundung von Verträgen im Sachen-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht (z.B. von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen, Gesellschaftsgründungen, Grundstücksverträge,…).

Die Mitwirkung eines Notars ist allerdings grundsätzlich nur bei Immobiliengeschäften zwingend erforderlich. Im Gesellschaftsrecht sind französische Rechtsanwälte befugt, ohne Mitwirkung eines  Notars, die Gesellschaftsgründung, den Verkauf von Geschäftsanteilen und auch die Handelsregisteranmeldung eigenständig durchzuführen und beim Registergericht anzumelden.

Auβerdem sind die Notare in Frankreich für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Dies gilt beispielsweise auch für Unterschriftsbeglaubigungen in Frankreich für den Abschluss eines Notarvertrages in Deutschland.

Die notarielle Beratung, Beurkundung und die Pflicht zur notariellen Form erfüllt mehrere Funktionen:

  1.  Nachweis der Gültigkeit einer vorgenommenen Rechtshandlung;
  2. Warnung durch die Hinweise im Unterzichnungstermin vor dem Abschluss von übereilten Rechtsgeschäften mit weitreichenden Folgen und auf die Konsequenzen dieser Geschäfte;
  3. Beweis, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen;
  4. Erfüllung eines gesetzlichen Formerfordernisses für den Abschluss von Rechtsgeschäften , wie z.B. Eintragung ins französische Grundbuch.

Welche Stellung hat ein französischer Notar inne?

Ein französischer Notar ist zwar Inhaber eines öffentlichen Amtes, ist aber dennoch selbstständig tätig. Ein Notar ist zur Beratung, Neutralität, Redlichkeit, Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Zur Kontrolle der Notare erfolgt mindestens einmal jährlich eine unangekündigte Inspektion bzgl. der Buchhaltung des Notars und seiner juristischen Tätigkeit durch einen Staatsanwalt. Ein Bericht über die Inspektion wird dem Vorsitzenden der Kammer für Disziplinarangelegenheiten und der Staatsanwaltschaft übergeben.

Vergütung des französischen Notars

Französische Notare werden von ihren Mandanten gemäβ des in der Verordnung vom 8. März 1978 i.d.F. v. 3. September 2013 staatlich festgelegten Tarifs für ihre Tätigkeit bezahlt. Das Macron-Gesetz Nr. 2015-990 vom 6. August 2015 hat die Möglichkeit der Reduzierung der Notargebühren eingeführt. Dies hat zur Folge, dass Urkunden mit einem geringeren Gegenstandswert von vielen Notaren vernachlässigt wrden.

In der Notarrechnung zahlt, sind folgende Beträge inbegriffen:

  1. Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem vom Notar beurkundeten Rechtsgeschäft. Der Notar ist verpflichtet, diese Beträge vom Kaufpreis bzw. vom Erbgut abzuziehen und dem  Staat zu entrichten;
  2. Auslagen (sog. „débours“): dabei handelt es sich um Beträge, die vom Notar für seinen Mandanten bezahlt werden (Grundbuch, Kataster,…)
  3. die Honorare des Notars (sog. „émoluments“). Sie sind ein Pauschalbetrag bzw. ein Prozentsatz des Wertes der Transaktion.

Da der Notar eine Funktion von öffentlichem Interesse („une fonction d’intérêt public») ausübt, wird seine Vergütung gesetzlich geregelt. Der in der oben genannten Verordnung festgelegte Tarif  besteht aus einer fixen sowie einer proportionalen Gebühr. Bei gewissen Aufgaben (z.B. Geschäftsraummietverträge) kann vorgesehen werden, dass die Vergütung zwischen dem Notar und seinen Mandanten frei festgelegt werden kann.

Für die in der Verordnung aufgeführten Rechtshandlungen berechnen sich die festgelegten Gebühren nach dem Wert („unité de valeur“) der vorgenommenen Rechtshandlung. Diese Gebühr ist durch die Verordnung festgelegt und variiert je nach vorgenommener Rechtshandlung. Die mit der Vornahme zusammenhängenden Formalitäten werden ebenfalls je nach Wert der vorgenommenen Rechtshandlung in Rechnung gestellt.

Als Beispiel fallen im Schnitt in einem Immobilienverkauf folgende Notarhonorare an, die einen Teil der ca. 5 bis 7% Gesamtgebühren auf den Kaufpreis ausmachen:

Wie wählt man einen französischen Notar?

