Das Recht zum Abschalten von digitalen Fernkommunikationsmitteln im Arbeitsrecht

08.11.16
Abschalten von Handy und Email in der Arbeit
Abschalten von Handy und Email in der Arbeit
Abschalten von Handy und Email in der Arbeit

Das Recht zum Abschalten von digitalen Fernkommunikationsmitteln in der Arbeitsrechtsreform

Um einer bei den leitenden Angestellten weit verbreiteten Angewohnheit, auch außerhalb der Arbeitszeiten mit digitalen Fernkommunikationsmitteln ununterbrochen vernetzt zu bleiben, ein Ende zu setzen, wurde durch das Gesetz Nr. 2016-1088 vom 08.08.2016 für die Arbeit, Modernisierung des sozialen Dialogs und Absicherung der beruflichen Laufbahn („Gesetz für Arbeit“ oder „El Khomri-Gesetz“) ein Recht zum Abschalten im französischen Arbeitsrecht eingeführt. Diese Bestimmungen treten am 01.01.2017 in Kraft.

Auf die mit der andauernden digitalen Vernetzung verbundenen Probleme eingehen

Die Entwicklung der Digitaltechnik und des Internets im Berufsleben hat viel zur Veränderung der Arbeitsbedingungen beigetragen. Die Angestellten kommunizieren immer öfter außerhalb der Arbeitszeiten und die Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben verschwimmen somit immer mehr.

Das Abrufen von E-Mails abends und an den Wochenenden und sogar während des Urlaubs ist in vielen Bereichen gang und gäbe geworden. Dieses Phänomen betrifft mehrheitlich die leitenden Angestellten, aber verschont auch nicht die anderen Angestelltengruppen. Gemäß den vom Arbeitsministerium veröffentlichten Statistiken nutzen 37% der Berufstätigen professionelle Fernkommunikationsmittel außerhalb der Arbeitszeiten und 62% von ihnen wünschen sich eine Regulierung der Nutzung dieser Geräte.

Das El Khomri-Gesetz und das Abschaltungsrecht

Vor diesem Hintergrund ist der französische Gesetzgeber der Ansicht, dass die Einschränkung dieser Angewohnheit insbesondere zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich geworden ist. Der Artikel 55 des El Khomri-Gesetzes legt somit einen ersten Grundstein mit der Einführung eines Rechts zum Abschalten in das französische Arbeitsgesetzbuch (Code du travail– Artikel L. 2242-8 7°).

Dieses Abschaltungsrecht betrifft alle Arbeitnehmer und muss von den Unternehmen im Rahmen der jährlichen Verhandlungen bezüglich der Lebensqualität bei der Arbeit angesprochen werden. Die Unternehmen werden somit Mittel zur Regulierung der Nutzung der digitalen Fernkommunikationsmittel mit dem Ziel der Beachtung der Ruhe- und Urlaubszeiten sowie des Ausgleichs zwischen Berufsleben und Privat- und Familienleben einsetzen müssen.

Die durch das El Khomri-Gesetz eingeführte Regelung bezüglich der Nutzung der Digitalgeräte bevorzugt die Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern in Unternehmen mit 50 Arbeitnehmern und mehr. In Ermangelung des Abschlusses einer Vereinbarung ist der Arbeitgeber jedoch verpflichtet, im Anschluss an eine Stellungnahme des Betriebsrates oder ansonsten der Arbeitnehmervertreter eine Art Verhaltenskodex zu erstellen. Dieser Verhaltenskodex hat die Umsetzung von Weiterbildungen sowie Sensibilisierungskampagnen zur angemessenen Nutzung von Digitalgeräten vorzusehen.

Welche Wirkungskraft hat das neue Abschaltungsrecht der Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber sorgt für das Abschlaten vom Handy und der EmailDiese Regelung ist ein erster Schritt zur Regulierung der Nutzung von digitalen Fernkommunikationsmitteln. Die Frage nach der Wirkungskraft dieser Regelung bleibt jedoch offen, da sie bis heute keine Strafe gegen den Arbeitgeber vorsieht, wenn er seine Pflicht zur Erstellung eines Verhaltenskodexes in Ermangelung einer Vereinbarung verletzt. Es stellt sich auch die Frage des Abschaltungsrechts der Arbeitnehmer, die weder über Gewerkschaftsvertreter noch über Arbeitnehmervertreter verfügen.

Momentan setzen einige Unternehmen, wie die französische Post und Orange, das Recht zum Abschalten freiwillig um. Ferner hat die Syntec-Branche eine „Pflicht zur Abschaltung der Fernkommunikationsmittel“ im Zusatzvertrag zur im April 2014 unterzeichneten Vereinbarung über die Arbeitszeit eingeführt. Die Mittelständler mit 50 Arbeitnehmern oder mehr sollten auch Maßnahmen in Erwägung ziehen, damit ihnen im Streitfall mit einem Arbeitnehmer über seine Arbeitsbelastung ihre Untätigkeit nicht vorgeworfen wird.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bilder: twinsterphoto, tanawatpontchour

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