Beratung im französischen Recht für KMUs

Wir beraten vor allem kleine und mittelständische deutsche Unternehmen (KMU) täglich in ihren französischen Angelegenheiten. Dabei stehen persönliche Betreuung, pragmatische Lösungen und ein klarer Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse im Mittelpunkt.

Als spezialisierte Boutique-Kanzlei mit geballtem Wissen und überschaubaren Honoraren beschränken wir uns nicht auf die reine Anwendung des französischen Rechts. Wir berücksichtigen stets den konkreten Frankreichbezug unserer Mandanten sowie die Auswirkungen internationaler und europäischer Regelwerke auf die jeweilige Fallkonstellation.

Maßgeschneiderte Betreuung im deutsch-französischen Rechtsverkehr

Wir begleiten unsere Mandanten individuell bei allen juristischen Fragen rund um ihr Frankreichgeschäft und kennen die besonderen Herausforderungen mittelständischer Unternehmen aus der Praxis.

Deutsche Unternehmen mit Aktivitäten in Frankreich unterstützen wir insbesondere im französischen Arbeitsrecht und im französischen Wirtschaftsrecht. Dabei arbeiten wir grundsätzlich praxisnah und lösungsorientiert.

Ein zentraler Schwerpunkt bei der Niederlassung in Frankreich liegt auf der grenzüberschreitenden steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Strukturierung. Hier arbeiten wir eng mit Ihrem lokalen Steuerberater zusammen und bieten eine abgestimmte, effiziente Beratung im französischen Steuerrecht und im französischen Gesellschaftsrecht.

Für deutsche Firmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem französischen Markt anbieten, gestalten und prüfen wir Verträge nach französischem Recht mit Blick auf rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Umsetzbarkeit, insbesondere im französischem Vertragsrecht.

prüfen wir die Möglichkeit, ihre Verträge nach zu gestalten, insbesondere im Bereich des Vertriebsrechts.

Unsere Beratungsleistung für KMUs umfasst zudem die Begleitung bei Unternehmenskäufen in Frankreich, auch in Sondersituationen wie der Insolvenz.

Die Verteidigung von deutschen Firmen sowie deren französischen Tochtergesellschaften vor französischen Gerichten

Neben der außergerichtlichen Beratung vertreten wir unsere Mandanten auch vor französischen Gerichten – strukturiert, kosteneffizient, durchsetzungsstark und mit klarem Fokus auf die Interessen mittelständischer Unternehmen.

Wir prüfen die Zuständigkeit und das anwendbare Recht und vertreten unsere Mandanten bundesweit vor französischen Gerichten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verfahren im Handels- und Arbeitsrecht sowie der Durchsetzung offener Forderungen.

Auch im französischen Insolvenzrecht stehen wir unseren Mandanten zur Seite und verteidigen ihre Interessen konsequent.

Leistungen französisches Recht

Unsere Rechtsberatung im französischen Recht für Privatpersonen

Auch Privatpersonen profitieren von unserer spezialisierten Boutique-Beratung im deutsch-französischen Kontext.

Im Zuge der zunehmenden Mobilität begleiten wir insbesondere deutsche Arbeitnehmer (Expatriates) bei ihrem Einsatz in Frankreich sowie bei der Rückkehr nach Deutschland – im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.

Darüber hinaus beraten wir im französischen Erb- und Immobilienrecht und bieten auch hier dank unserer langjährigen Erfahrung eine persönliche und individuell zugeschnittene Betreuung.