Es it sehr schwierig, einen detuschsprachigen Notar zu finden, ganz zu schweigen wen man einen örtlichen Notar bei Immobilienkauf oder Erbschaft sucht. Es ist daher wichtig zu wissen, dass man als Deutsche/er folgende Lösungen hat:

  1. einen deutschsprachigen Notar aus einem anderen Gebiet in Frankreich beauftragen;
  2. einen deutsch-französischen Rechtsanwalt beauftragen, das Geschäfts neben dem französischen Notar abzuwickeln.

Als Beispiel fallen im Schnitt in einem Immobilienverkauf folgende Notarhonorare an, die einen Teil der ca. 5 bis 7% Gesamtgebühren auf den Kaufpreis ausmachen:

BerechnungsgrundlageProzentsatz der Honorare
von 0 bis 6 500 €3,945%
von 6 500 bis 17 000 €1,627%
von 17 000 € bis 60 000 €1,085%
mehr als 60 000 €0,814%

Wie ist der Notarberuf in Frankreich organisiert?

In Frankreich sind ca. 16.800 Notare in einer der 80 Notarkammern („Chambre des Notaires“) zugelassen. Die Anzahl der zugelassenen Notare in einem Amtsgerichtsbezirk wird durch einen Bericht des Justizministers je nach den Bedürfnissen der Bevölkerung festgelegt. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch einen Hoheitsakt des französischen Justizministers.

Die französischen Notare haben über 60.000 Angestellte, die den Großteil der Arbeit erledigen. Die Notare werden seit ein paar Jahren mit grossen Einstellungsproblemen konfrontiert, so dass die Bearbeitungsdauer einer Akte durch die Notare immer länger wird.

Die Notare werden bei ihrer täglichen Arbeit von den sog. „clercs de notaire“ (Notariatsangestellter) unterstützt. Dabei haben die sog. „premier clercs de notaire“ eine besondere Funktion unter den Notarangestellten innen, welche durch eine spezielle Ausbildung erlangt wird. Unter der Aufsicht des Notars können diese z.B. Verträge oder notarielle Akte verfassen und Mandanten beraten. Eine damit vergleichbare Funktion existiert in Deutschland nicht.

Welche Ethik haben die französischen Notare?

Französische Notare unterliegen einer strengen Berufsethik, die in der „Charte de déontologie“ (Berufskodex) aus dem Jahr 2022 festgelegt ist. Diese Kodex enthält Regeln für die Unabhängigkeit, Objektivität, Verschwiegenheit und Integrität der französischen Notare. Insbesondere müssen Notare:

  1. sicherstellen, dass alle Verträge und Transaktionen, die sie begleiten, rechtlich korrekt sind
  2. sicherstellen, dass Ihre Urkunden den Interessen aller beteiligten Parteien dienen und kein Interessenkonflikt entsteht;
  3. ihre Mandanten transparent über ihre Gebühren und Honorare informieren;
  4. sich regelmäßig fortbilden, um ihre Kompetenz und ihr Fachwissen zu erhalten.

Die Tätigkeit eines Notars in Frankreich ist mit der Ausübung einiger anderer Berufe unvereinbar. Ein Notar kann nicht die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes ausüben, so wie es in Deutschland in einigen Bundesländern möglich ist. Er darf wie in Deutschland auch keinen gewerblichen Beruf ausüben.

Wie wird man Notar in Frankreich?

Will man in Frankreich den Notarberuf ergreifen, bestehen dafür zwei unterschiedliche Wege, wobei die grundsätzliche Voraussetzung der Abschluss eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften mit dem Erwerb des entsprechenden Universitätsdiploms („Master 1“) ist.

Anschließend kann die Notarausbildung entweder an einer regionalen Notarschule („Centre de formation professionnelle notariale“) oder aber an einer Universität fortgesetzt werden.

Bei der Ausbildung an einer Universität muss zunächst ein „Master 2“ erworben werden, wobei die Zulassungskriterien für eine solche Ausbildung sehr streng sind. An die universitäre Ausbildung schließt sich eine zweijährige praktische Ausbildung in einer französsichen Notarkanzlei an, wobei parallel Unterricht und Prüfungen an der regionalen Notarschule stattfinden.

Wer seine Ausbildung direkt an der Notarschule beginnt, hat zunächst ein Jahr Unterricht, das mit einer Abschlussprüfung beendet wird. Wird diese Abschlussprüfung bestanden, so erwirbt der Kandidat ein Diplom, das ihm den Zugang zum Notarberuf ermöglicht („diplôme d’aptitude aux fonctions de notaire“). Danach folgt eine zwei Jahre dauernde praktische Tätigkeit als Notaranwärter („notaire stagiaire“) unter der Aufsicht der regionalen Notarschule.

