Beratung im französischen Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht in Frankreich

Egal, ob Sie eine Gesellschaft bzw. ein Unternehmen in Frankreich gründen, die Struktur Ihrer französischen Tochtergesellschaft ändern oder einen Konflikt mit einem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in Frankreich beilegen wollen: Wir können Sie dabei unterstützen!

Anwalt für französisches Gesellschaftsrecht: unsere Leistungen

Unsere deutsch-französische Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, deutsche Unternehmen in Frankreich zu begleiten.

Wir übernehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Gründung von Gesellschaften auf der anderen Rheinseite und gehen dabei rechtsvergleichend im deutschen und französischen Gesellschaftsrecht vor, um unseren Mandanten die Rechtsfolgen zu erklären.

Folgende Leistungen übernehmen wir in diesem Zusammenhang regelmäßig:

Gründung & Strukturierung

Laufende Beratung

  • Beratung der Geschäftsführung zu Haftung und Pflichten (z.B. in der Produkthaftung), insbesondere über industrielle Risiken oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Frankreich sowie die Ausarbeitung von Lösungen zur Haftungsbeschränkung

  • Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen und Gesellschaftervereinbarungen

  • Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen sowie Nichtigkeitsklagen

  • Erstellung von Protokollen und Berichten für die Behörden

Transaktionen & Veränderungen

Vertretung deutscher Gesellschafter in deutsch-französischen Gesellschaften

  • Gestaltung von Verträgen zur Absicherung der Minderheitsrechte und zur Regelung von Entscheidungsprozessen

  • Begleitung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, etwa bei Blockadesituationen, divergierenden Geschäftsinteressen oder Vetorechten

  • Durchsetzung von Informations- und Kontrollrechten deutscher Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung oder anderen Gesellschaftern

  • Begleitung von Kapitalmaßnahmen und Anteilsübertragungen

  • Beratung bei Abberufung von Geschäftsführern

  • Strategische Beratung bei Ausscheiden der Gesellschafter in jeglicher Form

Konfliktlösung

  • Außergerichtliche Streitbeilegung unter Gesellschaftern oder mit dem Geschäftsführer
  • Prozessvertretung vor französischen Gerichten

franzoesisches-gesellschaftsrecht

Alltägliche Begleitung der französischen Gesellschaft im Auftrag der deutschen Gesellschafter und Geschäftsführer

  • Erstellen der Niederschriften der ordentlichen Beschlüsse (z. B. bei der Bestellung oder der Abberufung des Geschäftsführers, der Feststellung des Jahresabschlusses) sowie der außerordentlichen Beschlüsse (Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Umwandlung, usw.)
  • Beratung der Gesellschafter und Geschäftsführer über die Beziehungen zwischen der Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft
  • Beratung zum sozialrechtlichen Status und den steuerrechtlichen Aspekten der Geschäftsführertätigkeit des deutschen und des französischen Geschäftsführers in Frankreich sowie Optimierungsvorschläge
  • Begleitung bei internationalen und nationalen Umstrukturierungen von Gesellschaften: Umwandlung von Gesellschaften, grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen
  • Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals und in Bezug auf die Finanzverfassung der französischen Gesellschaft

Unterstützung bei Konflikten innerhalb der französischen Gesellschaft

Wenn Sie Anteilseigner oder Geschäftsführer einer französischen Gesellschaft sind und einen Konflikt mit Ihren Partnern bewältigen wollen, können wir Ihnen helfen, eine gütliche Einigung zu erzielen oder Ihre Interessen bei Bedarf vor Gericht zu vertreten.

Je nach Fallkonstellation können wir Sie vor deutschen oder französischen Gerichten vertreten.

Wir können Sie ebenfalls vor einem Schiedsgericht vertreten.

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Zuständig für die Bearbeitung der persönlichen Daten ist die Rechtsanwaltskanzlei Berton & Associés.

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