Gründung einer Gesellschaft in Deutschland

22.09.22
Gründung einer Gesellschaft in Deutschland
Gründung einer Gesellschaft in Deutschland
Gründung einer Gesellschaft in Deutschland

Wie gründe ich eine Gesellschaft in Deutschland? Diese Frage stellen sich nicht nur in Deutschland ansässige Unternehmer, sondern auch solche aus anderen Ländern, vor allem aus Frankreich, das enge wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland hat. Für den Weg zur Gründung interessieren sich sowohl internationale Konzerne, die eine Tochtergesellschaft in Deutschland gründen möchten als auch Jungunternehmer, die mit einer neuen Geschäftsidee ihr erstes Start-up-Unternehmen aufbauen möchten.  

5 gute Gründe, eine Gesellschaft in Deutschland zu gründen

Ein französisches Unternehmen kann eine Gesellschaft in Deutschland gründen wollen, um von einem dynamischen Markt zu profitieren. Es gibt zahlreiche wirtschaftliche Beweggründe, die diesem Unternehmen eigen sind, jedoch gibt es in der Regel ein paar allgemeine Gründe, die ein Unternehmen zu einer Gesellschaftsgründung in Deutschland veranlassen, anstatt direkt aus Frankreich zu verkaufen:

  1. Ein französischer Unternehmer, der noch keine Unternehmensstruktur in Frankreich hat, möchte zuerst auf dem deutschen Markt Fuß fassen, weil sich sein Produkt hauptsächlich an den deutschen Markt richtet. Es gibt für ihn keinen Grund, seine Gesellschaft in Frankreich zu gründen – er gründet diese folglich direkt in Deutschland.
  2. Ein in Frankreich niedergelassenes Unternehmen hat eine Marktstudie in Deutschland durchgeführt oder weiß, dass der deutsche Markt für sein Produkt oder seine Dienstleistung bereit ist. Es möchte eine Gesellschaft vor Ort haben, um seinen deutschen Kunden zu signalisieren, dass diese einen soliden und lokalen Ansprechpartner haben, bzw. um Steuerprobleme zu vermeiden.
  3. Ein französisches Unternehmen möchte in Deutschland einstellen und die Bewerber bestärken, indem es in Deutschland niedergelassen ist.
  4. Ein französisches Unternehmen sucht neue Märkte zum Export, um seinen Umsatz zu erhöhen und seinen Fortbestand zu sichern, indem es die Abhängigkeit zum französischen Markt bricht. Deutschland ist das Nachbarland Frankreichs, das in Bezug auf die Bevölkerung und die Industriepartner über den wichtigsten Markt verfügt.
  5. Ein französisches Unternehmen möchte von der wirtschaftlichen Entschleunigung Deutschlands durch die Energiekrise profitieren, um seinen deutschen Konkurrenten Marktanteile abzunehmen.

Welche Schritte muss ich zur Gründung einer Gesellschaft in Deutschland unternehmen?

  • Entscheidung zur Gründung einer Gesellschaft in Deutschland nach einer Marktstudie usw.
  • Wahl der Gesellschaftsform
  • Sammlung der erforderlichen Unterlagen und Verfassen der Satzung
  • Wahl der Firma der Gesellschaft
  • Wahl des Gesellschaftssitzes: Domizilierung oder Mieten von Räumlichkeiten
  • Unterzeichnung der Satzung vor einem deutschen Notar
  • Eröffnung eines Bankkontos und Freigabe des Kapitals
  • Eintragung im deutschen Handelsregister und Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  • Erhalt einer Steuernummer und einer Steueridentifikationsnummer
  • Eintragung im Transparenzregister
  • Gewerbeanmeldung

Welche Gesellschaftsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Liegt schon ein überzeugender Business-Plan für das Unternehmen vor, geht es nun darum, die passende Gesellschaftsform für das Unternehmen zu finden. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wer und wie viele sich an dem Unternehmen beteiligen und wie es gesteuert werden soll.

Die Unternehmer müssen darüber entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Unternehmen als Personengesellschaft zu führen oder eine juristische Person als Trägerin des Unternehmens zu schaffen, d.h. eine Gesellschaft mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit (Kapitalgesellschaft), zum Beispiel indem sie sich für eine GmbH entscheiden. Die GmbH ist die in Deutschland häufigste und bekannteste Gesellschaftsform.

