Verkauf von Fälschungen im Internet

16.12.20
kKauf von Fälschungen im Internet
Verkauf von Fälschungen im Internet
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Im digitalen Zeitalter ist es sehr einfach, an alle Arten von Produkten zu gelangen, und viele zögern nicht, das Vertrauen ihrer Kunden durch den Verkauf gefälschter Produkte auszunutzen. Diese Praxis gilt jedoch als kriminelle Tätigkeit und kann daher strafrechtlich verfolgt werden.

Was ist eine Fälschung?

Eine Fälschung wird gemäß Artikel L. 335-2 ff. des frz. Gesetzbuches über geistiges Eigentum definiert als jede Reproduktion, Nachahmung oder Verwendung einer Marke, eines Patents, eines Musters, eines Modells oder eines Werkes, ohne Genehmigung durch den Rechtsinhaber. Es handelt sich also um eine Verletzung eines Eigentumsrechts.

Sehr oft erfolgt der Verkauf von Fälschungen über das Internet und steht daher in direktem Zusammenhang mit anderen Straftaten wie unlauterem Wettbewerb, Verunglimpfung oder irreführender Werbung, da der Käufer, der sich auf eine Website begibt, auf der gefälschte Produkte verkauft werden, nicht richtig über die Eigenschaften des Produkts informiert wird. Darüber hinaus führt die Fälschung zu einem Imageschaden für die Marke und führt beim Verbraucher zu Verwirrung zwischen dem Original und dem gefälschten Produkt.

Gegen die Online-Fälschung ergriffene Maßnahmen

Um der zunehmenden Praxis der Online-Fälschung zu begegnen, wurden drei Chartas zur Bekämpfung der Fälschung in Frankreich verfasst. So gab es auf Ersuchen des ehemaligen französischen Staatssekretärs für Industrie und Verbraucherfragen Luc Chatel zunächst die Charta zur Bekämpfung von Fälschungen im Internet zwischen Inhabern gewerblicher Schutzrechte und E-Commerce-Plattformen vom 16. Dezember 2009, dann zwischen Inhabern gewerblicher Schutzrechte und Internet-Kleinanzeigenplattformen vom 7. Februar 2012 und schließlich zwischen Inhabern gewerblicher Schutzrechte und Postbetreibern vom 7. Februar 2012.

Mit Hilfe dieser Chartas wurden in der Tat gegenseitige Verpflichtungen zwischen den verschiedenen Internet-Betreibern abgeschlossen, um einen wirksamen Kampf gegen Websites für Fälschungen zu ermöglichen. Daher wurde ein System der Zusammenarbeit zwischen den Inhabern geistiger Eigentumsrechte und E-Commerce-Plattformen eingeführt. In der Tat haben sich die Plattformen verpflichtet, mögliche Anzeigen, die von einem Fälscher gepostet werden, zu entfernen, und die Rechteinhaber haben sich verpflichtet, den Plattformen die Anzeigen zu melden, die gefälschte Produkte enthalten. So versuchen die Wirtschaftsakteure im Vorfeld zu verhindern, dass Internetnutzer Opfer von Online-Fälschungen werden.

Diese Chartas sehen auch bestimmte Sanktionen für Fälscher vor. Tatsächlich kann ein Ausschluss von sechs Monaten gegen den E-Verkäufer von gefälschten Produkten über die Plattform, auf der er das Produkt zum Verkauf angeboten hat, ausgesprochen werden. Diese Sanktion kann im Falle einer Wiederholung durch den Verkäufer auf fünf Jahre erhöht werden.

Risiken für den Käufer einer Fälschung

Durch den Kauf von Fälschungen im Internet, ob absichtlich oder nicht, gefährdet der Käufer den Schutz seiner personenbezogenen Daten und seiner Privatsphäre und wird zudem sanktioniert. Tatsächlich nutzen Websites zum Online-Verkauf von Fälschungen sehr oft den Kauf, um übermittelte Bankverbindungen und persönliche Daten, zu betrügerischen Zwecken aufzubewahren. Damit setzt sich der Käufer dem Risiko missbräuchlicher Abbuchungen von seinem Bankkonto, aber auch Computerviren aus.

Zusätzlich zu diesen Risiken setzt sich der Käufer, auch wenn er nicht wissentlich gehandelt hat, dem Risiko der Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung aus. In der Tat verurteilen das französische Gesetzbuch über geistiges Eigentum und der französische Zollkodex jede Ein- oder Ausfuhr von Fälschungen auf französischem Territorium. Ebenso wird der einfache Besitz eines gefälschten Produkts gemäß Artikel 615-14 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum mit einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sowie gemäß Artikel 414 des französischen Zollkodex mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe in Höhe des ein- bis zweifachen Wertes des Betrugsgegenstandes geahndet.

