Beratung im französischen Markenrecht und im gewerblichen Rechtsschutz in Frankreich

Die Kanzlei Berton & Associés begleitet deutsche Mandanten, die ihre Marken und andere gewerbliche Schutzrechte in Frankreich schützen wollen, und vertritt sie in Gerichtsverfahren vor französischen Gerichten.

Juristische Begleitung von gewerblichen Schutzrechten in Frankreich

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Prüfung, ob durch die Anmeldung oder Nutzung von Schutzrechten durch den Mandanten in Frankreich keine älteren gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt werden
  • Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern in Frankreich und Europa
  • Optimierung des Schutzes von Urheberrechten in Frankreich
  • Ausarbeitung einer Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums eines deutschen Unternehmens in Frankreich
  • Verfassen von Verträgen im Zusammenhang mit französischen gewerblichen Schutzrechten wie z. B. Lizenzverträge, Abtretungs- und Know-how-Verträge
  • Beratung in den Bereichen betriebliches Vorschlagswesen und Erfindervergütung von französischen Arbeitnehmern
  • Verfassen von IT-Verträgen
  • Verwaltung von Markenportfolios
  • Zusammenarbeit mit französischen und deutschen Patentanwälten in Patentfälschungsprozessen vor französischen Gerichten
  • Juristische Prüfung bei Firmengründungen oder Marketingmaßnahmen in Frankreich mit Hinblick auf IP-Rechte
  • Juristische Beratung zu besonderen Fragen des gewerblichen Rechtschutzes in Frankreich
Markenrecht und gewerbliche Schutzrechte

Gerichtliche Vertretung unserer Mandanten und Verteidigung ihrer gewerblichen Schutzrechte in Frankreich

Wir unterstützen und vertreten unsere deutschen Mandanten, wenn sie gerichtlich den Schutz ihrer Urheberrechte bzw. ihrer gewerblichen Schutzrechte einklagen wollen oder sie sich in einem Fälschungsprozess vor den französischen Gerichten verteidigen müssen. Wir vertreten unsere Mandanten auch in Widerspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren.

Wir legen ebenfalls Widerspruch gegen Markenanmeldungen Dritter ein, die die Markenrechte unserer Kunden verletzen.

Generell verteidigen wir deutsche Mandanten gegen Verletzungen und Angriffe ihrer Schutzrechte überall in Frankreich. Wir verteidigen unsere Mandanten auch bei unlauterem Wettbewerb im Eil- und Hauptverfahren vor sämtlichen Gerichten in Frankreich.

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