Schadensersatz für den Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall?

13.06.18
Unfall auf der Baustelle
Unfall auf der Baustelle
Unfall auf der Baustelle

Neue Entscheidung zum Schadensersatz im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall

In einem Urteil der Kammer für soziale Angelegenheiten des französischen Kassationshofs vom 03.05.2018 macht das hohe Gericht neue Aussagen über die Bedingungen des Schadensersatzes für einen Arbeitnehmer, der nach einem Arbeitsunfall für arbeitsunfähig erklärt wurde.

Arbeitsunfall und Schaden nach Erklärung der Arbeitsunfähigkeit

Im Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt erlitt ein Bauarbeiter einen Arbeitsunfall. Nach diesem Unfall müssen ihm Ringfinger und kleiner Finger der linken Hand amputiert werden und der Mittelfinger trägt einen bleibenden Schaden davon. Der Betriebsarzt erklärt den Arbeitnehmer als arbeitsunfähig für seinen Arbeitsposten sowie für jeglichen anderen Posten im Unternehmen. Nach dieser Erklärung des Betriebsarztes kündigt der Arbeitgeber diesem Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit und der Unmöglichkeit einer Weiterbeschäftigung an einem anderen Posten. Der Arbeitnehmer bestreitet seine Kündigung und wendet sich an das zuständige Gericht, um insbesondere die Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer Minderung seiner Rentenansprüche zu fordern. Er behauptete nämlich, dass seine Arbeitsunfähigkeit Auswirkungen auf seine Arbeitssuche habe, da seine körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sei und diese Situation Auswirkungen auf seine Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Rentenbeiträgen habe.

Grobe Fahrlässigkeit des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall

Das französische Sozialgericht (tribunal des affaires de sécurité sociale) hat das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers, die dem Arbeitsunfall zugrunde liegt, nach den Regeln des französischen Sozialrechts anerkannt und dementsprechend die dem Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsunfall ausgezahlte monatliche Leistung des Unfallversicherungsträgers auf den Höchstbetrag festgesetzt. Die Anerkennung einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers führt in der Tat zwangsläufig zur Erhöhung dieser Geldleistung auf den Höchstbetrag.

Die grobe Fahrlässigkeit ist ein Rechtsinstitut der Rechtsprechung, das Arbeitnehmer vor der Nachlässigkeit oder der tadelnswerten Leichtfertigkeit ihres Arbeitgebers schützen soll. Die Richter sind der Auffassung, dass eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wenn der Arbeitgeber sich der Gefährdung der Arbeitnehmer bewusst war oder wenn er sich aufgrund seiner Erfahrung oder seiner technischen Kenntnisse der Gefahr hätte bewusst sein müssen und wenn er die zum Schutz der Arbeitnehmer notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen hat.

Artikel L. 452-1 des französischen Sozialversicherungsgesetzes sieht bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitgebers die Zahlung einer monatlichen Geldleistung an den Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erlitten oder eine Berufskrankheit entwickelt hat, vor. Die Anerkennung einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers führt zu einer Erhöhung der dem Arbeitnehmer für seinen Arbeitsunfall ausgezahlten monatlichen Geldleistung. Dies erklärt sich durch die Tatsache, dass die für arbeitsunfähig erklärten Arbeitnehmer meistens, wie auch im vorliegenden Fall, ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Anders ausgedrückt hat das Opfer bei einer groben Fahrlässigkeit des Arbeitgebers Anspruch auf eine bessere Entschädigung.

Schaden durch geminderte Rentenbeiträge?

Der Bauarbeiter, dem Finger amputiert werden mussten, legte eine Berufungsklage ein. Darin berief der Arbeitnehmer sich auf eine andere Art des Schadens, den er durch die monatliche Geldleistung des Unfallversicherungsträgers nicht für ersetzt hielt: die Minderung seiner Rentenansprüche. Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Verlust zwei seiner Finger und die daraus resultierende Einschränkung seiner linken Hand den Arbeitnehmer bei seiner Suche nach einer handwerklichen Arbeit hinderten, und wies die Entschädigung des Arbeitnehmers an, indem es ihm einen besonderen Schadensersatz aufgrund des Verlustes von Rentenansprüchen zugestand.

