Der Patentanwalt in Frankreich: Conseil en Propriété Industrielle

13.10.14
Patentanwalt in Frankreich
Patentanwalt in Frankreich
Patentanwalt in Frankreich

Wie wird man in Frankreich Patentanwalt?

In Frankreich unterscheidet man zwischen Patentanwälten für Patentrecht (Conseil en Propriété Industrielle „Brevets“) mit einer ingenieurswissenschaftlichen Ausbildung und Patentanwälten für Marken- und Geschmacksmusterrecht (Conseil en Propriété Industrielle „Marques“), die eine rein juristische Ausbildung haben.

Beide Zweige erfordern ein hohes Ausbildungsniveau: Patentanwälte für Patentrecht müssen ein abgeschlossenes Ingenieursstudium oder technisches Studium vorweisen; Patentanwälte für Marken- und Geschmacksmusterrecht haben ein Studium der Rechtswissenschaften vollständig abgeschlossen.

Nach abgeschlossenem Studium müssen die angehenden Patentanwälte drei Jahre praktische Erfahrung sammeln. Anschließend legen sie eine Prüfung vor dem Centre des études internationales de la propriété intellectuelle (CEIPI) ab, dem französischen Ausbildungszentrum für Patentanwälte, das der juristischen Fakultät der Universität Straßburg angegliedert ist.

Darauffolgend müssen die Kandidaten eine Abschlussprüfung vor dem französischen Patent- und Markenamt ablegen (Institut nationale de la propriété industrielle).

Alle Patentanwälte sind in Frankreich auf einer Liste des französischen Patent- und Markenamts eingeschrieben.

Wann wird ein Patentanwalt in Frankreich tätig?

Ein Patentanwalt hat die Aufgabe, Firmen bei der Erstellung, Valorisierung und dem Schutz ihres Marken- und Patentportfolios zu beraten. Er übernimmt insbesondere Schutzrechtsanmeldungen vor dem französischen Patent- und Markenamt und ist befugt, seine Mandanten im Anmeldeverfahren und eventuellen Widerspruchsverfahren zu vertreten.

Der Conseil en Propriété Industrielle prüft ebenfalls die Gültigkeit und die Verfügbarkeit von Schutzrechtsanmeldungen.

Er verfasst außerdem Verträge über die Übertragung und die Lizenz von IP-Rechten.

Anders als in Deutschland können französische Patentanwälte ihre Mandanten allerdings nicht gerichtlich vertreten, z.B. in Markenrechtsverletzungs- oder Nichtigkeitsprozessen.

Das kann nur ein bei Gericht zugelassener Rechtsanwalt, der im Bereich der gewerblichen Schutzrechte tätig ist.

Generell können alle von Patentanwälten für Markenrecht ausgeübten Tätigkeiten auch von in gewerblichem Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwälten ausgeübt werden, insbesondere Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren.

Im Bereich des Patentrechts sind dagegen nur Patentanwälte mit ingenieurwissenschaftlicher oder technischer Ausbildung befugt, den Mandanten im Anmeldeverfahren zu vertreten.

In Patentrechtsverletzungsprozessen arbeiten Patentanwälte und Rechtsanwälte in der Regel zusammen, wobei der Patentanwalt die technische Seite übernimmt und der Rechtsanwalt die Prozessführung.

Wie ist der Beruf des Patentanwalts in Frankreich organisiert?

In Frankreich gibt es ca. 900 Patentanwälte, wovon ca. die Hälfte Patentanwälte für Patentrecht sind.

Rund 30% sind Patentanwälte für Marken und Geschmacksmuster und etwa 20% sind sowohl im Patent als auch im Markenrecht tätig. Patentanwälte sind in Frankreich freiberuflich tätig und haben sich in ca. 350 Kanzleien zusammengeschlossen.

Jeder Patentanwalt in Frankreich ist Mitglied der Compagnie Nationale des Conseils en Propriété Industrielle, der französischen Patentanwaltskammer.

Im Rahmen langjähriger Reformvorhaben, die bis heute noch nicht abschließend in Kraft getreten sind, und nach denen die Berufe der Patentanwälte und der Rechtsanwälte angenähert werden sollen, wurde entschieden, dass Patentanwälte standesrechtliche Vorschriften beachten müssen, die denen der Rechtsanwälte sehr ähnlich sind.

Demnach müssten Patentanwälte insbesondere Interessenkonflikte vermeiden und das Berufsgeheimnis wahren. Die Beachtung des Standesrechts wird von der Disziplinarkammer der französischen Patentanwaltskammer beaufsichtigt.

Außerdem könnten Patentanwälte und Rechtsanwälte sich zusammenschließen und ihren Beruf in derselben Kanzlei ausüben.

Wie wird die Vergütung von französischen Patentanwälten festgelegt?

Französische Patentanwälte können als Freiberufler ihre Vergütung selbst festlegen und sind an keine Gebührenordnung gebunden.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

* Pflichtangabe

Sie haben eine rechtliche Frage und brauchen einen Rechtsanwalt ?