Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz: Aufgaben vom Betriebsarzt

02.08.22
Die Gesundheit am Arbeitsplatz und der Betriebsarzt
Arbeitsschutz und Gesundheit am Arbeitsplatz: Aufgaben vom Betriebsarzt
Die Gesundheit am Arbeitsplatz und der Betriebsarzt

Seit dem 31.03.2022 unterliegen Arbeitgeber im französischen Arbeitsrecht neuen Vorschriften bezüglich der medizinischen Betreuung ihrer Arbeitnehmer. Das frz. Gesetz Nr. 2021-1018 zur Verstärkung der gesundheitlichen Vorsorge am Arbeitsplatz ist am 31.03.2022 in Kraft getreten und wurde am 16.03.2022 durch einen Anwendungserlass Anwendungserlass Nr. 2022-372) ergänzt. Untersuchungen vom Arbeitsmediziner können formal nun unter Vorbehalt des Einverständnisses des Arbeitnehmers auf Distanz per Videokonferenz organisiert werden. Darüber hinaus muss die Vertraulichkeit des Austauschs gesichert sein.

Dies sind die neuen Verpflichtungen der Arbeitgeber im Gesundheits- und Sicherheitsbereich am Arbeitslatz.

Die Anschlussuntersuchung des Arbeitnehmers beim Betriebsarzt

Seit dem 31.03.2022 ist die Organisation einer medizinischen Anschlussuntersuchung vorgesehen, des sogenannten „rendez-vous de liaison“. Artikel L. 1226-1-3 des frz. Arbeitsgesetzbuches sieht vor, dass „wenn die Dauer der Abwesenheit des Arbeitnehmers von der Arbeit durch eine Unfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall begründet ist und durch ein ärztliches Attest und ggf. eine Nachuntersuchung festgestellt wurde, mehr als eine durch Dekret festgelegte Dauer (30 Tage) beträgt, die Aussetzung des Arbeitsvertrages kein Hindernis für die Organisation eines Anschlusstreffens zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellt, das Vorsorge und Gesundheit am Arbeitsplatz vereint.“

Dieses Treffen ist fakultativ und kann auf Initiative des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers organisiert werden. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, den französischen Arbeitnehmer zu informieren, dass er auf die Organisation eines solchen Treffens zurückgreifen kann. Die Information muss individuell zum Zeitpunkt der Krankschreibung des Arbeitnehmers geschehen. Der Arbeitnehmer darf es ablehnen, dieses Treffen wahrzunehmen.

Diese neue Verpflichtung betrifft Krankschreibungen von mehr als 30 Tagen, ob sie kumuliert sind oder nicht, die ab dem 31.03.2022 begonnen haben.

Ziel dieses Anschlusstreffens ist es, den Arbeitnehmer über die Möglichkeit zu informieren, dass dieser Maßnahmen zur Verhinderung der beruflichen Ausgrenzung, eine ärztliche Untersuchung vor der Wiederaufnahme der Arbeit sowie Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit beanspruchen kann.

Es handelt sich konkret um ein Treffen zwischen dem abwesenden Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem amtlichen Betriebsarzt. Dies ermöglicht dem Arbeitgeber in den Augen des Gesetzgebers vor allem, die Verbindung zu seinem Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und damit zu beginnen, über eine Wiederaufnahme der Arbeit unter guten Bedingungen nachzudenken.

Die Schaffung dieses neuen Treffens vereinfacht den Austausch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, obwohl einige Arbeitgeber es noch immer nicht wagen, Kontakt zu einem krankgeschriebenen Arbeitgeber zu halten.

Die ärztliche Untersuchung mit dem Betriebsarzt vor der Wiederaufnahme der Arbeit

Bis vor Kurzem wurde die medizinische Untersuchung vor der Wiederaufnahme für Krankschreibungen über 3 Monate organisiert. Nun kann diese für Krankschreibungen (für Berufskrankheiten oder nicht, Arbeitsunfälle) von mehr als 30 Tagen, die ab dem 31.03.2022 begonnen haben, organisiert werden.

Der Arbeitgeber ist gezwungen, den Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Organisation einer solchen Untersuchung zu informieren. Die Information kann zur selben Zeit gegeben werden wie auch die Information über die Möglichkeit des Anschlusstreffens.

Die Untersuchung vor der Arbeitswiederaufnahme kann auf Initiative des Arbeitnehmers, des Hausarztes, des Betriebsarztes oder des medizinischen Personals der Krankenkasse organisiert werden. Der Betriebsarztnimmt die Untersuchung vor. Diese muss vor der Wiederaufnahme der Arbeit stattfinden.