Da die Entscheidung zwischen Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft weitreichende Folgen für den oder die Unternehmer und ggf. indirekt für deren Angehörige haben kann, sollten Unternehmer dies unbedingt vorab mit einem Anwalt besprechen. Fällt die Entscheidung auf eine juristische Person und steht mithilfe der Tipps des Anwalts außerdem sogleich fest, welche Form von Kapitalgesellschaft am besten zum Unternehmen passt, kann die Gründung mit der Erstellung des Gesellschaftsvertrags beginnen.

Was ist der Gesellschaftsvertrag und was können wir darin regeln?

Der Gesellschaftsvertrag wird auch Satzung genannt. Der Gesellschaftsvertrag bildet, zusammen mit den gesetzlichen Vorschriften, die Grundlage für die Existenz und das Wesen der Gesellschaft. In ihm werden die wichtigsten „Eigenschaften“ der juristischen Person festgelegt sowie die Art der Vertretung der Gesellschaft und die Wege der Entscheidungsfindung bei mehreren Gesellschaftern.

Die Firma in der Satzung

Festgeschrieben wird in der Satzung an erster Stelle die Form und der Name der Gesellschaft. Wie eine natürliche Person auch, hat jede Kapitalgesellschaft einen Namen. Dieser wird Firma genannt. Bei der Wahl des Namens müssen die Gründer Namens- und Markenrechte und die Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb beachten. Es muss geprüft vorab werden, ob der gewünschte Name noch verfügbar ist, ohne Rechte anderer zu verletzen. Ein Anwalt kann dies recherchieren. An den Namen der Gesellschaft wird die Abkürzung der Gesellschaftsform hintenangestellt, z.B. GmbH.

Das Grund- oder Stammkapital in der Satzung

Die Gesellschaft muss einen Betrag für das  Stamm- oder Grundkapital festlegen, der mindestens dem für die Gesellschaftsform gesetzlich vorgesehenen Mindestbetrag entspricht.

Der Gesellschaftssitz in der Satzung

Jede Gesellschaft braucht einen Sitz, also einen Ort in Deutschland, an dem sie erreichbar ist. Verfügen die Gründer noch nicht über Räumlichkeiten oder werden solche für die Umsetzung des Business-Plans nicht benötigt, können bei Anbietern vorübergehend oder auf Dauer Briefkästen gemietet werden.

Der Gesellschaftsgegenstand in der Satzung

Jede Satzung muss darüber hinaus den Gegenstand der Gesellschaft beschreiben. Der Gegenstand der Gesellschaft entspricht der Tätigkeit des Unternehmens. Die Gesellschaft unterliegt keiner Verpflichtung, alle in der Satzung beschriebenen Tätigkeiten auch konkret und dauerhaft zu betreiben.

Satzungsregeln zu Gesellschafterbeschlüssen

Die Satzung kann das Gesetz ergänzende oder abweichende Regeln für die Fassung von Beschlüssen bei mehreren Gesellschaftern vorsehen. Zum Beispiel kann in der Satzung festgelegt werden, dass für bestimmte Entscheidungen eine qualifizierte Mehrheit oder gar Einstimmigkeit erforderlich ist. Auch Vetorechte für Minderheitsgesellschafter können enthalten sein.

Die Geschäftsführung in der Satzung

Die Satzung kann des Weiteren Regeln für die Vertretung der Gesellschaft aufstellen für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestehen oder eine Öffnungsklausel für den Erlass einer Geschäftsordnung für detaillierte Bestimmungen enthalten. Sinnvoll können Satzungsbestimmungen über den Austritt eines Gesellschafters oder die Folgen des Ablebens eines Gesellschafters sein.

Kann ein Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft eine Gesellschaft in Deutschland gründen?

Ein französischer Staatsbürger oder ein Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates ist Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer Gesellschaft deutschen Rechts

Bürger aus EU-Mitgliedstaaten können sich gemäß den Grundsätzen des europäischen Rechts frei bewegen, niederlassen oder eine Berufstätigkeit in Deutschland ausüben. EU-Bürger können folglich Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Gesellschaft deutschen Rechts sein. Sie unterliegen denselben individuellen Verboten zur Ausübung wie auch deutsche Bürger.

