Beratung im französischen Internetrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und begleitet deutsche Firmen in folgenden Fallkonstellationen:

  • wenn sie den französischen Markt über ihre bestehende Internetpräsenz in Deutschland erreichen wollen,
  • wenn sie einen französischen Webshop einrichten wollen oder
  • wenn sie sich gegen Angriffe von französischen Wettbewerbern im E-Commerce verteidigen wollen.

Juristische Beratung bei der Anpassung einer deutschen Website, die den französischen Markt ansprechen soll

Hier einige Beispiele von Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen:

  • Anpassung der Inhalte und Texte der Internetseite, um sie an den französischen Verbraucher anzupassen
  • Rechtsberatung über sämtliche Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zu Onlinezahlungsmethoden
  • Prüfung der rechtlichen Aspekte des Onlineshops, der Marketingstrategie, der Werbung sowie der Preisausschreiben, die den französischen Verbrauchern angeboten werden
Internetrecht

Begleitung bei der Verwaltung einer Website vor Ort in Frankreich

In diesem Zusammenhang übernehmen wir die folgenden Leistungen:

  • Erstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen juristischen Inhalten des französischen Onlineshops
  • Verhandlung und Verfassen von Verträgen mit den französischen Dienstleistern wie z. B. Webdesignern, Grafikern und Spezialisten des E-Marketings
  • Erstellen der Arbeitsverträge für die französischen Arbeitnehmer sowie der Anstellungsverträge der Vertretungsorgane der Gesellschaft, Gründung einer französischen Gesellschaft, Begleitung beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages und vieles mehr.
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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

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