Rechtliches zum Pferdekauf in Frankreich

Veröffentlicht am 24.05.23
Kauf eines Pferdes in Frankreich: Alles über das Gesetz
Rechtliches zum Pferdekauf in Frankreich
Kauf eines Pferdes in Frankreich: Alles über das Gesetz

Der Kauf von Pferden in Frankreich durch deutsche Käufer erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da französische Pferdezüchter weltweit einen guten Ruf haben. Dabei gilt es jedoch zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. In diesem Artikel geben wir als Anwälte aus Frankreich wertvolle juristische Informationen zum Pferdekauf in Frankreich für deutsche Käufer.

Wichtige Fragen vor dem Pferdekauf in Frankreich

Als ausländischer Käufer eines Pferdes in Frankreich sollten Sie im Pferderecht folgendes beachten:

  1. Sie sollten den Pferdekauf in Frankreich gut abwägen. Denn damit ist mehr Aufwand (Transporte, Verhandlung in einer Fremdsprache, rechtliche Hilfe usw.) verbunden.
  2. Legen Sie sich auf eine Pferdekategorie fest (Fohlen, Jungpferd oder ausgewachsenes Pferd, Rennpferd, Dressurpferd oder Pferd für das Hobbyreiten, Rasse und viele weitere Eigenschaften), damit Sie sich nicht ewig in Recherchen verlieren und schließlich das falsche Pferd für Sie erwerben.
  3. Der Erwerb eines Pferdes bringt eine langfristige Verantwortung mit sich. Spontan im Urlaub in der Camargue ein Pferd kaufen, um es in die Heimat nach Norddeutschland zu bringen, klingt traumhaft, kann sich aber als kompliziert, teuer und zeitaufwändig erweisen. Sie werden jedoch grundsätzlich kein Rücktrittsrecht gegenüber dem französischen Verkäufer haben. Wenn Sie das Pferd wiederverkaufen wollen, werden deutsche Käufer vielleicht unsicher auf ein ausländisches Pferd reagieren.
  4. Sie benötigen ggf. rechtliche Hilfe, die Sie nicht bei Ihrem Hausanwalt in Deutschland erhalten. Es werden unter anderem die Themen der Schritte des Erwerbs, das anwendbare Recht, die Gewährleistung und die Haftung beim Transport geklärt. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Vertragsrecht und verteidigen Sie bei der Prozessführung in Frankreich.

Rechtliche Schritte im französischen Pferderecht vor Erwerb

  1. Recherche: Führen Sie gründliche Recherchen zum Pferdemarkt in Frankreich durch, d.h. eine umfassende Recherche zu Züchtern, Verkäufern und Verkaufsanzeigen. Überprüfen Sie den Ruf und die Vorgeschichte der Verkäufer. Mit Züchtern haben Sie den Vorteil, dass sie ein Register der Tiere pflegen müssen und von der Behörde überwacht werden. Allerdings ist die größte Vorsicht geboten. Der Ruf des Züchters sollte überprüft und seine Anlagen besichtigt werden.
  2. Vor-Ort-Besichtigung: Es wird empfohlen, das Pferd vor dem Kauf persönlich in Augenschein zu nehmen. Dadurch können Sie das Verhalten des Pferdes Ihnen gegenüber und gegenüber anderen Pferden, in der Natur usw. betrachten und seinen Gesundheitszustand überprüfen. Außerdem empfiehlt es sich, das Pferd bei einem Ritt zu beobachten, bzw. es selbst zu reiten, um festzustellen, ob es Ihren Anforderungen entspricht. Es ist möglich, eine andere Person damit zu beauftragen. Dabei sollte genau auf die rechtlichen Bedingungen der Bevollmächtigung geachtet werden.
  3. Tierärztliche Untersuchung: Es ist äußerst wichtig, das Pferd von einem unabhängigen Tierarzt untersuchen zu lassen. Dadurch erhalten Sie weitere Informationen über den Gesundheitszustand des Pferdes und können gegebenenfalls versteckte Mängel im Sinne des Kaufrechts aufdecken.
  4. Amtliche Dokumente:
    • der Pferdepass mit dem Identifizierungssystem SIRE gemäß Art. L.212-9 und Art. D.212-47 des frz. Code Rural
    • die Identikationsunterlagen des Pferdes
    • die Impfungen
  5. Vertragsabschluss und aufschiebenden Bedingungen: Der Verkauf des Pferdes muss nicht, sollte aber zur erhöhten Rechtssicherheit bei nachträglichen Problemen in einem Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Im Streitfall ist der Vertrag von großer Bedeutung, da der Käufer darin unter anderem seine wesentlichen Merkmale angeben kann, die er von dem Verkaufspferd erwartet. So kann er darin auch seine Verwendungszwecke für das Verkaufspferd festhalten, wie zum Beispiel die Verwendung als Sportpferd. Eine Klausel über Verzugsstrafe bei verspäteten Lieferung kann auch vorgesehen werden. Da der Kaufvertrag oftmals unterzeichnet wird, bevor der Pferdekäufer das Pferd mitnehmen darf, kann der Kaufvertrag unter aufschiebenden Bedingungen geschlossen werden, wie z.B.:
    • der positive Ausgang der Untersuchung durch den Arzt;
    • mehrere Ausritte mit dem Pferd;
    • die Vorlage sämtlicher amtlicher Dokumente und Reisepapiere.
  6. Transport: Klären Sie im Voraus die Modalitäten des Pferdetransports. Legen Sie fest, wer für den Transport verantwortlich ist und welche Kosten damit verbunden sind. Beachten Sie, dass die vereinbarten Transportmodalitäten (z.B. Abholung des Pferdes durch den Käufer in Frankreich oder Lieferung nach Deutschland) Auswirkungen auf die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle von Streitigkeiten haben können.

