Wesentliche Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016

07.06.16
Neues bei der Sozialversicherung in Frankreich 2016
Neues bei der Sozialversicherung in Frankreich 2016
Neues bei der Sozialversicherung in Frankreich 2016

Das französische Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016 wurde im Amtsblatt vom 22.12.2015 veröffentlicht und die meisten der in ihm enthaltenen Bestimmungen sind am 01.01.2016 in Kraft getreten. Dieser Text legt jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Abänderungen im französsichen Sozialversicherungsrecht fest. Wir stellen hiernach einige der verabschiedeten Maßnahmen vor.

Neue Grenze für die Befreiung der Abfindung von der Sozialversicherung im Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016

Die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlte Abfindung aufgrund der von ihm ausgehenden Kündigung des Arbeitsvertrages und die Abfindung, welche eine Gesellschaft ihrem Geschäftsführer aufgrund seiner Abberufung auszahlt, sind von den Sozialversicherungsbeiträgen bis zu einem gewissen Höchstbetrag befreit. Durch das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016 wurden diese Höchstbeträge geändert.

Weniger Sozialabgaben auf Abfindungen für die Arbeitnehmer

Die Abfindungen, d.h. Entschädigungen wegen Beendigung des Arbeitsvertrags, sind seit dem 1.1.2016 von der Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit und zwar, unabhängig von der Höhe des Gesamtbetrags der an den Arbeitnehmer ausgezahlten Entlassungsentschädigung, innerhalb der zweifachen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (PASS), d.h. EUR 77.323,00 für das Jahr 2016. Nach der alten Regelung galt für denjenigen Arbeitnehmer, der eine über die zehnfache Beitragsbemessungsgrenze hinausgehende Entlassungsentschädigung erhielt, keine Befreiung von Sozialabgaben. Das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016 schafft diese Bestimmung also ab und führt einen einheitlichen Befreiungstatbestand von den Sozialabgaben ein, welcher gleichermaßen auf alle Arbeitnehmer anwendbar ist, die Abfindungen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Das Gesetz zur Finanzierung der Sozialversicherung für 2016 führt hiermit eine für Arbeitnehmer günstige Regelung ein.

Mehr Sozialabgaben auf Abfindungen für die Geschäftsführer

Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 führt eine Verschärfung der Sozialabgabenunterwerfung für Abfindungen im Falle der Abberufung des Geschäftsführers ein. Dieses sieht nämlich bei Überschreitung der Obergrenze von der fünffachen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze [d.h. EUR 193.080 im Jahre 2016) der bei Abberufung des Geschäftsführers ausgezahlten Abfindung vor, dass dieser Betrag in seiner Gesamtheit den Sozialabgaben unterliegt. Nach der alten Regelung unterlag die Entschädigung erst ab einer zehnfachen Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungsbeitragspflicht.

Verschärfte Bekämpfung der Schwarzarbeit im Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016

Bei Feststellung eines Schwarzarbeitsdeliktes wird in Ermangelung von Gegenbeweisen dem säumigen Arbeitgeber eine pauschale Berichtigung der Sozialabgaben auferlegt. Diese Pauschale gilt jedoch nur dann, wenn Schwarzarbeit festgestellt wurde und die Höhe der dem unangemeldeten Arbeitnehmer ausgezahlten Vergütung in keiner Weise in Erfahrung gebracht werden kann. Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 verändert somit die für Schwarzarbeit geltende Strafe.

Die Pauschale wurde für 2016 auf 25% des PASS (anstatt sechs Mindestlöhne), d.h. EUR 9.654,00 festgelegt. Die pauschale Nachzahlung entspricht den dem Arbeitnehmer ausgezahlten oder geschuldeten Vergütungen als Gegenleistung für seine Schwarzarbeit, wenn seine Vergütung nicht bekannt ist.

Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 und Verallgemeinerung der Zusatzkrankenversicherungen

Reform der Krankenversicherung in FrankreichDie Verallgemeinerung der Zusatzkrankenversicherung ist eine wesentliche Reform, die 2013 durch das Arbeitssicherungsgesetz vom 14.6.2013 eingeleitet wurde. Der Artikel 1 des Arbeitssicherungsgesetzes vom 14.6.2013, der diese Verallgemeinerung begründet hat, wurde durch das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 noch vor dessen zum 1.1.2016 vorgesehenen Inkrafttreten abgeändert. Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 gibt in dieser Hinsicht den Betrag der Finanzierung durch den Arbeitgeber an, sieht die Ausweitung der Befreiungsfälle zur Mitgliedschaft bei einer Zusatzversicherung, sowie die Einführung eines „Gesundheitsschecks“ (chèque santé) vor, der für die Arbeitnehmer mit den ungesichertsten Arbeitsstellen bestimmt ist.

Außerdem enthält das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 zwei Maßnahmen, die am 1.1.2017 in Kraft treten sollen. Die erste Maßnahme betrifft die Zertifizierung der Zusatzkrankenversicherungsverträge für Senioren. Die Zuteilung der Zertifizierung zielt auf die Identifizierbarkeit derjenigen Verträge, die zu erschwinglichen Preisen für ältere Menschen angepasste Garantien anbieten. Die zweite Maßnahme betrifft die Aufrechterhaltung der Firmenzusatzkrankenversicherung zu geregelten Tarifen für die ehemaligen Mitarbeiter.

Verzögerung der Verallgemeinerung der namentlichen Sozialerklärung in dem Sozialversicherungs-finanzierungsgesetz für 2016

Die namentliche Sozialerklärung (déclaration sociale nominative, Abkürzung: DSN) besteht aus einer einmaligen monatlichen und digitalen Übertragung der Daten aus der Lohnabrechnung sowie der digitalen Übertragung von Ereignismeldungen (wie beispielsweise die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses). Diese einheitliche Erklärung wird somit alle bisherigen Sozialerklärungen ersetzen. Die Verallgemeinerung dieser Maßnahme wird jedoch durch das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 zeitlich verschoben, „um eine sichere DSN und eine Erweiterung der DSN unter den besten Voraussetzungen auf die Gesamtheit der kleinen und mittleren Unternehmen sicherzustellen“.

Diese DSN hätte eigentlich zum 1.1.2016 zur Anwendung auf alle Unternehmen verallgemeinert werden müssen. Die Verallgemeinerung erfolgt stattdessen im Jahre 2016 schrittweise und wird im Laufe des Geschäftsjahres 2017 vollendet sein. Die kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen der Pflicht zur Übertragung ihrer ersten DSN erst zum 1.7.2017. Eine Verordnung muss noch erlassen werden, um den progressiven Verallgemeinerungskalender der DSN festzulegen.

Strafe bei fehlender Verhandlung der Löhne ab 2016

Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 verändert die Voraussetzungen für die Anwendung der Strafe bei Nichtbeachtung der Pflicht zur jährlichen Gehaltsverhandlung (Abkürzung: NAO). Dieses Gesetz sieht eine Geldstrafe für Unternehmen vor, die ihrer Pflicht bezüglich der NAO nicht nachkommen. Diese Geldstrafe wird vom französischen Arbeitsamt (Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l’emploi, Abkürzung : Direccte) ausgesprochen. Diese Geldstrafe unterliegt grundsätzlich einer Höchstgrenze, außer bei Feststellung eines Verstoßes gegen diese NAO im Rahmen einer früheren Prüfung in den letzten sechs Jahren. Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 bestimmt somit eine strengere Strafe als zuvor, nämlich die anteilige sowie später vollständige Infragestellung der Entlastung des Arbeitgeberanteils von den Sozialabgaben.

Um den von den säumigen Unternehmen geschuldeten Betrag festzulegen, wird die Verwaltung verschiedene Kriterien unter bestimmten, durch Verordnung festgelegten Bedingungen berücksichtigen, insbesondere die festgestellten Bemühungen zur Einleitung von Verhandlungen, die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens und die Schwere des Verstoßes.

Das Sozialversicherungsfinanzierungsgesetz für 2016 verändert viele bereits bestehende Maßnahmen des französischen Sozialversicherungsrechtes. Eine wirkliche Reform ist bis heute jedoch nicht in Sicht.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bilder: Richard Villalon, urusle

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