Beratung im französischen Internetrecht
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und begleitet deutsche Firmen in folgenden Fallkonstellationen:
- wenn sie den französischen Markt über ihre bestehende Internetpräsenz in Deutschland erreichen wollen,
- wenn sie einen französischen Webshop einrichten wollen oder
- wenn sie sich gegen Angriffe von französischen Wettbewerbern im E-Commerce verteidigen wollen.
Juristische Beratung bei der Anpassung einer deutschen Website, die den französischen Markt ansprechen soll
Hier einige Beispiele von Leistungen, die wir in diesem Zusammenhang für Sie übernehmen:
- Anpassung der Inhalte und Texte der Internetseite, um sie an den französischen Verbraucher anzupassen
- Rechtsberatung über sämtliche Fragen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zu Onlinezahlungsmethoden
- Prüfung der rechtlichen Aspekte des Onlineshops, der Marketingstrategie, der Werbung sowie der Preisausschreiben, die den französischen Verbrauchern angeboten werden