Mehr zur Ankaufsuntersuchung

Die Untersuchung durch einen Tierarzt ist unerlässlich. Sonst gilt im Zweifel der Grundsatz „gekauft wie gesehen“.

Sie können jeden beliebigen Tierarzt wählen. Wenn Sie nicht wissen, wer sich mit Pferden besonders gut auskennt, können Sie die französischen Verbände und Reiterhöfe fragen. Sie sollten von der Empfehlung des Verkäufers für einen Tierarzt absehen, denn der Tierarzt ist vielleicht bei der Untersuchung nicht objektiv. Stellt sich zu spät heraus, dass der Tierarzt Mängel nicht aufgedeckt hat, wird es in der Regel sehr schwierig und kostspielig sein, einen Kunstfehler vom Gericht feststellen zu lassen.

An der Untersuchung nimmt idealerweise auch der Verkäufer teil, so dass er im Nachhinein nichts einwenden kann. Sollten sich später eventuelle Streitigkeiten entwickeln, spielen diese tierärztlichen Gutachten eine wichtige Rolle als Beweisstücke z.B. in einem französischen Beweisverfahren.

Welches Recht kommt beim internationalen Pferdekauf zur Anwendung?

Hier sind verschiedene Situationen zu unterscheiden:

Sie sind Verbraucher und der Verkäufer ist ein Gewerbetreibender im Sinne des EU-Rechts:

In diesem Fall sieht die EU-VO Nr. 593/2008 vor, dass dasjenige nationale Recht anwendbar ist, welches dem gewöhnlichen Wohnort des Verbrauchers entspricht. Bei einem Wohnort des Käufers in Deutschland ist also deutsches Recht anwendbar. Hierbei gilt die Voraussetzung, dass der Gewerbetreibende seine Tätigkeit auch in diesem Land ausübt oder seine Tätigkeit auf irgendeine Weise auf dieses Land oder auf mehrere Länder erstreckt. Jedenfalls muss seine Tätigkeit das Land des Käufers auch umfassen sowie der Pferdekaufvertrag auch in den sachlichen Rahmen seiner Tätigkeit fallen. Wenn die Parteien vertraglich vereinbaren, welches nationale Recht angewendet werden soll, so wird diese Möglichkeit durch den Verbraucherschutz begrenzt. Wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist auf Punkt 2 zu verweisen.

