Die Eigentumsvorbehaltsklausel

07.06.18
Verkauf: Geld wechselt den Eigentümer
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Die Eigentumsvorbehaltsklausel und ihr Nutzen

Der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt ist eine im französischen Vertragsrecht weit verbreitete Praxis, sowohl in der Geschäftswelt als auch bei Verkäufen an Privatpersonen. Mit dieser Klausel vereinbaren die Parteien im Rahmen eines Kaufs, dass die Übertragung des Eigentums erst nach der Zahlung des vereinbarten Betrages erfolgt. Somit erhält der Verkäufer eine Sicherheit für den Fall der Nichtzahlung am Fälligkeitstermin.

Rechtsquellen für den Eigentumsvorbehalt

Es gibt zwei Rechtsquellen:

  • Die allgemeine Regelung zum Eigentumsvorbehalt ist in Artikel 2367 und folgende des französischen Zivilgesetzbuches (Code civil) vorgesehen.
  • Artikel L.624-16 f. des Handelsgesetzbuches hingegen sieht ein Zusammenspiel zwischen einer bestehenden Eigentumsvorbehaltsklausel und einem Insolvenzverfahren vor, und zwar in der Form einer Aussonderungsklage für bewegliche Gegenstände.

Eine Garantie als Ausnahme zum Grundsatz der sofortigen Eigentumsübertragung

Artikel 1583 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass durch den Abschluss des Kaufvertrages durch die gegenseitige Willenserklärung der Parteien das Eigentum an der Sache automatisch auf den Käufer übergeht.

Mit der Eigentumsvorbehaltsklausel wird von diesem Prinzip jedoch Abstand genommen. Diese Klausel sieht vor, dass der Verkäufer sich das Eigentum der Kaufsache vorbehält bis zur Zahlung durch den Käufer, obwohl der Käufer die Kaufsache bereits nutzt.

Für die Gültigkeit der Eigentumsvorbehaltsklausel zu beachtende Bedingungen

Zur Rechtswirksamkeit dieser Klausel sind gewisse Grundsätze des Zivilrechts, wie beispielsweise der Austausch der Willenserklärungen, einzuhalten. Die schriftliche Form ist allerdings keine Voraussetzung für die Gültigkeit der Klausel nach Zivilrecht. Eine zweite unverzichtbare Voraussetzung ist die Zustimmung des Käufers zur Klausel, d.h.:

  • über den Grundsatz der verzögerten Eigentumsübertragung,
  • mit unmissverständlicher Kenntnisnahme, was von der Art und Weise, wie diese Bestimmung verfasst ist, wie sichtbar sie ist, usw. abhängt und
  • vor der Lieferung.

Hauptzweck der Klausel im Rahmen von Insolvenzverfahren und der Aussonderungsklage

Eigentumsvorbehaltsklauseln sind von besonderer Bedeutung bei Insolvenzverfahren und insbesondere bei der Geltendmachung des Aussonderungsanspruchs. Das französische Handelsgesetzbuch widmet dem Eigentumsvorbehalt im sechsten Buch bezüglich Unternehmen in Schwierigkeiten einen Artikel innerhalb der Regelung zum Aussonderungsrecht beweglicher Gegenstände bei Zahlungseinstellung.

Die Eigentumsvorbehaltsklausel stellt eine Sicherheit für den Verkäufer dar. Sie erlaubt es ihm nämlich die Rückgabe der nicht bezahlten Ware vom insolventen Kunden zu fordern. Somit hat der Verkäufer nicht wie die übrigen Gläubiger seine Forderung zur Tabelle anzumelden, mit dem Risiko der Nichtzahlung.

Der Verkäufer hat allerdings zwei Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Geltendmachung der Aussonderung zu erfüllen:

  • die verkaufte Ware muss sich im Unternehmen befinden;
  • der Anspruch auf Aussonderung muss in einer dreimonatigen Frist ausgeübt werden.

In der Praxis ist es häufig so, dass der Käufer mit folgenden Hürden bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Insolvenzverwalter zu rechnen hat: Der Insolvenzverwalter stellt die Kenntnis der Klausel über den Eigentumsvorbehalt durch die insolvente Firma in Frage bzw. erklärt, dass die verkaufte Ware sich nicht mehr im Vermögen der Firma befindet.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: jjfarq

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