Der französische Kassationshof entschied, das Urteil des Berufungsgerichts aufzuheben, mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer für den Verlust dieses Rentenanspruches keinen neuen Schadensersatz geltend machen konnte, da dieser Schaden bereits durch die dem Arbeitnehmer gezahlte erhöhte monatliche Geldleistung ersetzt worden war.

Mit dieser Entscheidung bestätigt der Kassationshof seine Rechtsprechung vom 09.01.2015. Diese Rechtsprechung ist für Opfer eines Arbeitsunfalls von Nachteil, denn ihre Entschädigung wird deutlich herabgesetzt, wodurch sie in eine Situation der Ungleichheit und der gewissen Rechtsunsicherheit im Vergleich zu Opfern anderer Schadensfälle versetzt werden. Der Kassationshof entscheidet tatsächlich von Fall zu Fall, welche Art von Schaden in der monatlichen Geldleistung des Unfallversicherungsträgers „enthalten“ ist oder nicht, wodurch Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Ungewissen gelassen werden.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: Rocco D’auria

2 Antworten an « Schadensersatz für den Mitarbeiter nach einem Arbeitsunfall? »

  • Bonjour
    Je suis un chauffeur Spl qui a eu un très grand accident de travail en fermant la porte de mon Contenair celui ci qui a fait une chute libre sur mon pied.
    L accident a eu lieu en Belgique en 23.1.2017 mais je suis soumis au loi allemande.
    Après avoir passé un mois à l hôpital j’ai perdu un orteil et l articulation du gros orteil et un troisième et gâté.
    Après 6 mois je commençais à marché et j ai demandé mon amdimnite à mon patron car le Contenair n a avait pas de contrôle technique et le système de freinage était gâté.
    Mais il ya un ans de ça mon avocat m’avait dit qu il faut reculer car je perderai le procès.
    Pour le genussenschaft j ai eu 15% d handicap.
    Maintenant j ai perdu ma santé, je suis en dépression, et j ai perdu mon travail et j ai depensé plus de 20 mille euros parceque j ai cru en justice
    Que dois je faire car je sais que il ya quelquechose a faire sois au niveau national ou européen.
    Dans l attente de votre réponse respectueuse je vous prie de bien vouloir accepter mes salutations les plus distinguées.

    • En plus de la vérification du droit applicable, une question préalable consiste à savoir à quel stade la procédure a été interrompue et comment afin de savoir si au niveau du droit procédural il est toujours possible de faire valoir les éventuels droits qui ont déjà fait l’objet d’une procédure antérieure arrêtée du fait d’un défaut de chances de succès.

      De plus, il faut vérifier contre qui une action doit être dirigée.
      En effet, concernant le droit à des dommages intérêts, il faut savoir qu’en droit civil allemand, la responsabilité de l’employeur à l’égard du salarié est limitée.
      C’est en principe l’assureur qui est tenu de payer des dommages et intérêts.
      L’objectif de la responsabilité limitée de l’employeur est d’une part d’éviter des procédures judiciaires entre employeur et salarié et d’autre part de garantir au salarié qu’il peut faire valoir ses droit à l’égard d’une personne solvable, à savoir l’assureur.

      Enfin, partant toujours du principe d’une application du droit allemand, toutes les autres conditions dites „de droit matériel“ d’un droit au paiement des dommages et intérêts doivent être remplies. Les conditions qui font le plus souvent l’objet des débats controverses, nécessitant régulièrement l’intervention des experts, sont le lien de causalité et une éventuelle faute de la victime.

      Seul un avocat qui connait précisément le dossier peut évaluer les chances de succès d’une procédure.

      Néanmoins, cette indication reste très générale et peut s’avérer fausse en raison des particularités de faits concrets. Notre réponse n’a pas valeur de consultation mais éclaire simplement notre article.

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