Die einzige Möglichkeit für den Käufer, nicht verurteilt zu werden, besteht darin, seinen guten Glauben und damit seine Unkenntnis darüber zu beweisen, dass das gekaufte Produkt eine Fälschung ist. Ein solcher Nachweis ist jedoch schwierig zu erbringen, da gefälschte Waren oft sehr billig sind und der Käufer sich hätte bewusst sein müssen, dass es sich um eine Fälschung handelt.

Rückgriff gegen den Verkäufer der Fälschung

Auch wenn der Käufer ebenfalls für den Kauf einer Fälschung verurteilt werden kann, verfügt er immer noch über Rechtsbehelfe gegen den Verkäufer, wenn er ein Verbraucher ist. In diesem Fall hat er ein Widerrufsrecht gemäß Artikel L.221-18 des französischen Verbrauchergesetzbuches und kann vom Verkäufer eine Rückerstattung verlangen. Im Falle einer Online-Verkaufsseite für Fälschungen ist es jedoch sehr selten, dass solche Verfahren Erfolg haben, zumal die Lebensdauer solcher Websites sehr begrenzt ist. Es ist daher verantwortlich dafür, die Zuverlässigkeit der Website und die Kundenmeinungen zu überprüfen und auf den Verkaufspreis zu achten.

Entscheidet sich der Käufer jedoch für eine Bestellung und erhält einen gefälschten Artikel, so ist er verpflichtet, die Fälschung zu melden, entweder durch Einreichung einer Beschwerde wegen Fälschung oder durch Meldung beim Zoll oder bei den lokalen Betrugsbehörden. Wenn er die Fälschung nicht auf einem dieser Wege meldet und sich bewusst ist, dass er im Besitz einer Fälschung ist, macht er sich der Hehlerei gefälschter Gegenstände schuldig und riskiert gemäß Artikel 131-39 des französischen Strafgesetzbuches eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und eine Geldstrafe von 375.000 Euro.

Zivilrechtliche Strafen für Fälschungen

Was die Fälschung betrifft, so haftet der Urheber zivilrechtlich gemäß Artikel L.615-1 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum.  Darüber hinaus ist er gemäß Artikel L.615-7 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum zum Schadenersatz verpflichtet, der entsprechend der wirtschaftlichen Folgen, die der Geschädigte erlitten hat, dem Nichtvermögensschaden und den vom Fälscher erzielten Gewinnen zu bemessen ist.

Strafrechtliche Sanktionen gegen den Verkäufer

Unabhängig vom Produkt, das er gefälscht hat, unterliegt der Verkäufer der gleichen strafrechtlichen Sanktion, die bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 300.000 Euro reichen kann, mit Ausnahme der Fälschung einer Handelsmarke oder einer Dienstleistungsmarke, für welche die Strafe gemäß Artikel 716-9 ff. des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum vier Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 400.000 Euro beträgt.

Dasselbe Gesetzbuch unterscheidet jedoch, ob der Verkauf von einer juristischen oder von einer natürlichen Person getätigt wurde. Für natürliche Personen gelten die oben genannten Sanktionen, während die Sanktionen für juristische Personen strenger sind. Letztere werden daher gemäß Artikel L.131-8 des französischen Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe in Höhe des Fünffachen der für natürliche Personen geltenden Geldbuße bestraft.

Zusätzlich zu den Hauptstrafen, die in Bußgeldern und Freiheitsstrafen bestehen, sind weitere Strafen vorgesehen, da der Verkäufer eines gefälschten Produkts die Beschlagnahme der gefälschten Produkte und der Schließung seiner Website riskiert.

Die Rolle der Hosting-Provider

Der Hosting-Provider ist, wie der Name schon sagt, eine juristische Person, die verschiedenen Websites permanenten Speicherplatz zur Verfügung stellt, damit die Nutzer auf die Website zugreifen können. Ihre Rolle ist entscheidend im Hinblick auf den Verkauf von gefälschten Produkten im Internet, da sie die Möglichkeit haben, die Website, auf der gefälschte Produkte zum Verkauf angeboten werden, gemäß Artikel L.336-2 des französischen Gesetzbuches über geistiges Eigentum zu sperren, und die Pflicht haben, zu überprüfen, dass diese Anzeigen für den Verkauf von gefälschten Produkten nicht wieder online gestellt wird.

Die Hauptrolle fällt jedoch sehr oft den Plattformen zu, die jedem die Möglichkeit bieten, Anzeigen online zu schalten. Tatsächlich müssen diese Plattformen Anzeigen über gefälschte Produkte entfernen, sobald sie davon Kenntnis erhalten, wie in einem Rechtsstreit zwischen L’Oréal und Ebay (Rechtssache C-324/09, 12. August 2009, Europäischer Gerichtshof) entschieden wurde, in dem die Plattform für den Verkauf von gefälschten Produkten verantwortlich gemacht wurde, weil sie nicht tätig wurde, um die Anzeigen von ihrer Website zu entfernen.