Ein Nicht-EU-Bürger ist Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer Gesellschaft deutschen Rechts

  • Der Nicht-EU-Bürger ist Gesellschafter der deutschen Gesellschaft: Die Gründung und Beteiligung an einer Gesellschaft in Deutschland als Gesellschafter ist möglich, auch wenn der Aufenthaltstitel ggf. nicht die Ausübung einer Berufstätigkeit erlaubt. Für den Gesellschaftsvertrag besteht jedoch das Risiko der Nichtigkeit, wenn die Gesellschaft hauptsächlich von einem oder mehreren ausländischen Gesellschaftern gegründet wurde, denen gegenüber ein Verbot zur Ausübung einer Berufstätigkeit ausgesprochen wurde, das sie durch die Gesellschaft umgangen haben;
  • Der Nicht-EU-Bürger ist Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft: Es ist nicht erforderlich, dass der Nicht-EU-Bürger über einen Wohnsitz in Deutschland oder einen Aufenthaltstitel verfügt. Die Gerichte erkennen die Möglichkeit für einen Geschäftsführer an, die Angelegenheiten aus der Ferne über grenzüberschreitende Kommunikationsmittel aus dem Ausland zu führen. Dennoch darf, wie auch bei deutschen Geschäftsführern, kein individuelles Verbot zur Ausübung des Amts des ausländischen Geschäftsführers der Gesellschaft ausgesprochen worden sein. Darüber hinaus kann die Leitung einer deutschen Gesellschaft aus dem Ausland negative Konsequenzen für die Steuer haben.

Wie entsteht eine Gesellschaft „in Gründung“?

Steht der Entwurf für den Gesellschaftsvertrag, muss dieser mithilfe eines Anwaltes im Gesellschaftsrecht notariell beurkundet werden. Dazu muss der Gründungsgesellschafter bzw. müssen die Gründungsgesellschafter die Gründung vor dem Notar oder der Notarin erklären. Bei der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erstellt der Notar oder die Notarin ein Gründungsprotokoll. Darin hält der Notar oder die Notarin die Begebenheiten der Gründung fest. Er oder sie prüft die Identität derjenigen Person, die die Schließung des Gesellschaftsvertrags erklären, also der Gesellschafter. Im Übrigen ist der Notar gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung zur Überprüfung des bzw. der wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft verpflichtet und muss das Transparenzregister informieren.

In Fällen, in denen eine 100%-ige Tochtergesellschaft einer bereits bestehenden deutschen oder ausländischen Muttergesellschaft gegründet wird, erscheint der/die gesetzliche Vertreter/in der Muttergesellschaft und gibt die Erklärung über die Gründung im Namen der Muttergesellschaft ab, indem er/sie den Gesellschaftsvertrag schlicht feststellt. Ist der Gesellschafter oder sind die Gesellschafter natürliche Personen erscheinen sie persönlich.

Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Gesellschaft „in Gründung“ (abgekürzt „i.Gr.“). Die Gesellschaft in Gründung ist eine Vorstufe der Gesellschaft. Denn erst mit der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister existiert die eingetragene Gesellschaft als juristische Person mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Wie melde ich die Gesellschaft im Handelsregister an?

In der Regel wird im Rahmen des Notartermins zur Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sogleich eine erste Gesellschafterversammlung abgehalten und im Protokoll über die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags protokolliert. Der Zweck dieser ersten Gesellschafterversammlung ist die Fassung eines Beschlusses bzgl. der Bestellung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Die Bestellung des Geschäftsführers ist wichtig, weil eine Kapitalgesellschaft nur handlungsfähig ist, wenn sie einen gesetzlichen Vertreter hat.

Der auf diese Weise bestellte Geschäftsführer kann sodann vor dem Notar die Anmeldung der neu gegründeten Gesellschaft beim Handelsregister unterzeichnen mitsamt seiner Bestellung zum Geschäftsführer. In dieser Anmeldung versichert der Geschäftsführer, dass keine Gründe vorliegen, die seinem Amt als Geschäftsführer entgegenstehen. Solche Hindernisse können z.B. eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung oder Betrug sein.