In allen anderen Fällen:

Grundsätzlich ist das Recht anwendbar, das der Verkäufer und der Käufer zusammen ausdrücklich oder stillschweigend gewählt haben. Wenn keine Wahl getroffen wurde, ist das Recht des Landes anwendbar, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also das französische Recht bei einem Verkäufer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Frankreich.

Welche Gerichte sind bei einem Rechtsstreit wegen eines Pferdekaufs in Frankreich zuständig?

Auch hier sind wieder mehrere Situationen zu unterscheiden:

Sie sind Verbraucher und der Verkäufer ist Gewerbetreibender im Sinne des EU-Rechts:

In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (wie Vorliegen eines Vertrags, Tätigkeit des Verkäufers im Gebiet des Verbrauchers usw.) wahlweise vor deutschen oder französischen Gerichten gegen den Verkäufer klagen, je nachdem, was Ihnen lieber ist oder in welchem Land das Prozessieren für den Pferdekäufer vorteilhafter ist. Der französische Verkäufer hingegen kann in der Regel nur vor den deutschen Gerichten klagen. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall auch die Gerichtsstandklausel, die Sie möglicherweise vereinbart haben, einer sehr strengen Regelung zum Schutz des Verbrauchers unterliegt.

Wenn Sie ein Pferd online kaufen, was nicht empfehlenswert ist, könnte sich die Frage stellen, ob die Verkaufsanzeige nach Deutschland gerichtet war. In einigen Fällen hängt die Zuständigkeit für Verbraucherverträge nämlich davon ab, ob der Gewerbetreibende seine Tätigkeit auf das Land ausrichtet, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Die von der Rechtsprechung in diesem Bereich festgelegten Kriterien sind jedoch komplex. Insbesondere bedeutet die bloße Nutzung einer Website durch einen Gewerbetreibenden, auf welcher er seine Aktivitäten anbietet, nicht, dass seine Tätigkeit auf andere Mitgliedstaaten ausgerichtet ist. Mit anderen Worten: Die bloße Tatsache, dass Sie als deutscher Internetnutzer auf eine Verkaufsanzeige auf der Website eines französischen Verkäufers zugreifen können, ist kein ausreichendes Kriterium, um festzustellen, dass der Verkäufer seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet.

Sie sind Gewerbetreibender, der französische Verkäufer auch und eine Gerichtsstandklausel wurde vereinbart:

Ausgehend von der Annahme, dass die EU-VO Nr. 1215/2015 zur Anwendung kommt, unterliegt die Gültigkeit der Gerichtsstandklausel bestimmten formellen und inhaltlichen Bedingungen. So muss die Klausel beispielsweise entweder schriftlich oder mündlich, aber mit schriftlicher Bestätigung oder gemäß den einschlägigen internationalen Handelsbräuchen vereinbart worden sein. Ist die Klausel gültig und auf den Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem Verkäufer anwendbar, ist das darin bestimmte Gericht grundsätzlich ausschließlich zuständig. Dies bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer ihre Klage bei diesem Gericht einreichen müssen.

Sie sind Gewerbetreibende, der französische Verkäufer auch und es wurde keine Gerichtsstandklausel vereinbart:

Solange keine Gerichtsstandklausel vereinbart wurde, sind grundsätzlich die Gerichte desjenigen Staates zuständig, in welchem der Beklagte seinen Wohnsitz hat (z.B. Frankreich, wenn der Verkäufer seinen Wohnsitz in Frankreich hat). Da zwischen den Parteien jedoch ein Vertrag geschlossen wurde, kann auch das Gericht angerufen werden, welches dem Erfüllungsort entspricht. D.h. örtlichen Gerichtsstand kann ebenfalls der Ort sein, an den das Pferd geliefert werden soll.

Gewährleistung für Mängel beim Pferdekauf

Es gilt nach französischem Tierrecht folgende Regelung:

  • Entweder Sie haben nichts zur Gewährleistung vereinbart. Dann gilt die spezielle gesetzliche und sehr eingeschränkte Gewährleistung für wesentliche Mängel (garantie des vices rédhibitoires) der Haustiere;
  • oder Sie haben vereinbart, dass die allgemeine Gewährleistung für versteckte Mängel (garantie des vices cachés) gilt.

