Windkraftanlagen in Frankreich – juristische Beratung für den Erfolg

28.09.10
Windkraftanlage in Frankreich und Rechtsrahmen
Windkraftanlage in Frankreich und Rechtsrahmen
Windkraftanlage in Frankreich und Rechtsrahmen

Die Branche der Windenergieerzeugung in Frankreich zieht Nutzen von Vorteile

Das am 12.06.2010 in Frankreich erlassene Gesetz „loi Grenelle II“ hat es sich zum Ziel gesetzt, die erneuerbaren Energien weiterhin stark zu fördern. Bereits im Mai dieses Jahres kündigte der französische Umweltminister Ausschreibungen für den Bau von offshore- Windkraftanlagen, so genannter Windparks im Meer, an. Daneben erfreuen sich die Windkraftanlagen an Land aufgrund des hohen Windaufkommens bereits seit einigen Jahren großer Beliebtheit.

Administrative Beschränkungen im Rahmen der Gründung eines Windparks

Beim Bau von solchen Windkrafträdern an Land müssen jedoch einige bürokratische und rechtliche Hürden überwunden werden. Auf Seiten der Lokalkommunen und der Nachbarn machen sich oftmals lautstarke Bedenken breit: Landschaftserhaltung, Lärmbelästigung oder Auswirkungen auf Flora und Fauna sind nur einige Gründe. Daher kann der Weg von den ersten Verhandlungen bis zur Inbetriebnahme vom Windpark langjährig sein. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es mehrere Jahre dauert, bis sämtliche Genehmigungen vorliegen und Verträge abgeschlossen wurden. So bedarf es z.B. einer Betriebsgenehmigung (autorisation d’exploiter), einem Einspeisevertrages mit EDF (contrat d’achat) oder einem Anschlussvertrag mit dem örtlichen Stromversorger (convention de raccordement). Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren das Genehmigungsverfahren überarbeitet und versucht, Konflikte auszuräumen. Zwischen 2003 und 2005 hat er allein drei Gesetze dazu erlassen.

Durch ein Gesetz vom 17.11.2008 erhält man für den Bau einer Windkraftanlage Cent 8,2/kWh für zehn Jahre, für die darauf folgenden fünf Jahre schwankt der Wert zwischen Cent 2,8 und Cent 8,2/kWh. Der Bau einer Windkraftanlage fällt ins Ressort der Leistungsverwaltung und stellt für die Finanzkassen eine Einnahmequelle dar, da sie der französischen Gewerbesteuer (Contribution Territoriale Economique) unterliegen.

Für Windkrafträder ab einer Höhe von 12m bedarf es stets einer Baugenehmigung (permis de construire). Strenger sind die Voraussetzungen für Windkrafträder ab einer Höhe von 50m. Neben der Baugenehmigung ist zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsstudie (étude d’impact) und ein öffentliches Anhörungsverfahren (enquête publique) zu befolgen. Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens ist es, mögliche Beschwerden der Nachbarn oder der Kommunen einzudämmen.

Der rechtliche Rahmen für den Bau von Windkraftanlagen in Frankreich

Während des Baus der Windkraftanlagen sind zahlreiche juristische Fragestellungen zu beachten, wie z.B.: Ist die Baugenehmigung wirksam oder kann sie noch angefochten werden? Werden sich die Strompreise während der Bauzeit verändern? Besitzt man eine ausreichende große Fläche zum Bau eines Windparks? Wurde ein wirksamer Pachtvertrag abgeschlossen?

Letztere haben eine besondere juristische Bedeutung, denn Windkraftanlagen werden meistens auf fremdem Grundstück errichtet. In diesen Konstellationen schließt meist ein Projektentwickler mit dem Landwirt (dem Verpächter) und mit dem örtlich zuständigen Stromversorger Verträge ab. Meist werden keine gewöhnlichen Pachtverträge (baux de droit commun), sondern Erbpachtverträge (so genannte baux empyhtéotiques) abgeschlossen. Sie haben den Vorteil, dass sie eine Laufzeit von mindestens 18 bis zu 99 Jahren besitzen und dem Pächter ein eigentumsähnliches Recht geben.

Unklar sind häufig die Eigentumsverhältnisse der erbauten Windkraftanlagen, denn der Bau der Anlage könnte einer Verbindung von Windkraftanlagen mit dem Grundstück gleichgesetzt werden (Art. 555 des französischen BGBs –Code civil). Dadurch würde der Grundstückseigentümer auch Eigentümer der Windkraftanlage werden. Dies ist meistens jedoch nicht gewollt. Daher betrachtet man den Bau der Windanlagen nicht als eine Verbindung mit dem Grundstück, sondern nur als vorübergehende Maßnahme, da die Anlagen wieder abgebaut werden können. Die Gestaltung der Verträge mit Landbesitzern ist daher von erheblicher Bedeutung.

Frankreichs Zukunft liegt in den erneuerbaren Energien. Durch gesetzliche Neuregelungen und Anpassungen soll der hohe bürokratische Aufwand erleichtert werden, denn Frankreichs Regionen wie die Auvergne, das Centre, die Champagne oder die Bretagne mit ihren großen Landflächen eigenen sich bestens für den günstigen Bau von großen Windkraftanlagen an Land.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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