Anmeldungsort eines geistigen Eigentumsrechts in Frankreich geändert
08.09.14

Wegfall der Kompetenz der lokalen Stellen des französischen Patentamts für den Empfang von Anmeldungen
Die französische Verordnung Nr. 2014-650 vom 20. Juni 2014 ändert verschiedene Bestimmungen des verwaltungsrechtlichen Teils des französischen Gesetzbuchs des geistigen Eigentums, wobei die wichtigste Erneuerung dieser Verordnung in der Änderung des Anmeldungsorts von geistigen Eigentumstiteln wie Marken, Geschmacksmuster oder Patenten und der zur Anmeldung erforderlichen Unterlagen liegt.
Dabei muss daran erinnert werden, dass bisher aller geistigen Eigentumstitel in den 21 regionalen Büros des französischen Patent- und Markenamts (Institut National de la Propriété Intellectuelle – INPI) angemeldet werden konnten (Alsace, Aquitaine, Auvergne, Basse-Normandie, Bretagne, Bourgogne, Centre, Champagne-Ardenne, Franche-Comté, Guadeloupe, Ile-de-France, Haute-Normandie, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Nord-Pas-de-Calais, Provence-Alpes Côte d’Azur, Pays-de-la-Loire, Picardie, Poitou-Charentes, Rhône-Alpes). Diese regionalen Büros sind nunmehr nicht mehr befugt ein Anmeldedatum zu erteilen oder offiziell den Empfang der Anmeldung zu bestätigen.
Ab dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2014-6+50 am 1. Juli 2014, ist nur noch die Hauptgeschäftsstelle des französischen Patent- und Markenamts in Courbevoie, in der Nähe von Paris, befugt Anmeldungen von geistigen Eigentumsrechten entgegenzunehmen.
Praktische Modalitäten der Anmeldungen beim französischen Patentamt
Die Anmeldungen müssen von nun an in einer der vier folgenden Formen erfolgen:
- Online, durch Ausfüllen und Abschicken eines elektronischen Formulars;
- Einreichen der Unterlagen in der Hauptgeschäftsstelle in Courbevoie;
- Postversand an die Hauptgeschäftsstelle in Courbevoie;
- Fax an die Hauptgeschäftsstelle in Courbevoie.
Dabei muss erwähnt werden, dass die Online-Anmeldung oder Anmeldungen per Fax in der Regel bereits seit einigen Jahren die Hauptform der Anmeldungen von Marken und Geschmacksmustern in Frankreich sind. Selbst wenn diese Reform den regionalen Büros des Patent- und Markenamts einen zusätzlichen Aufgabenbereich entzieht, bestätigt sie doch nur eine bereits in den letzten Jahren sichtbar gewordene Entwicklung.
Das Anmeldedatum ist außerdem immer noch der Tag des Eingangs der Unterlagen an der Geschäftsstelle des Patent- und Markenamts.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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