Die für Käufer vorteilhafte Konformitätsgarantie aus dem französischen Verbraucherrecht ist für seit dem 1.1.2022 geschlossene Verträge über Haustiere, einschließlich Pferde, nicht mehr anwendbar.

Die spezielle Gewährleistung für wesentliche Mängel der Haustiere:

Die spezielle Gewährleistung für wesentliche Mängelermöglicht es Ihnen als Käufer, entweder die Auflösung des Kaufvertrags oder die Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises zu erwirken.

Die Hauptnachteile dieser Gewährleistung gegenüber der allegmeinen Gewährleistung im Kaufrecht sind für den Käufer:

  1. Die Beschränkung auf wenige Mängel, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse seit ihrer Erstellung, und zwar:
    • Unbeweglichkeit;
    • das Lungenemphysem;
    • chronisches Kehlkopfpfeifen;
    • Tick mit oder ohne Zahnabnutzung;
    • chronische und intermittierende Lahmheit;
    • die isolierte Uveitis;
    • die infektiöse Anämie.
  2. Die sehr kurze Frist für die Klageerhebung bzw. die Ernennung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens über den Zustand des Pferdes:
    • Regel-Frist: 10 Tage ab Lieferung des Pferdes;
    • Ausnahme-Fristen: Z.B. 15 Tage bei Rindertuberkulose; 30 Tage bei isolierter Uveitis oder infektiöser Anämie.

Die allgemeine Gewährleistung für versteckte Mängel des Kaufgegenstandes:

 Das Mängelgewährleistungsrecht aus dem Kaufvertrag ist anwendbar, wenn eine ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung der Parteien über die freiwillige Anwendung der Kaufvorschriften gemäß dem frz. BGB besteht und nicht nur der Vorschriften für Tiere. Der stillschweigende Wille kann sich zum Beispiel aus dem Nachweis einer von den Parteien vorgesehenen besonderen Nutzung des Pferdes ergeben.

Um sicherzustellen, dass die allgemeine Gewährleistung für versteckte Mängel und nicht nur die spezielle Gewährleistung für wesentliche Mängel gilt, ist es ratsam, einen gut verfassten Vertrag abzuschließen, in dem die Anwendung der allgemeinen Gewährleistung für versteckte Mängel, aber auch die Beweggründe für den Kauf und insbesondere der Verwendungszweck des Pferdes, klar und ausdrücklich festgehalten werden.

Wenn Sie die Mängel des Pferds erfolgreich geltend machen wollen, sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Es liegt ein Mangel am Pferd vor, d.h. eine Anomalie des Pferdes;
  2. Dieser Mangel war beim Erwerb versteckt. Dieser Begriff wird unterschiedlich ausgelegt, je nachdem, ob Sie Verbraucher oder Gewerbetreibender sind;
  3. Der Mangel bestand vor dem Pferdeverkauf . Die Rechtsprechung hat darauf hingewiesen, dass ein Tierarztbesuch, der aus einer allgemeinen Untersuchung des Pferdes besteht, nicht ausschließt, dass medizinische Probleme des Pferdes erst später entdeckt werden können und als versteckte Mängel gelten (Berufungsgericht von Nancy, 12. September 2022).
  4. Schließlich muss ein erheblicher Mangel vorliegen, d.h. das Pferd ist für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck untauglich oder seine Verwendungsmöglichkeit ist erheblich eingeschränkt. Die Erheblichkeit eines Mangels wird anhand der vertraglich festgelegten speziellen Verwendung beurteilt (daher die Bedeutung eines schriftlichen Vertrags!), oder anhand der gewöhnlichen, allgemein zu erwartenden Verwendung des Pferdes (falls eine vertraglich bestimmte Vereinbarung nicht getroffen wurde).