Im Laufe dieser Untersuchung kann der Betriebsarzt empfehlen, den Arbeitsplatz anzupassen, eine Neueinstufung vorzunehmen oder eine Berufsausbildung zu organisieren, um die Neueinstufung des Arbeitnehmers oder seine berufliche Neuorientierung zu erleichtern.

Die Untersuchung vor der Arbeitswiederaufnahme befreit nicht von der Wiederaufnahmeuntersuchung.

Die medizinische Wiederaufnahmeuntersuchung des krankgeschriebenen Arbeitnehmers

Die Wiederaufnahmeuntersuchung muss organisiert werden:

  • nach einer Krankschreibung von mindestens als 30 Tagen aufgrund eines Arbeitsunfalls;
  • nach einer Krankschreibung von mindestens 60 Tagen aufgrund von Krankheit oder eines nichtberuflichen Unfalls (30 Tage vor dem 31.03.2022);
  • nach Mutterschutz;
  • nach einer Abwesenheit aufgrund einer Berufskrankheit.

Sobald der Arbeitgeber Kenntnis vom Datum des Endes der Krankschreibung hat, muss er das Amt für Gesundheit am Arbeitsplatz einschalten, der die Wiederaufnahmeuntersuchung am Tag der tatsächlichen Arbeitswiederaufnahme organisiert. Die Wiederaufnahmeuntersuchung muss spätestens innerhalb von einer Frist von 8 Tagen nach der Wiederaufnahme der Arbeit stattfinden. Da die Fristen zur rechtzeitigen Organisation eines Untersuchungstermins lang sein können, ist es angebracht, das Amt für Gesundheit am Arbeitsplatz im Voraus zu kontaktieren – auf jeden Fall, sobald der Arbeitgeber vom Datum des Endes der Krankschreibung Kenntnis erlangt hat.

Es obliegt dem Arbeitgeber, diese ärztliche Untersuchung zu organisieren, da dieser einer Pflicht in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz unterliegt. Die Ladung zu dieser Wiederaufnahmeuntersuchung kann durch jedwedes Mittel geschehen.

Die Wiederaufnahmeuntersuchung hat die Überprüfung, ob der Arbeitsplatz, den der Arbeitnehmer wiederaufnehmen soll, mit seinem Gesundheitszustand vereinbar ist, sowie die Prüfung der Einrichtungs- oder Anpassungsvorschläge für den Posten und ggf. die Ausstellung eines Unfähigkeitsscheines zum Gegenstand.

Nur der Betriebsarzt ist für die Vornahme einer Wiederaufnahmeuntersuchung zuständig, nicht der behandelnde Arzt.

Die ärztliche Untersuchung durch den Betriebsarzt zum Zeitpunkt der Hälfte der Karriere

Die Untersuchung zum Zeitpunkt der Hälfte der Karriere ist neu vom frz. Gesetz zur Gesundheit am Arbeitsplatz geschaffen und betrifft alle Arbeiter.

Diese medizinische Untersuchung findet entweder zu einem von einer Branchenvereinbarung festgelegten Datum oder ansonsten während des 45. Lebensjahres des Arbeitnehmers statt. Sie kann antizipiert und gleichzeitig mit einer anderen ärztlichen Untersuchung organisiert werden, wenn der Arbeitnehmer vom Betriebsärzten 2 Jahre vor der vorgesehenen Frist untersucht werden muss.

Sie wird vom Betriebsarzt oder einem in erfahrenen Arbeitsgesundheitspfleger durchgeführt und vom Arbeitgeber beantragt.

Diese Untersuchung zielt laut den Gesetzgebern darauf ab:

  • eine Bilanz der Eignung des Arbeitsplatzes für den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu erstellen, der Belastung durch berufsbedingte Risikofaktoren, denen er ausgesetzt war;
  • die Risiken der beruflichen Ausgliederung zu bewerten, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Fähigkeiten des Arbeitnehmers in Abhängigkeit von seiner beruflichen Laufbahn, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand;
  • den Arbeitnehmer für die Herausforderungen des Älterwerdens am Arbeitsplatz und die Prävention von Berufsrisiken zu sensibilisieren (Artikel L. 4624-2-2 des frz. Arbeitsgesetzbuches).

Im Anschluss an diese ärztliche Untersuchung kann der Arbeitsmediziner nach einem Austausch mit dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber schriftlich Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung des Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen zur Gestaltung der Arbeitszeit vorschlagen.

Die Untersuchung nach der Belastung der Gesundheit am Arbeitsplatz

Die in Artikel R. 4624-28-2 des frz. Arbeitsgesetzbuches vorgesehene Untersuchung nach der Belastung ersetzt die Untersuchung am Ende der Karriere, die Arbeitnehmern vorbehalten war, die einer verstärkten medizinischen Betreuung unterlagen, weil ihre Stelle Risiken ausgesetzt war – diese Untersuchung fand vor dem Eintritt in den Ruhestand statt.