Ihre häufigsten Fragen zum Notar in Frankreich:

Wie findet man einen Notar in Frankreich?

Wenn man eine deutsch-französischen Anwalt hat, kann er einen Notar vorschlagen oder den vom Kunden genannten Notar ansprechen und mit ihm arbeiten.
Man kann auch die Liste von einer Notarkammer (Chambre des notaires) anfordern. Auf der Website des Conseil  Supérieur du Notariat finden Sie eine Liste der Notare in ganz Frankreich.

Braucht man einen französischen Notar für einen Immobilienverkauf?

Ja, für einen Immobilienverkauf in Frankreich ist die Beteiligung eines Notars zwingend erforderlich. Die Notarurkunde wird in der Regel in Gegenwart des Notars von beiden Parteien unterschrieben, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen des Vertrags klar verstanden werden. Der Notar überprüft auch alle erforderlichen Dokumente, wie z.B. Eigentumsurkunden, Bau- und Baugenehmigungen, um sicherzustellen, dass die Immobilie rechtmäßig verkauft wird. Er sorgt auch für die Registrierung der Transaktion beim zuständigen Grundbuchamt.

Wer zahlt die Notarhonorare?

Die Honorare des Notars in Frankreich werden beim Immobilienerwerb vom Käufer bezahlt.

Muss man einen örtlichen Notar in Frankreich suchen?

Nein, ein Notar kann in ganz Frankreich tätig sein.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Hagen411

29 Kommentare zu « Notare in Frankreich »

  •   Katrin O.

    Hallo,

    ich habe einen Immobilienverkauf in Frankreich mit Vollmacht an den Notar in Frankreich abgewickelt. Voraussetzung war von Anfang an, dass das Gekd auf meine Bank , IBAN & BIC überwiesen wird.
    Nunmehr möchte die Buchhaltung des Notariats eine Bestätigung der Bankverbindung und akzeptiert weder die Mail meiner Bank, noch Screenshot aus meiner Handyspp. Ein RIB ist nicht möglich und Empfänger des Geldes bin auch ich. Man teilt mir weder mit, was genau sie akzeptieren wollen, noch informieren sie sich über die Richtigkeit der Bankverbindung bei ihrer Bank. Ich wurde weder aufgeklärt, noch belehrt und nun antwortet man mir auch nicht..getreu dem Motto, wir Deutschen haben unser Recht und so müsse ich das französische Recht akzeptieren – ein Gesetz wurde mir auch nicht genannt.

    Ich möchte gerne verstehen und lösen, denn meine Idee war jetzt, dass ich einen Cent überweise und sie dann eine Bestätigung der Bankverbindung haben, jedoch reagiert man jetzt gar nicht mehr.

    Nenötigt nan tatsächlich dafür auch einen Anwalt, nur weil dieser Notar scheinbar noch nie für einen Ausländer tätig war?

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,
      den französischen „RIB“ gibt es in Deutschland nicht. Sie können versuchen, dieses Dokument über die Bankdaten durch anderen Unterlagen ersetzen, die verauenswürdig sind, wie ein Kontoauszug mit diesen Daten und dem Stempel der Bank im Original oder eine Papierbescheinigung der Bank mit diesen Daten.
      Leider sind vielen Notariate nicht auf Auslandsfälle vorbereitet und machen sich auch keine Gedanken.
      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Sabine Hensler

    Hallo,
    Kann man auf ein unverkäufliches Wohnrecht in Frankreich bei einem deutschen Notar verzichten, dafür Geld von den Eigentümern erhalten und dies in Frankreich dann eintragen lassen?

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,
      die Eintragung auf dem französischen Grundbuch von Rechten in Bezug auf eine Immobilie in Frankreich kann nur von einem französischen Notar durchgeführt werden.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Emilia Sladek

    Guten Tag,
    Ich habe gestern einen französischen Mietvertrag für eine möblierte Wohnung in Paris unterschrieben, da ich für 5 Monate im nächsten Jahr in Paris studieren werde. Nun hat mir der Vermieter heute eröffnet, dass ich seinem Notar 320€ zahlen muss, damit dieser meine Mietversicherung abschließt, meine Unterschrift beglaubigt sowie den Vertrag abstempelt. Im Internet habe ich allerdings nirgends entdeckt, dass ein Mietvertrag in Frankreich nur durch notarielle Beglaubigung notwendig ist. Können Sie mir sagen, ob dies stimmt?