Beispiele für versteckte Mängel eines Pferds nach französischem Recht

  • Ein Pferd mit 9 unterschiedlich schweren Dornfortsatzkonflikten, wodurch mehrere kostspielige und unsichere Behandlungen erforderlich wurden. Bei einer Dopingkontrolle wurde das Pferd außerdem aufgrund der Behandlung positiv getestet (Berufungsgericht von Nancy, 12. September 2022).
  • Ein Pferd, das am Tag des Verkaufs an Osteochondrose erkrankt, welche sich derart verschlimmerte, dass sie zur Lahmheit des Pferdes führte. Das Pferd war ursprünglich für Wettbewerbe vorgesehen (Berufungsgericht von Toulouse, 30. Juni 2015).
  • Ein Pferd mit angeborener Ataxie (Cour de cassation, 1. Zivilsenat, 1. Juli 2015).
  • Ein Pferd mit einer chronischen Lahmheit der Vordergliedmaßen, wodurch das Pferd ungeeignet für das Springreiten war (Berufungsgericht von Rennes, 15. August 2019).

Was ist zu tun, wenn das Pferd einen Mangel aufweist?

Wenn Sie den Nachweis eines versteckten Mangels erbringen, haben Sie die Wahl zwischen der Rückgabe des Pferdes gegen Rückerstattung des gezahlten Preises oder dem Behalten des Pferdes und Rückerstattung eines Teils des Preises. Im Übrigen ist zu unterscheiden, ob der Verkäufer von dem Mangel wusste oder nicht:

  • Wenn der Verkäufer Kenntnis von dem Mangel hatte, ist er auch verpflichtet, Ihnen Schadensersatz zu zahlen. Handelt es sich um einen gewerblichen Verkäufer, wird vermutet, dass er von den Mängeln des verkauften Pferdes Kenntnis hatte;
  • Wenn der Verkäufer den Mangel nicht kannte, ist er nur zur Rückzahlung des Verkaufspreises sowie zur Erstattung der mit dem Verkauf verbundenen Kosten verpflichtet.

Beachten Sie, dass die Klage innerhalb von 2 Jahren ab Entdeckung des Mangels eingereicht werden muss. Sowohl die Dauer als auch der Beginn der Frist sind daher für den Käufer vorteilhafter als wenn nur die gesetzliche spezielle Gewährleistung für wesentliche Mängel der Haustiere gilt.

Je nach Ihrer Situation stehen Ihnen verschiedene Lösungen zur Verfügung. Wir empfehlen Ihnen, einen deutsch-französischen Anwalt  zu konsultieren, um diese Lösungen prüfen und eventuell die Erfolgsaussichten einer Klage bewerten zu lassen. Es kann auch eine gütliche Einigung erzielt werden, wenn dem Verkäufer die Klagerisiken vor Augen geführt wurden.

Aus den Entscheidungen zu diesem Thema geht hervor, dass eine Klage auf Gewährleistung wegen versteckter Mängel meistens daran scheitert, dass der Mangel nach Ansicht der Richter offensichtlich war und/oder die Absicht der Parteien hinsichtlich der Anwendung der allgemeinen Gewährleistung nicht bewiesen werden konnte.

Bescheinigungen können eine entscheidende Rolle spielen.

Haftung während des Transports

Beim Transport von Pferden von Frankreich nach Deutschland gibt es verschiedene rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Haftung im Falle von Schäden oder Verlust des Pferdes während des Transports.

In der Regel liegt die Haftung für den Transport beim Transportunternehmen, das die Verantwortung für das Wohl des Pferdes während des Transports trägt. Es ist jedoch wichtig, vor dem Transport einen Vertrag abzuschließen, der die Bedingungen und Haftungsklauseln des Transports genau festlegt. Dies gilt:

  1. Sowohl gegenüber dem Pferdeverkäufer, mit dem man vereinbaren kann, dass er die Risiken (sog. Gefahrenübergang) bis zu Ihrer Wiese trägt. Ist das Pferd bei Ankunft verletzt, könnten Sie je nach Umständen die Lieferung bemängeln;
  2. als auch gegenüber dem Transportunternehmen, das sämtliche Risiken übernimmt bis zur Ankunft bei Ihnen. Haftet der Verkäufer, so sollte er auch den Transportvertrag alleine abschließen und Sie beschränken sich darauf, den Transportvertrag zu überprüfen.

