Rechtsberatung, Prozessführung und Forderungsmanagement in Frankreich

Verteidigung vor französischen Gerichten im Wirtschaftsrecht

Gerichtliche Vertretung vor französischen Gerichten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten deutsche Unternehmen in Gerichtsverfahren vor französischen Gerichten in sämtlichen Bereichen des französischen Wirtschaftsrechts, wie z. B. im Vertragsrecht, Gesellschafts- oder Arbeitsrecht.

Wir vertreten unsere Mandanten ebenfalls in komplexen Beweisverfahren in Frankreich (insb. in der Produkthaftung und in der Herstellung von hoch technischen Produkten) mit französischen Sachverständigen.

Dank unserer ausgeprägten Fachkenntnis im deutsch-französischen Recht können wir unsere deutschen Mandanten auch rechtsvergleichend beraten und ihnen die Unterschiede des Verfahrens vor französischen Gerichten im Vergleich zum deutschen Verfahren nahebringen. Dies hat sich oft als entscheidend bei der effizienten Verteidigung der Interessen unserer deutschen Mandanten erwiesen.

Forderungsmanagement

Forderungseinzug und Forderungsmanagement in Frankreich

Sie haben eine Forderung gegen einen Schuldner in Frankreich oder sind in ein Zahlungsverfahren vor einem französischen Gericht verwickelt? Die Kanzlei Berton & Associés unterstützt Sie mit ihrer Fachkenntnis im deutsch-französischen Recht.

Wenn Sie Waren nach Frankreich geliefert oder eine Leistung für einen französischen Kunden erbracht haben und nicht bezahlt werden, können wir Ihnen weiterhelfen.

Wir prüfen, ob Sie Ihre Forderungen in Frankreich einklagen können und stellen Ihnen eine Wirtschaftsauskunft über Ihren Schuldner zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Höhe Ihrer Forderung arbeiten wir mit Ihnen die beste Strategie zum Forderungseinzug aus.

Dabei prüfen wir zunächst, ob Sicherheiten geltend gemacht werden können. Wir erstellen anschließend ein anwaltliches Mahnschreiben an den französischen Schuldner. Wir übernehmen gegebenenfalls die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners.

Wir leiten Gerichtsverfahren zum Forderungseinzug gegen Ihren Schuldner in ganz Frankreich ein, vertreten Sie im Verfahren und überwachen die Vollstreckung der Urteile. Unsere Kanzlei vertritt ebenfalls Mandanten, die ein deutsches Urteil in Frankreich vollstrecken lassen wollen.

Wir vertreten auch Schuldner, die von deutschen oder französischen Gläubigern verklagt worden sind, und zwar sowohl in der Verhandlungsphase als auch vor Gericht.

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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

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