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,
      der Mietvertrag muss nicht notariell bneurkundet werden.
      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Etienne

    Guten Abend,

    Ich bin im Besitz von einem Etang und besizte diesen mit zwei Freunden. Gerne wollte ich aus diesem Projekt aussteigen und meinen Anteil an meine beiden Kollegen verkaufen/ überschreiben. Mein Anteil kostet 10.00.-€ Ich habe einen Notar kontaktier und dieser verlangt 1900.-€ für den Ablauf. Ist dieser Preis gerechtfertigt. Gibt es eine andere Möglichkeit einer Schenkung oder Überschreibung?

    Danke und Mit freundlichen Grüßen

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,
      die Übertragung des Eigentums an einer Immobilie, wie in diesem Fall dem „Étang“, ist nur durch eine notariell beurkundete Vereinbarung möglich. Sie könnten höchstens einen anderen Notar konsultieren, doch Notare unterliegen einer festen Gebührenordnung. Sie arbeiten nicht unterhalb des festgelegten Mindestbetrags. Zudem besteht die Möglichkeit, dass selbst bei Überschreitung des Mindestbetrags kein Notar das Mandat übernimmt, wenn der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zur Vergütung steht. Kleinere Aufträge werden von Notaren häufig abgelehnt.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Ingrid Falk

    Eine Frage : was kann ich gegen einen Notar tun, der einen Auftrag (Erbüberschreibung) angenommen, alle notwendigen Papiere bekommen hat einschließlich Vorschuß und seit Monaten einfach nicht mehr antwortet ?!

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,

      es gibt zwei Lösungen:

      Sie wechseln den Notar;

      Sie rufen den regionalen oder interregionalen Rat der Notare an und legen eine Beschwerde ein. Anschließend kann, wenn man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, das Disziplinargericht angerufen werden. Außerdem ist die disziplinarische Verantwortung unabhängig von der zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung. Es ist der längere, aufwendigere und unsicherere Weg.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Karola Andrea Gabler

    Ist es normal das ein Notar der von einem den Auftrag erhält eine Schenkungsurkunde für jemanden Auszustellen für eine Spende und dann von dem der die Schenkungsurkunde erhalten soll erst eine Gebühr bezahlen muss damit diese Dokumente zur Unterschrift verschickt werden, und dann noch einmal eine Gebühr von 1% bezahlen soll damit diese Spende Überwiesen wird

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag, wir sind keine Notar. Wir denken aber, dass diese Vorgehensweise bedenklich ist. Sie sollten in der Lage sein, sicherzustellen, dass Sie Begünstigte sind, bevor Sie zahlen. Prüfen Sie, ob dieser Notar echt ist und offiziell bei der örtlichen Kammer gemeldet ist.

      Dennoch ist diese Information recht allgemein und könnte aufgrund spezifischer Umstände unzutreffend sein. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort keine Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich dazu dient, den Inhalt unseres Artikels zu erläutern.

  •   Peschel

    Ist folgender Notar in der Notarenkammer Frankreichs registriert?
    Herr Ambrosio Luigi,ca.40/38 Jahre.
    Ich möchte dadurch erfahren,ob ich einem Schwindler hereingefallen bin.
    Danke, Herr Peschel

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag, die Liste der eingetragenen Notare wird von der örtlichen Notarkammer zur Verfügung gestellt. Dort können Sie eindeutig überprüfen, wer als echter Notar registriert ist.

  •   Dirk Schmiedel

    Hallo,

    Ich plane eine Überschreibung eines Appartements in Frankreich, darf mich und dem Beschenkten ein Anwalt bei dem französischen Notar vertreten, so dass wir nicht persönlich zu dem Notar hin müssen, was aufgrund des Alters eine gute Sache wäre?

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,

      eine Vertretung ist möglich. Diese Vetretung mus wiederum vor einem (z.B. naheliegendem) Notar beurkundet werden.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Hannah Schiffer

    Vielen Dank für den Beitrag! Gibt es eine Möglichkeit, sich in Frankreich über einen Notar bei der Kammer zu beschweren oder eine andere Form des Beschwerdemanagements? Wir haben bei dem Verkauf einer Immobilie sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Wenn ja, welche Folgen hat dies?
    Vielen Dank im voraus!