Während des Transports sollte das Transportunternehmen das Pferd regelmäßig untersuchen lassen, um sicherzustellen, dass es sich wohlfühlt und keine Anzeichen von Stress oder Verletzungen zeigt. Sie können auch vom Verkäufer vertraglich verlangen, dass er Ihnen die Details zur Transportfirma sowie zu deren Vertragsbedingungen und Transportmaterial offenlegt.

Vertretung durch fremde Personen beim Pferdekauf

Im französischen Recht ist die Abschlussvollmacht (‘mandat‘) eine Handlung, mit der eine Person einer anderen die Vollmacht erteilt, etwas für den Vollmachtgeber und in dessen Namen zu tun. Die Abschlussvollmacht muss vom Vollmachtnehmer (der Person, der Sie die Vollmacht geben) angenommen werden.

Da der Kauf eines Pferdes nach französischem Recht eine Verfügungshandlung ist, kann die Abschlussvollmacht für den Pferdekauf nicht stillschweigend erteilt werden, sondern muss ausdrücklich sein. Das bedeutet nicht, dass die Abschlussvollmacht unbedingt schriftlich erteilt werden muss, aber die Schriftform dient als Beweis für das tatsächliche Vorliegen der Abschlussvollmacht.

Die wesentliche Wirkung der Abschlussvollmacht ist die Vertretung nach außen im Rechtsverkehr. Dies bedeutet, dass Sie als Käufer der Vertragspartner des Verkäufers bleiben, während der Bevollmächtigte in keiner rechtlichen Beziehung zum Verkäufer steht.

Wurde die Abschlussvollmacht erteilt, haben Sie das eventuell voreilig gekaufte Pferd, z.B. bei einer Auktion in der Normandie, doch zu bezahlen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Abschlussvollmacht als unentgeltlich. Es ist hierbei auch möglich, dass der Bevollmächtigte nur beschränkt geschäftsfähig ist (z.B. minderjährig), jedoch müssen Sie als Käufer geschäftsfähig sein (z.B. unter anderem volljährig), um den Kaufvertrag für das Pferd abzuschließen.

Sonderfall Rennpferde

Mit dem Rennpferd erhoffen Sie sich nicht nur den Spaß am Reiten, sondern in erster Linie am Gewinnen von Rennen.

Vor diesem Hintergrund ist die allgemeine Gewährleistung für versteckte Mängel dringend zu empfehlen, damit Sie die beste Gewährleistung vom französischen Verkäufer erhalten. Darüber hinaus sollten die besonderen Eigenschaften des Rennpferdes im Kaufvertrag genau angegeben werden, wie z.B.:

  1. Die Herkunft des Rennpferdes,
  2. der Inhalt der Ausbildung des Rennpferdes,
  3. die von Ihnen erwarteten Sportleistungen und
  4. die Eigenschaften in Bezug auf Reproduktion.

Sie sollten in diesem Zusammenhang schriftlich klarstellen, was Sie vom Rennpferd erwarten, damit der Verkäufer spätestens beim Vertragsabschluss offenlegt, ob Ihre Wünsche realistisch sind oder nicht.

Empfehlenswert ist auch eine Versicherung für den Fall des Diebstahls, der Verletzung usw. Solange das Rennpferd sich vor Abreise nach Deutschland noch in Frankreich aufhalten sollte und Ihnen bereits gehört, könnte eine französische Krankenversicherung für Haustiere abgeschlossen werden.

Zusammenfassend: Empfehlungen

  1. Untersuchen Sie das Pferd so gut wie möglich, um sich vor offensichtlichen Mängeln zu schützen. Beispielsweise entschied die Rechtsprechung, dass ein Kryptorchismus kein versteckter Mangel, sondern ein offensichtlicher Mangel war, da ein einfaches Abtasten der Bursa des Pferdes diesen Mangel hätte erkennen lassen können (Berufungsgericht von Bourges, 30. Juli 2015);
  2. Verfassen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag, um die mit dem Verkauf verbundenen Gewährleistungsrechte so weit wie möglich abzusichern;
  3. Beauftragen Sie einen erfahrenen deutsch-französischen Anwalt, der sich mit Pferden auskennt. Er wird Ihnen helfen, mögliche Risiken zu minimieren und den ausländischen Kaufprozess reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

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Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: Alexia Khruscheva

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