Fälschung und E-Commerce

Online-Verkäufe stellen jedes Jahr Milliarden von Dollar dar. Ein Teil dieses Geldes wird jedoch nicht direkt von den Marken eingenommen, sondern von Fälschern, die das Internet nutzen, um sich illegal zu bereichern. Beispielsweise nutzen Fälscher das Internet, um Produkte zu verkaufen, die fast identisch mit den Originalen sind, aber oft von schlechter Qualität, was nicht nur dem Image, sondern auch dem Umsatz einer Marke beträchtlichen Schaden zufügen kann. Tatsächlich handelt es sich bei dem von den Fälschern eingenommenen Geld um Beträge, die nicht auf die Konten der Marken fließen.

Das Internet ist heutzutage ein großer Glücksfall für Fälscher, da die Mehrheit, wenn nicht sogar alle Menschen mindestens einmal im Internet bestellt haben und die meisten von ihnen einen Großteil ihrer Einkäufe online tätigen, was den Fälschern ein sehr breites Publikum verschafft.

Einige Marken verfügen jedoch über ein System, das verhindern soll, dass potenzielle Kunden Fälschern zum Opfer fallen. Dies ist insbesondere bei einigen großen Luxusmarken der Fall, die eine Online-Hilfe anbieten, um zu überprüfen, wer die offiziellen Händler der Marke sind, und um zu melden, welche Händler nicht berechtigt sind, Produkte der Marke weiterzuverkaufen. Auf diese Weise stellen Marken sicher, dass die Verbraucher herausfinden können, auf welchen Websites echte Produkte und auf welchen gefälschte Produkte verkauft werden.

Fälschung und Herstellung in China

Die meisten Internet-Verkäufer gefälschter Waren beziehen diese aus China, um ein Produkt zu geringeren Kosten zu erhalten, das mit dem Original praktisch identisch ist. Tatsächlich stammen mehr als die Hälfte der vom weltweiten Zoll beschlagnahmten gefälschten Waren aus China.

China wird von vielen Ländern wegen der Produktion gefälschter Waren kritisiert. Die Fälschungen sind sehr oft von hoher Qualität, was den Kauf für den Verbraucher umso attraktiver macht. China steht insbesondere im Zentrum der Diskussionen wegen dem Verkauf von Fälschungen über seine Website Alibaba, welche den Originalprodukten verblüffend ähnlichsehen.

Aber auch China ist sich des Ausmaßes der Fälschungen auf seinem Territorium bewusst geworden und hat ein Gesetz eingeführt, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist und das nicht nur darauf abzielt, Internet-Plattformen im Falle von Anzeigen für den Verkauf von Fälschungen auf den Websites haftbar zu machen, sondern auch „die Rechte und legitimen Interessen der am elektronischen Handel beteiligten Parteien zu schützen„.

Einige berühmte Fälle von Online-Fälschungen

Wie bereits erwähnt, haben Hosting-Provider eine Rolle bei der Beseitigung von Online-Fälschungen zu spielen. Sie können jedoch nicht immer für Verkäufe verantwortlich gemacht werden, die ohne das Wissen der Marken getätigt wurden. Dies urteilte insbesondere das Landgericht Paris in einem Urteil vom 28. Juni 2019 in einem Rechtsstreit zwischen der E-Commerce-Plattform Cdiscount und dem Unternehmen Jansport Apparel Corp., welches insbesondere die Eastpack-Taschen herstellt. In diesem Fall urteilte das Gericht in der Tat, dass Cdiscount für diese Verkäufe nicht verantwortlich ist, weil es als Hosting-Provider nicht aktiv auf den Inhalt der veröffentlichten Anzeigen eingewirkt kann. Das Urteil wäre jedoch sicherlich anders ausgefallen, wenn Jansport Apparel Corp. nachgewiesen hätte, dass Cdiscount Kenntnis vom Verkauf der strittigen Produkte hatte.

Andererseits entschied das Landgericht Paris in einem Fall, der die Website Alibaba.com betraf, in einem Urteil vom 21. November 2017, die Website zu verurteilen, da sie als Herausgeber und nicht als bloßer Hosting-Provider betrachtet wurde. Durch seine Einstufung als Herausgeber hat Alibaba daher eine aktive Rolle in Bezug auf die online gestellten Inhalte zu spielen und ist somit für diese verantwortlich. Die Plattform wurde daher zur Zahlung eines Zwangsgeldes von 4000 Euro pro Tag verurteilt, wenn sie die Anzeigen für gefälschte Produkte nicht entfernt.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: nnudoo

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