Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und Markt in Frankreich

08.09.10
Einspeisepreise für Frankreich
Einspeisepreise für Frankreich
Einspeisepreise für Frankreich

Anreize für Elektrizitätserzeuger in Frankreich nach dem das Gesetz „Grenelle II“

Über Jahrzehnte lang war Frankreich für seine Atomkraftwerke bekannt. Seit einigen Jahren stellt das Land jedoch eifrig auf erneuerbare Energien um. Diese „Umweltrevolution“ (révolution verte) wurde durch das neueste Gesetz „loi Grenelle II“ vom 12.07.2010 bestätigt. Besonders ab 2006 bot der Staat verstärkte Anreize: Darunter zählten die Möglichkeit, Materialkosten von der Einkommenssteuer (bei Privatpersonen) abzuschreiben, die Verdoppelung der Grundvergütung für den Verkauf von Strom auf Eur 0,3 pro kWh sowie eine Laufzeitgarantie von 20 Jahren. Frankreich ist seitdem auf dem Gebiet der Photovoltaik, Geothermie und Biomasse, der Wasserkraft und Windenergie (énergie éolienne) tätig.

Einspeisevergütungen der Elektrizität in Frankreich für Photovoltaikanlagen

Im Januar 2010 erregte die Senkung der Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen besonderes Aufsehen. Grundlagen zur Einspeisevergütung wurden bereits durch ein Gesetz aus dem Jahre 2000 festgelegt. Darin wurde vorgesehen, dass die Stromerzeuger von der Kaufverpflichtung durch EDF (Electricité de France), dem größten staatlichen Energieversorger Frankreichs, profitieren. Das Prinzip ist das Folgende: Der Stromerzeuger verkauft oder besser gesagt speist seinen gesamten produzierten Strom an EDF ein und erhält im Gegenzug die Einspeisevergütung, also die Summe des erzeugten Stroms, welcher von den Stromerzeugern aus Solaranlagen, Biomasseanlagen, Geothermie oder Windkraft produziert wurde.

Es gab damals zunächst insbesondere für Photovoltaikanlagen drei Tarife der Einspeisevergütung.

Im Jahre 2010 wurden die Preise zweimal überholt und gleichzeitig gesenkt: zum 1; Januar und zum 1. September

Für die Anlagen auf Gebäuden („baulich aufwendig integrierten Anlage“) werden ab dem 1.9.2010 folgende Kategorien unterschieden:

  • Anlagen auf Wohnhäusern und mit einer Stärke bis zu 3 kWh: Preis i.H.v Eur 0,58 /kWh;
  • Anlagen auf Wohnhäusern und mit einer Stärke bis zu 3 kWh: Preis i.H.v Eur 0,58 /kWh;
  • Anlagen auf Wohnhäusern und mit einer Stärke über 3 kWh: Preis i.H.v Eur 0,51 /kWh;
  • Anlagen auf Bildungseinrichtungen und Einrichtungen des Gesundheitswesens: Preis i.H.v Eur 0,51 /kWh;
  • Anlage auf anderen Gebäuden: Preis i.H.v Eur 0,44 /kWh.

Die Tarife für die vereinfacht-integrierten Anlagen sind von Eur 0,42 /kWh zum 1.1.2010 auf Eur 0,37/kWh ab dem 1.9.2010 gesunken.

Für Freiflächenanlagen wurden die Tarife ebenfalls gekürzt, und zwar von Eur 0,31/kWh auf Eur 0,27/kWh (+/- 20 % Regionalkoeffizient – coéfficient régional). Die Einführung eines Regionalkoeffizienten ist neu, d.h. es kommt auf den Standort der Photovoltaikanlage an. So werden Anlagen im Norden Frankreichs mehr gefördert (Preis i.H.v EUR 0,333/kWh gemäß dem Regionalkoeffizient) als jene im Süden. Diese Tarife gelten für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren und sollen bis 2012 unverändert bleiben.

Perspektiven für die Photovoltaikbranche in Frankreich und Vergleich mit dem deutschen Markt

Trotz mehfacher Senkung der Einspeisevergütung bleibt der französische Markt für Erzeuger von erneuerbaren Energien weiterhin attraktiv. Vor allem für Frankreichs Landwirte stellen Freiflächenanlagen und Photovoltaikanlagen für Dächer großes Potenzial dar. Ca. 15 % der insgesamt 36 % landwirtschaftlich genutzten Fläche wird für Freiflächenanlagen genutzt. Sie dienen vor allem als zweite Einnahmequelle als Ausgleich für die starken Einkommensrückgänge der Landwirte seit ein paar Jahren. Für die französischen Landwirte eignen sich besonders die wenig fruchtbaren Böden sowie die bevölkerungsarmen Regionen des Limousin, der Auvergne oder Champagne- Ardennes zum Bau von Photovoltaikanlagen.

Im Jahre 2009 produzierte Frankreich 0,5 GWatt Strom aus Photovoltaikanlagen. Für das Jahr 2012 kann mit einem Anstieg auf 2 GWatt gerechnet werden. Durch die angekündigten Kürzungen kam es in den letzten Monaten zu verstärkten Anträgen für Photovoltaikanlagen. Darüber hinaus darf trotz der Senkung der Einspeisevergütungen nicht vergessen werden, dass Frankreich europaweit die höchsten Tarife anbietet. Verglichen mit Deutschland, das ebenfalls seine Einspeisevergütungen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches rückwirkend zum 01.07.2010 in Kraft tritt, um 8 bis 13 % senkt, kommt man dort im besten Fall auf eine maximale Einspeisevergütung von Eur 0,43/kWh. Beachtet man den Reiz der französischen Einspeisevergütung und die Zahl der potentiell verfügbaren Flächen für Photovoltaikanlagen,ist Frankreich nach wie vor für Stromerzeuger aus dem Photovoltaik-Bereich höchst interessant.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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