    •   Françoise BERTON

      Grundsätzlich muss zunächst der regionale oder interregionale Rat der Notare angerufen werden. Anschließend kann, wenn man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, das Disziplinargericht angerufen werden. Außerdem ist die disziplinarische Verantwortung unabhängig von der zivil- oder strafrechtlichen Verantwortung.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   PKM

    Kann man den Notar bitten, bei einem Immobilienkaufvertrag auch Absätze aufzunehmen, die nicht direkt damit zu tun haben? Ich möchte sinngemäß den Satz: ‚Die Käuferin tut bereits jetzt kund, dass bei ihrem Tod, unabhängig vom Wohnort die Erbschaftsregelung und -besteuerung nach deutschem Recht für das Grundstück in Frankreich gelten soll.‘ aufnehmen. Dann ist das schon mal (notariell) festgehalten.

    •   Françoise BERTON

      Guten Tag,

      Neben den obligatorischen Klauseln sind auch andere Klauseln denkbar, die von den Parteien nach eigenem Ermessen eingefügt werden können. Eine solche Klausel erscheint jedoch unwahrscheinlich, zumal sie nur eine Partei betrifft, nämlich den Erwerber und nicht den Verkäufer. Die Wahl des auf einen Nachlass anzuwendenden Rechts erfolgt in der Regel eher durch ein notariell beurkundetes Testament.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Timon Müller

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Notare. Ich suche schon länger nach einem geeigneten Notariat. Interessant, dass Notare in Frankreich weitreichende Befugnisse in Bezug auf Testamente für die Erbschaft in Frankreich und im Immobilienverkauf sowie dessen Besteuerung haben.

  •   Silas Hohl

    Wir wollen eine Wohnung in Frankreich kaufen und haben die Kontaktdaten von einem Notar aus Frejus erhalten, der wohl von den Verkäufern ausgesucht wurde. Wir sprechen selbst kein Französisch, daher wurde uns gesagt einen Dolmetscher einzuschalten. Wir könnten aber doch auch einen deutschsprachigen Notar einschalten, der uns dann beraten kann um den Vertrag abzuschließen, der kostet ja dann nichts extra richtig ?

    •   Françoise BERTON

      Der Käufer darf seinen eigenen Notar wählen, der dann mit dem anderen Notar zusammenarbeitet. Es entstehen keine weiteren Honorare. Die beiden Notare teilen sich das Honorar.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

      •   Sabine

        Dürfen französische Notare von ihren Mandanten Vorkasse verlangen… z. B. für die Erstellung von Dokumenten und deren Beglaubigung? Und… Dürfen Notare Dokumente zurückhalten und damit Erbschaften oder Schenkungen verhindern?

        •   Françoise BERTON

          Französische Notare verlangen von ihren Mandanten immer Vorkasse und dürfen es.
          Während der Bearbeitungsdauer einer rechtlichen Angelegenheit mit einem Notar (die manchmal extrem lange dauert) behalten die Notare die Dokumente. Es ist allerdings möglich, den Notar zu wechseln.

  •   Michael Wierschula

    Sehr geehrte Frau Berton,

    gibt es. ähnlich wie in Deutschland, in Frankreich eine Altersbegrenzung, bis wann ein Notar diesen Beruf auch ausüben darf ?

    •   Françoise BERTON

      In Frankreich gibt es ebenfalls eine Altersbegrenzung für Notare, welche Im Gesetz bezüglich der Organisation des Notariats (Loi contenant organisation du notariat (loi 25 ventôse an XI)) verankert ist.
      In seinem Artikel 2 diesen Gesetzes wird die Altersgrenze auf 70 Jahre festgelegt. Mit Ermächtigung des Justizministers kann ein Notar darüber hinaus noch tätig sein. Jedoch für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten, oder bis sein Nachfolger den Eid leistet und die Tätigkeit aufnimmt.
      Der Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, den Berufszugang junger HochschulabsolventInnen zu fördern und die Erneuerung bestehender Ämter zu ermöglichen.

      Dies ist ein allgemeiner Hinweis, der sich als falsch herausstellen kann, wenn der konkrete Sachverhalt komplexer ist als in Ihrer Frage dargestellt. Unsere Antwort dient lediglich als Erläuterung unseres Artikels und stellt keine Beratung dar.

  •   Kathrin Kunz

    Ich bin wahrscheinlich auf einen falschen Notar in Frankreich reingefallen was kann ich dagegen tun

    •   Françoise BERTON

      Sie dürfen den Notar wechseln, je nach Fall und Fortschritt der Arbeiten.

  • Schreibe einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

    * Pflichtangabe

    Sie haben eine rechtliche Frage und brauchen einen Rechtsanwalt ?