Bürger werden ab jetzt von der Steuerbehörde zur Anzeige der Steuerhinterziehung ermutigt

21.06.17
Anonyme Anzeige von Steuerbetrug
Anonyme Anzeige von Steuerbetrug
Anonyme Anzeige von Steuerbetrug

Der neue Status der Informanten der Finanzverwaltung

Die durch die Anwendungsverordnung Nr. 2017-601 vom 21.4.2017 und den Erlass vom selben Tag zur Anwendung des Artikels 109 des französischen Haushaltsgesetzes für das Jahr 2017 eingeführte Regelung ermöglicht die Vergütung von Personen, die insbesondere zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen beigetragen haben.

Rolle des Informanten der Finanzverwaltung

Ein Steuer-Informant teilt der Steuerbehörde ihm bekannte Steuerhinterziehungsvorfälle mit. Dieser im Steuerbereich eingeführte Status ist unmittelbar auf Grundlage des bekannteren Status des sogenannten „Whistleblowers“ entstanden.

Der Begriff „Whistleblower“ bezeichnet jede Person, die öffentliche Personen auf eine Verletzung oder ein Verletzungsrisiko des Gesetzes aufmerksam macht. Dieser Begriff ist im Rahmen von als „Skandale“ bezeichnete Fälle aufgetreten, so zum Beispiel in den Sachen „Médiator“, der Schlachthöfe in Frankreich, „Luxleaks“ oder noch „Panama Papers“. Oft handelt es sich dabei um Mitarbeiter oder Partner, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben und die die öffentlichen Behörden auf die Begehung von Straftaten durch das Unternehmen, in dem sie tätig sind, aufmerksam machen.

Die Steuerbehörde hat diese Schutzregelung somit zur Entschädigung der Folgen einer Enthüllung von Steuerhinterziehungsfällen für die Informanten der Finanzverwaltung eingeführt.

Der Steuer-Informant, eine Neuheit im französischen Steuerrecht

Den Status des « Whistleblowers » gibt es in Frankreich bereits: Er wurde mit dem Gesetz Nr. 2013-1117 vom 6.12.2013 über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der großangelegten Wirtschafts- und Finanzkriminalität eingeführt. Das sogenannte „Sapin II“-Gesetz von 2016 hatte außerdem eine Regelung zum Schutz der Whistleblower eingeführt. Die durch die Anwendungsverordnung vom 21.4.2017 eingeführte Regelung ermöglicht die Verbesserung des Schutzes des Whistleblowers in der Steuerfahndung.

Mit der Einführung dieser neuen Herangehensweise im Steuerrecht ist Frankreich in den sogenannten Klub der Whistleblower eingetreten, zu dem bereits insbesondere die Vereinigten Staaten, Kanada und Großbritannien gehören. Tatsächlich wird diese Vorgehensweise in diesen Staaten durch dafür bestimmte Internet-Portale besonders ermutigt.

Ziel der Regelung über den Informanten der Finanzverwaltung

Die Einführung einer Schutzregelung für den Steuer-Informanten wurde erwartet und zwar aus mehreren Gründen:

  • Als Erstes ermöglicht diese für die Finanzämter bestimmte Regelung eine Angleichung an eine bereits vorhandene Vorgehensweise im Zollamt bezüglich der „Zoll-Informanten“;
  • Außerdem ging es darum, die von den gutgläubigen Personen oftmals erheblichen eingegangenen Risiken zu berücksichtigen; diese Personen sind nämlich meistens angestellte Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Straftäter;
  • Schließlich lässt sich diese Regelung mit dem Erfordernis rechtfertigen, immer kompliziertere internationale Steuerhinterziehungen aufzudecken.

Voraussetzungen zum Erhalt und Betrag der Entschädigung

Diese Regelung wird für einen Testzeitraum von zwei Jahren für jegliche Behördenfremde Person in Frankreich eingeführt.

Sie gilt speziell für Anzeigen, die zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen (z.B.: Verletzungen von Bestimmungen bzgl. des steuerlich gemeldeten Wohnsitzes, indirekte Gewinnübertragungen ins Ausland usw.), aber auch von Verletzungen der Erklärungspflichten in manchen Bereichen führen.

Die Entschädigung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die an die Behörde vermittelten Informationen:

  • auf eigene Initiative und nicht anonym mitgeteilt werden ;
  • schwere Tatbestände betreffen, die genau beschrieben werden ;
  • eventuell eine Ermittlung begründen.

Diese Informationen sollen es den Steuerfahndern ermöglichen, die Relevanz der mitgeteilten Informationen für das Finanzamt, sowie die Rolle des Informanten zu überprüfen. Dies ist eine Bedingung zur Gewährung der Entschädigung. Obwohl erwartet, wurde keinerlei Berechnungsmethode in der Verordnung vom 21.4.2017 angegeben. Es wurden allein die geschätzten Beträge der hinterzogenen Steuern angegeben.

Letztendlich werden keinerlei Beträge, Prozentsätze oder Tarifskalen angegeben, wodurch die Bestimmung der Entschädigung der Steuer-Informanten etwas unvorhersehbar gemacht wird.

Tragweite der experimentellen Regelung über den Steuer-Informanten

Es ist zu betonen, dass die zur Entschädigung der Informanten vorgesehenen Staatsgelder 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2017 betragen, während die Vereinigten Staaten ihrerseits ein Budget von 103 Millionen Dollar für das Jahr 2015 vorgesehen hatten.

Die in Frankreich eingeführte Regelung könnte als wenig ehrgeizig angesehen werden, insbesondere in Anbetracht der erheblichen Summen, die in Sachen wie „Luxleaks“ und „Panama Papers“ im Spiel waren. Darüber hinaus kann die Tragweite der auf einer Vergütung beschränkten Schutzmaßnahmen als zu eingeschränkt betrachtet werden.

Abschließend kann festgehalten werden, dass die Effizienz des neuen Status sich erst nach Einführung weiterer Vorschriften und Erfahrungssammlungen in den nächsten zwei Jahren zeigen wird.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Andrys Lukowski

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

* Pflichtangabe

Sie haben eine rechtliche Frage und brauchen einen Rechtsanwalt ?