Nun muss die Untersuchung nach der Belastung vom Arbeitsmediziner so bald wie möglich nach Beendigung der Belastung des Arbeitnehmers durch besondere Risiken für seine Gesundheit oder seine Sicherheit oder, falls dies nicht der Fall ist, vor dem Eintritt in den Ruhestand organisiert werden. Die Untersuchung ist folglich nicht speziell an das Ende der Karriere, sondern an die Belastung durch Arbeitsrisiken gebunden.

Der Arbeitgeber muss den Betriebsarzt informieren, sobald er Kenntnis von der Beendigung der Belastung des Arbeitnehmers durch Risiken für seine Gesundheit oder seine Sicherheit, die eine verstärkte medizinische Betreuung rechtfertigt, erlangt. Er muss den Arbeitnehmer ebenfalls unverzüglich bezüglich dieser Informationsübermittlung informieren.

Stellt der Betriebsarzt die Belastung des Arbeitnehmers durch bestimmte gefährliche Risiken fest, muss er in Verbindung mit dem Hausarzt und dem Vertrauensarzt der Sozialversicherungsträger eine Überwachung nach der Belastung oder nach der beruflichen Tätigkeit einleiten. Diese Überwachung muss die Art der Risiken, den Gesundheitszustand und das Alter der betroffenen Person berücksichtigen.

Die Schulungspflicht der Betriebsratsmitglieder

Die Mitglieder des Betriebsrates übernehmen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Arbeitgebers in seiner Verpflichtung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Vor der Reform hatten die Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine Schulung zur Gesundheit, Sicherheit und zu den Arbeitsbedingungen. Für diese wurde keine Mindestdauer festgelegt. Nur die Mitglieder des frz. Ausschusses für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Commission santé, sécurité et conditions de travail, kurz CSSCT) profitierten von einer Mindestschulungsdauer von drei Tagen in Unternehmen mit weniger als 300 Beschäftigten und 5 Tagen in größeren Unternehmen.

Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz erhalten alle gewählten Vertreter des Betriebsrates – unabhängig von der Größe des Unternehmens und unabhängig davon, ob sie Mitglieder des CSSCT sind oder nicht –eine Schulung von mindestens fünf Tagen für die erste Amtszeit.

Bei einer Verlängerung der Amtszeit wird die Dauer der Schulung für jeden gewählten Vertreter auf mindestens drei Tage herabgesetzt – unabhängig von der Größe des Unternehmens und unabhängig davon, ob sie Mitglieder des CSSCT sind oder nicht.

Was ist Gesundheit am Arbeitsplatz?

Das Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die beruflichen Risiken der Arbeitnehmer an jedem Arbeitsplatz zu bewerten und sicherzustellen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit nicht gefährdet wird. Dies dient auch der Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz und der Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers.

Wer ist zuständig für den beruflichen Schutz der Gesundheit?

Gemäß Artikel L. 4121-1 des frz. Arbeitsgesetzbuches ergreift in Frankreich der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten und die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Das heißt, der Arbeitgeber ist vorrangig für den Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer verantwortlich. Er kann jedoch von verschiedenen Beteiligten wie dem Betriebsarzt, dem Arbeitsinspektor, den Arbeitnehmervertretern im Betriebsrat unterstützt werden.

Welche Gefährdungen gibt es am Arbeitsplatz?

Die Gefahren am Arbeitsplatz sind zahlreich und vielfältig. In Bauunternehmen sind sie offensichtlich, wenn die Arbeitnehmer z. B. an hochgelegenen Maschinen arbeiten oder mit gefährlichen Werkzeugen oder Maschinen hantieren.
 
Es kann sich aber auch um weniger sichtbare Gefahren handeln, z. B. durch einen schlechten Bürostuhl, einen schlechten Bildschirm, der die Augen schädigt, zu viel Stress durch die Tätigkeit, Mobbing durch den Arbeitgeber, Dehydrierung durch schlecht isolierte Büros, zu viel Lärm, der zu Gehörschäden führt, Atemprobleme durch das Einatmen giftiger Stoffe, Kontaminationen im Krankenhaus oder in einer Tierklinik usw.
 
Die Aufgabe des Arbeitgebers, die Gesundheit und Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu schützen, ist daher von großer Bedeutung.

Was ist wichtig für die Gesundheit am Arbeitsplatz?

Wichtig für die Gesundheit am Arbeitsplatz ist es, die Arbeitnehmer zu schützen und zu einem gesunden Arbeitsumfeld beizutragen, das weniger Stress verursacht und für die Beschäftigten bereichernd ist. Dadurch können die Beschäftigten motivierter und produktiver sein und ihre körperliche und geistige Gesundheit erhalten.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: Lenets_tan

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