Einschränkungen wegen der Pandemie auch für geimpfte Personen?

09.04.21
Einschränkungen auch für geimpfte Personen?
Einschränkungen wegen der Pandemie auch für geimpfte Personen?
Einschränkungen auch für geimpfte Personen?

Seit Beginn der Impfkampagnen gilt die Rückkehr zur „Normalität“ als Hauptargument für die Impfung gegen Covid-19. Die französische Regierung verkündet regelmäßig, dass die Impfung die Rücknahme der nun seit mehr als einem Jahr beobachteten restriktiven Maßnahmen ermöglichen wird.

Präsident Emmanuel Macron hat am Mittwoch, den 31.03.2021, die Umsetzung von Maßnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit angekündigt, und zwar ab dem 3. April für vier Wochen. Grundsätzlich kann sich jede Person nur in einem Umkreis von 10 km um ihren Wohnsitz und nur zwischen 6 und 19 Uhr bewegen. Ausnahmen aus dringenden Gründen sind vorgesehen.

Ausgangssperre nicht auf geimpfte Personen anwendbar?

Die Entscheidung des französischen Obersten Verwaltungsgerichts (Conseil d’Etat) vom 01.04.2021 (Nr. 450956) ist nach dem Urteil über das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf der Arbeit bereits das zweite Gerichtsurteil in Bezug auf die Bürgerrechte in Zeiten der Pandemie. Das Oberste Verwaltungsgericht hat tatsächlich in einem beschleunigten Verfahren über die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von geimpften Personen entschieden.

Ein gegen Covid-19 geimpfter französischer Einwohner hält die ergriffenen Maßnahmen für bereits gegen Covid-19 geimpfte Personen für unangemessen. Er hat diese restriktiven Maßnahmen im Eilverfahren vor dem höchsten französischen Verwaltungsgericht angefochten, denn er war der Ansicht, dass diese Bewegungsverbote dieselben Wirkungen haben wie Hausarrest und seinen Ausgang erheblich einschränken, was einen schwerwiegenden Eingriff in seine Bewegungsfreiheit darstellt. Seiner Meinung nach ist die Beeinträchtigung unverhältnismäßig, da die Maßnahmen nicht zwischen geimpften und nicht-geimpften Personen unterscheiden, obwohl wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit der Impfstoffe bezüglich der Risiken von Krankenhausaufenthalten und der Virusübertragung zeigen.

Das im Eilverfahren angerufene Oberste Verwaltungsgericht sah sich daher gezwungen, schnell über diese Klage zu entscheiden und hat eine Bestandsaufnahme gemacht. Es ist der Auffassung, dass:

  • die ergriffenen Maßnahmen an die Notwendigkeit gebunden sind, die Ausbreitung des Virus, die sich in ganz Frankreich deutlich verschlimmert hat, zu bremsen;
  • die Anzahl der geimpften Personen gering bleibt;
  • im Hinblick auf aktuelle Studien, die Impfung die Möglichkeit, dass geimpfte Personen Träger des Virus sein können und ihn demnach auf nicht-geimpfte Personen übertragen können, nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Erstes Gerichtsurteil in Bezug auf die Freiheit von geimpften Personen

Folglich hat das französische Oberste Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass geimpfte Personen zur Verbreitung des Virus innerhalb einer Bevölkerung, deren Großteil nicht geimpft ist, beitragen können. Nun sind die ergriffenen Maßnahmen zur Einschränkung der individuellen Freiheit durch den Schutz der allgemeinen Bevölkerung gerechtfertigt.

Doch diese Position der Richter ist nicht selbstverständlich. Auch wenn in Deutschland unserer Kenntnis nach noch kein Richter entschieden hat, so zieht die deutsche Regierung einen Wegfall einiger restriktiver Maßnahmen zum Vorteil der geimpften Bevölkerung in Betracht. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sowie der Gesundheitsminister Jens Spahn sind der Auffassung, dass gegen Covid-19 geimpfte Menschen mehr Freiheiten haben sollten und somit den Menschen, die negativ auf das Virus getestet wurden, gleichgestellt werden. Ihrer Meinung nach ist dies durch die Tatsache begründet, dass von der geimpften Bevölkerung, ganz so wie von negativ getesteten Personen, kaum mehr ein Infektionsrisiko ausgeht. Es wäre unlogisch, ihr Freiheiten, ganz so wie den nicht-geimpften und nicht-getesteten Personen, zu nehmen, da sie für die Bevölkerung kein wirkliches Risiko mehr darstellt. England hat auch kürzlich angekündigt, dass Restaurants, Pubs und Cafés ab dem 12.04.2021 nach und nach wieder öffnen können, da fast die Hälfte der Bevölkerung bereit mindestens eine Impfung gegen Covid-19 erhalten hat.

Hier wird deutlich, dass die rechtliche Argumentation völlig von der medizinischen Beurteilung abhängt, die je nach Ansprechpartner nicht unterschiedlicher sein könnte. Ein Eingreifen auf dem Niveau der europäischen Institutionen wäre nun begrüßenswert, um die Bewegungsfreiheit zwischen Personen einheitlich zu regeln.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: RFBSIP

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