Beratung im französischen Gesellschaftsrecht | Unternehmensrecht in Frankreich
Egal, ob Sie eine Gesellschaft bzw. ein Unternehmen in Frankreich gründen, die Struktur Ihrer französischen Tochtergesellschaft ändern oder einen Konflikt mit einem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer in Frankreich beilegen wollen: Wir können Sie dabei unterstützen!
Anwalt für französisches Gesellschaftsrecht: unsere Leistungen
Unsere deutsch-französische Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, deutsche Unternehmen in Frankreich zu begleiten.
Wir übernehmen regelmäßig für unsere Mandanten die Gründung von Gesellschaften auf der anderen Rheinseite und gehen dabei rechtsvergleichend im deutschen und französischen Gesellschaftsrecht vor, um unseren Mandanten die Rechtsfolgen zu erklären.
Folgende Leistungen übernehmen wir in diesem Zusammenhang regelmäßig:
Gründung & Strukturierung
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Beratung zur Wahl der passenden Gesellschaftsform (SAS, SARL, SA, etc.)
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Erstellung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen
- Bestellung der Vertretungsorgane und Bevollmächtigung in der französischen Gesellschaft
- Gründung des französischen Unternehmens
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Anmeldung und Eintragung beim französischen Handelsregister (RCS)
- Einholung behördlicher Genehmigungen
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Begleitung bei der Eröffnung von Bankkonten
- sowie alle weiteren Handlungen zur Gründung der französischen Gesellschaft
Laufende Beratung
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Beratung der Geschäftsführung zu Haftung und Pflichten (z.B. in der Produkthaftung), insbesondere über industrielle Risiken oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Frankreich sowie die Ausarbeitung von Lösungen zur Haftungsbeschränkung
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Verhandlung, Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen und Gesellschaftervereinbarungen
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Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen sowie Nichtigkeitsklagen
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Erstellung von Protokollen und Berichten für die Behörden
Transaktionen & Veränderungen
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Anteilsübertragungen und Gesellschafterwechsel
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Verschmelzungen, Kapitalerhöhungen und Umstrukturierungen in der Krise der Tochtergesellschaft
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Liquidation und Auflösung ohne Liquidation
Vertretung deutscher Gesellschafter in deutsch-französischen Gesellschaften
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Gestaltung von Verträgen zur Absicherung der Minderheitsrechte und zur Regelung von Entscheidungsprozessen
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Begleitung bei Konflikten zwischen Gesellschaftern, etwa bei Blockadesituationen, divergierenden Geschäftsinteressen oder Vetorechten
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Durchsetzung von Informations- und Kontrollrechten deutscher Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung oder anderen Gesellschaftern
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Begleitung von Kapitalmaßnahmen und Anteilsübertragungen
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Beratung bei Abberufung von Geschäftsführern
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Strategische Beratung bei Ausscheiden der Gesellschafter in jeglicher Form
Konfliktlösung
- Außergerichtliche Streitbeilegung unter Gesellschaftern oder mit dem Geschäftsführer
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Prozessvertretung vor französischen Gerichten