Vertragliche Haftung einer Firma nach Sturz eines Kunden
09.05.17

Der Gastwirt haftet für die Schäden eines Kindes nach dem Sturz von einem Hochstuhl
Empfängt ein Unternehmen Publikum, kann sich die Frage stellen, ob beim Unfall des Kunden vor Ort dieses Untenrhmen haften könnte.
Dies hat die französische Rechtsprechung kürzlich bejaht. Durch ein Urteil vom 02.02.2017 hat das Berufungsgericht von Aix-en-Provence einen Gastwirt dazu verurteilt, den Schaden eines 2-jährigen Kindes zu ersetzen, das von einem Hochstuhl gestürzt war.
Im Laufe des Jahres 2013 hatte eine Frau in einem Restaurant eine Mahlzeit in Begleitung ihres kleinen Sohnes sowie weiterer Familienmitglieder eingenommen. Während der Mahlzeit ist das Kind von dem vom Restaurant zur Verfügung gestellten Hochstuhl gestürzt. Das Kind musste zur Kinder-Notaufnahme gebracht und am rechten Wangenknochen genäht werden.
Auf Antrag der Mutter wurde zur Bestimmung der erlittenen körperlichen Schäden ein ärztliches Gutachten des Kindes vom Landgericht angeordnet. Als das ärztliche Gutachten vorgelegt wurde, hat die Mutter des Kindes die Versicherung auf Schadensersatz für die von ihrem Sohn erlittenen Schäden wegen vertraglicher Haftung verklagt.
Gerichtliche Klage für Schadensersatz gegen die Firma
Das Amtsgericht, bei dem die Klage eingereicht wurde, hat den Antrag der Mutter abgelehnt und diese zur Erstattung der von der Versicherung für ihre Verteidigung aufgewendeten Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt.
Da sie mit dieser Entscheidung unzufrieden war, hat die Mutter gegen dieses Urteil beim Berufungsgericht Einspruch eingelegt.
Tatsächlich war die Mutter des Kindes der Ansicht, dass das Restaurant für den Schaden ihres Sohnes verantwortlich war, denn es hatte einen Hochstuhl mit Mängeln bereitgestellt. Diese Mängel hat sie durch die Vorlage von Zeugenaussagen belegt, nach denen der Sicherheitsgurt des Stuhles zerrissen war und dessen Befestigung ebenfalls nicht mehr funktionierte.
Das Berufungsgericht erinnert erst daran, dass der Gastwirt vertraglich dazu verpflichtet ist, zur Gewährleistung der Sicherheit der Kunden alle Mittel einzusetzen. So liegt es am Kunden, die Nicht-Erfüllung der Sicherheitspflicht durch den Gastwirt zu beweisen.
Der Kunde trägt die Beweislast zum Nachweis der Verletzung der Sicherheitspflicht
Im vorliegenden Fall war das Berufungsgericht der Ansicht, dass dieser Beweis durch die Einreichung mehrerer Zeugenaussagen vorlag. Diese Zeugen haben das Vorhandensein von Mängeln des Hochstuhles, auf dem der junge Kunde saß, bezeugt. Zu ihrer Verteidigung hat die Versicherung versucht, die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage zu stellen. Das Berufungsgericht stellt fest, dass die Zeugenaussagen sowohl von Familienmitgliedern abgegeben wurden, die am Zeitpunkt des Sturzes mit der Mutter und ihrem Kind die Mahlzeit zu sich nahmen, als auch von Dritten, die an Nachbartischen saßen und somit neutrale Zeugen darstellen. Dabei meint das Berufungsgericht, dass die Zeugenaussagen zum Beweis der Mängel des zur Verfügung gestellten Hochstuhles vollkommen hinreichend sind.
Das Berufungsgericht hat befunden, dass die Kunden bewiesen hatten, dass die Gaststätte ihre vertragliche Sicherheitspflicht verletzt hatte, indem sie ihren Kunden „einen Hochstuhl zur Verfügung gestellt hatte, dessen mangelhafte Befestigung dem Kind und seinen Eltern nicht die Sicherheit gewährte, die diese berechtigt waren, zu erwarten.“
Der Richter stellt kein Verschulden des Kunden fest
Das Berufungsgericht hat nebenbei das hilfsweise angeführte Argument der Versicherung des Restaurants verworfen, nach dem das 2-jährige Opfer den Sturz aufgrund seines jungen Alters und seiner Hektik verschuldet haben sollte und betont berechtigterweise, dass der Sicherheitsgurt gerade für diesen Zweck vorgesehen war.
Das Berufungsgericht lässt auch nicht die von der Versicherung des Restaurants erwähnte eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mutter gelten, da dies in keiner Weise nachgewiesen wird.
Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence erinnert somit daran, dass der Gastwirt die Pflicht hat, alles daran zu setzen, um die Sicherheit jeder seiner Kunden zu gewährleisten, ganz gleich wie alt sie sind. Die vertragliche Rolle des Gastwirtes beschränkt sich somit nicht auf die Beschaffung einer Mahlzeit, sondern sie beinhaltet ebenfalls die vertragliche Sicherheitspflicht, die den Gastwirt dazu verpflichtet, besonders auf die Verlässlichkeit seiner Möbel zu achten.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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Bild: Maksim Shebeko