Darüber hinaus muss der Geschäftsführer versichern, dass das Stammkapital einbezahlt wurde. Da das Stammkapital in der Praxis in der Regel erst dann auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden kann, wenn der Gesellschaftsvertrag beurkundet und anschließend ein Bankkonto eröffnet wurde, bevollmächtigt der Geschäftsführer den Notar damit, die Erklärungen für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister einzureichen. Die Eintragung der Gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Notar wartet dann ab, bis ein Kontoauszug über die Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals vorliegt und übermittelt erst danach auf elektronischem Weg die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister, die der Geschäftsführer schon im Beurkundungstermin unterzeichnet hat. Die Dauer von der Einreichung der Anmeldung bis zur Eintragung im Handelsregister hängt von der Arbeitsbelastung des zuständigen Handelsregisters ab. Sie kann wenige Tage bis mehrere Wochen betragen.

Zuständig ist die Registerabteilung desjenigen Amtsgerichts, in dessen Bezirk die zu gründende Gesellschaft ihren Sitz hat. Das Amtsgericht vergibt der Gesellschaft eine Nummer und trägt die Gesellschaft in das Handelsregister ein. Die Gesellschaft existiert nun als juristische Person mit eigener Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Ist auch eine Online-Gründung möglich?

Die Abhaltung des Notartermins für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Anmeldung der Gesellschaft konnte bis vor Kurzem kosten- und zeitaufwendig sein, da mindestens ein Gesellschafter und/oder Geschäftsführer in Person anwesend sein musste und hierfür ggf. weit anreisen musste.

Dies ist dank der Digitalisierungsrichtlinie der Europäischen Union vom 20.6.2019 dabei sich zu ändern, denn ihr Ziel ist die Möglichkeit der Online-Gründung.

In Deutschland wird die Digitalisierungsrichtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) umgesetzt. Es sieht u.a. eine Ausweitung der Möglichkeiten der Beurkundung mittels Videokommunikation in der Bundesnotarordnung vor. Seit dem 1.8.2022 können Gesellschaftsverträge einer GmbH, bei denen die Gründung der Gesellschaft ohne Sacheinlagen erfolgt, d.h. bei denen das Stammkapital allein mit Geldeinlagen eingebracht wird, mittels Videokommunikation beurkundet werden. Bringen die Gesellschafter auch Sacheinlagen ein, ist eine Online-Gründung erst ab dem 1.8.2023 möglich.

Welche anderen Schritte muss ich vor Beginn der Tätigkeit unternehmen?

Um ihre Tätigkeit auszuüben, muss die Gesellschaft eine Steuernummer erhalten. Eine Steueridentifikationsnummer kann ebenfalls bei den deutschen Behörden beantragt werden.

Bevor die Tätigkeit ausgeübt werden kann, muss eine Gewerbeanmeldung bei dem Rathaus der Gemeinde vorgenommen werden, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet.

Wie eröffne ich eine GmbH?

Eine GmbH zu gründen bedeutet in erster Linie, einen Standort als Gesellschaftssitz in Deutschland zu finden, die Satzung vor einem deutschen Notar zu unterzeichnen und einen Geschäftsführer zu ernennen, das Stammkapital von mindestens EUR 25.000 einzuzahlen sowie die Gesellschaft im Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Schritte erfordern die Zusammenstellung einer Reihe von Dokumenten und Informationen und die Abstimmung über die Arbeitsweise.

Was muss ich tun, um meine Tätigkeit zu etablieren?

Zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist es notwendig, das Gewerbe bei der Stadtverwaltung des Ortes der Niederlassung in Deutschland anzumelden. Je nach Art der Tätigkeit müssen bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf die beruflichen Qualifikationen oder die genutzten Räumlichkeiten erfüllt werden. Je nach gewählter Rechtsform kann auch eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich sein.

Wie kann ich selbständiger Unternehmer werden?

Wenn Sie sich in Deutschland selbständig machen wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, an dem Sie tätig werden wollen, anmelden. Die Stadtverwaltung prüft ggf., ob Sie die erforderlichen beruflichen Qualifikationen haben. Es ist nicht erforderlich, ein Unternehmen zu gründen – die Gründung einer Einpersonengesellschaft ist mit einem Stammkapital von nur EUR 1 möglich.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Björn Wylezich

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