Konsultation über die Handelsvertreter-EU-Richtlinie

20.10.14
Konsultation über die Handelsvertreter-EU-Richtlinie
Konsultation über die Handelsvertreter-EU-Richtlinie
Konsultation über die Handelsvertreter-EU-Richtlinie

Die Europäische Kommission hat zu einer öffentlichen Konsultation zur Bewertung der Funktionsfähigkeit der Handelsvertreter-Richtlinie 86/653/EWG vom 18.12.1986 aufgerufen, die vom 21.07.2014 bis zum 31.10.2014 stattfindet bzw. stattgefunden hat.

Die Umsetzung der Richtlinie in das nationale Recht eines jeden Mitgliedsstaates hat, abgesehen von Optionen einzelner Staaten (z.B. bezüglich der des Ausgleichsanspruchs), zu einer Vereinheitlichung der Rechtslage für Handelsvertreter geführt.

Diese öffentliche Konsultation, die sich an alle Bürger und berufliche Organisation wendet, und insbesondere an Organisationen von Handelsvertretern, ihren Auftraggebern und Verbrauchern, findet im Zusammenhang des Programms „Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung“ (REFIT) der Europäischen Kommission statt.

Sonda

Das REFIT-Programm zur Effizienz der Rechtssetzung

Durch das REFIT-Programm, das von der Europäischen Gemeinschaft in einer Mitteilung COM (2012)/ 746 vom 12.12.2012 bekanntgegeben wurde, soll die aktuelle Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft bewertet werden, um eine einfache, klare und vorhersehbare Gesetzgebung für Unternehmen und Bürger zu schaffen.

Der Hintergrund ist, dass der EU-Kommission aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation wichtig ist, dass den Wirtschaftsakteuren eine „effiziente“ europäische Gesetzgebung geboten wird. Im Rahmen des REFIT-Programms will die Europäische Union die aktuelle Gesetzgebung bewerten, insbesondere die Handelsvertreter-Richtlinie, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1986 noch nie Gegenstand einer Bewertung oder Änderung war.

Die Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Die Bewertung dieser Richtlinie hat zum Ziel, zu bestimmen, ob diese Richtlinie im aktuellen wirtschaftlichen Kontext weiterhin für ihren Zweck geeignet bleibt, insbesondere in Bezug auf Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz.

Dabei muss daran erinnert werden, dass das Ziel der Handelsvertreter-Richtlinie war, einen Binnenmarkt für Handelsvertretung zu schaffen und die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern, um den Abschluss von grenzüberschreitenden Verträgen zu erleichtern. Im heutigen wirtschaftlichen Kontext stellt sich die Frage, ob dieses Ziel mit dem aktuellen Text der Handelsvertreter-Richtlinie immer noch erreicht wird.

Die Kommission will insbesondere überprüfen, ob die Rechte und Pflichten der Handelsvertreter nach der aktuellen Handelsvertreter-Richtlinie immer noch stimmig sind. Auẞerdem sollen die Regeln über die Vergütung und die Kündigung von Handelsvertreterverträgen überprüft werden.

In diesem Zusammenhang bittet die Kommission jeden betroffenen Bürger, insbesondere die Vertreter von Handelsvertretern oder beruflichen Organisationen, zur Funktionsfähigkeit der Richtlinie seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1986 Stellung zu nehmen. Dabei werden Bewertungen der Richtlinie durch kleine und mittelständische Unternehmen mit einer grenzüberschreitenden Tätigkeit in erhöhtem Maẞe berücksichtigt.

Nächste Schritte nach der Konsultation auf EU-Ebene

Die angesprochenen Personen, Unternehmen und Vereinigungen können ihre Antworten und Kommentare bis zum 31.10.2014 einreichen. Alle Antworten werden veröffentlicht und dienen als Grundlage für eventuelle Änderungen der Richtlinie.

Die Veröffentlichung dieser Kommentare wird erste Aufschlüsse darüber geben, in welche Richtung eine eventuelle Änderung der Richtlinie gehen könnte und welche Punkte im weiteren Gesetzgebungsprozess besonders diskutiert werden könnten. Selbst wenn die Initiative der Kommission zu begrüẞen ist, ist der Modernisierungsprozess lang und es kann nicht mit einer kurzfristigen grundlegenden Änderung der Handelsvertreter-Richtlinie gerechnet werden.
Von Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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