Das französische Haushaltsgesetz 2014 und die Verrechnungspreise

24.01.14
Das französische Haushaltsgesetz 2014 und die Verrechnungspreise
Das französische Haushaltsgesetz 2014 und die Verrechnungspreise
Das französische Haushaltsgesetz 2014 und die Verrechnungspreise

Verschärfung der Formalien für Verrechnungspreise

Das französische Haushaltsgesetz für 2014 vom 29.12.2013 fokussiert sich unter anderem auf die Verschärfung der Kontrolle durch die französische Finanzveraltung der Verrechnungspreise innerhalb der Unternehmensgruppen.

Der Gesetzgeber sieht im Haushaltsgesetz die Erweiterung der Dokumentationspflicht sowie die Verschärfung der Strafen (bis zu 0,5% des Umsatzes des Steuerpflichtigen) bei fehlender Dokumentation der Verrechnungspreise zwischen der französischen Gesellschaft und verbundenen Unternehmen aus dem Ausland vor. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Finanzverwaltung erweiterte Kontrollmöglichkeiten erlangt.

Das französische Bundesverfassungsgericht (Conseil constitutionnel) wurde sofort angerufen, um die Verfassungskonformität einiger Gesetzesbestimmungen, darunter die Bestimmungen über die Verrechnungspreise, zu prüfen.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werden vom Verfassungsgericht in Frage gestellt

Bis auf Art. 98 des französischen Haushalsgesetzes für 2014 wurden alle anderen Gesetzesparagraphen bezüglich der Verrechnungspreise als verfassungswidrig erklärt.
Gemäß Art. 98 des französischen Haushalsgesetzes für 2014 erstreckt sich die Dokumentationspflicht für gewisse französische Unternehmen auf die Entscheidungen der ausländischen Finanzverwaltungen (sog. Rulings) an die Gesellschafter des französischen Steuerpflichtigen.

Im französischen Steuerrecht besteht seit dem 1.1.2010 eine Pflicht für große Unternehmen, eine genaue Dokumentationspflicht in Bezug auf die im Unternehmen anwendbaren Verrechnungspreise zu beachten. Es handelt sich dabei um Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens Eur 400 Millionen, welche an anderen Unternehmen mit mindestens Eur 400 Millionen beteiligt sind oder deren Tochtergesellschaft sind, und die außerdem in einer Organschaft sind. Die bisherige Dokumentationspflicht erstreckt sich unter anderem auf die für das Unternehmen erteilten, verbindlichen Steuerauskünfte (rescrits).

Die Dokumentationspflicht der großen Unternehmen aus Frankreich erstreckt sich nunmehr auf die ausländischen Rulings der verbundenen Unternehmen, auch wenn diese nicht direkt die Verrechnungspreise in der Unternehmensgruppe betreffen. Dadurch versprechen sich Gesetzgeber und Finanzverwaltung einen Einblick „in die gesamte steuerliche Strategie des Unternehmens zum besseren Verständnis des Verkehrs zwischen den Gesellschaftern“ (Auszug aus dem Bericht der Nationalversammlung vom 11. Dezember 2013).

Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen des französischen Steuerrechts?

Rulings aus dem Ausland unterliegen teilweise der Vertraulichkeit. Es werden auch dadurch Sachverhalte der ausländischen Gesellschaften offenbart, die die französische Finanzverwaltung nichts angehen sollte.

Diese Bestimmungen sind zum 1.1.2014 in Kraft getreten.

Wir hoffen, dass die internationalen Unternehmensgruppen aus dem Mittelstand von diesen neuen Steuervorschriften geschont bleiben werden.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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