Willentliches Fernbleiben vom Arbeitsplatz kann als Kündigung ausgelegt werden
Aktualisiert am 25.02.25

Die Vermutung der Kündigung beim willentlichen Fernbleiben bzw. unerlaubten Entfernen vom Arbeitsplatz ist eine neues Gesetz im französischen Arbeitsrecht, das mit der Anwendungs-Verordnung vom 17. April 2023 in Kraft getreten ist. Dieser Text soll klären, welche Folgen es für den Arbeitnehmer hat, wenn er ohne Meldung und unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint, und den Arbeitgeber vor missbräuchlichem Verhalten schützen.
Inhaltsverzeichnis
Definition vom unerlaubten Entfernen vom Arbeitsplatz
Das unerlaubte Entfernen vom Arbeitsplatz vom Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz erscheint, ohne seinen Arbeitgeber darüber zu benachrichtigen oder die Zustimmung zur Fehlzeiterhalten zu haben. Dieser Fall betrifft das unentschuldigte Fernbleiben, das zur Folge hat, dass der Vertrag ruht und die Vergütung aussetzt.
Das Nicht-Erscheinen am Arbeitsplatz für Anspruch auf Arbeitslosengeld unterbinden
Ziel dieser Änderung im französischen Arbeitsrecht ist es, Unruhen im Betriebsablauf zu vermeiden. Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist nämlich zu einer recht üblichen Praxis geworden ist, da der Arbeitnehmer hat nämlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich, wenn er das Unternehmen verlassen möchte, ohne unmittelbar danach eine neue Arbeitselle zu haben.
Willentliches Fernbleiben vom Arbeitsplatz hat zur Folge, dass:
1. der Arbeitgeber dazu veranlasst wird, eine Kündigungsverfahren einzuleiten, und somit
2. der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Außerdem war es nach Ansicht des Gesetzgebers ungerecht, dass ein Arbeitnehmer, der wegen willentlichem Fernbleiben vom Arbeitsplatz entlassen wurde, beim Anspruch auf Arbeitslosengeld bessergestellt war als ein Arbeitnehmer, der gekündigt und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.
Mutmaßliche Kündigung beim willentlichen Fernbleiben vom Arbeitsplatz
Artikel L. 1237-1-1 des Arbeitsgesetzbuchs sieht nun vor, dass „bei einem Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz freiwillig verlassen hat und die Arbeit nicht wieder aufnimmt, nachdem er per Einschreiben oder eigenhändig gegen Empfangsbestätigung aufgefordert wurde, sein Fernbleiben zu begründen und seinen Arbeitsplatz innerhalb einer vom Arbeitgeber gesetzten Frist wieder anzutreten, nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, dass er gekündigt hat„.
Der Kassationshof vertritt seit langem die Auffassung, dass das wissentliche Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht einer Kündigung gleichzustellen ist, wenn kein klarer und unmissverständlicher Wille zur Beendigung des Arbeitsvertrags vorliegt. Somit ist es beim wissentlichen Wegbleiben vom Arbeitsplatz Sache des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu entlassen, der dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Die neue gesetzliche Bestimmung steht im Widerspruch zu dieser ständigen Rechtsprechung, die zu zahlreichen Streitigkeiten vor den französischen Arbeitsgerichten führen könnte. Der neue Gesetzesartikel führt nämlich eine widerlegbare Vermutung der Kündigung ein, wenn das Wegbleiben vom Arbeitsplatz freiwillig erfolgt ist und nicht mit einem schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers zusammenhängt. Diese Vermutung kann also durch einen vom Arbeitnehmer erbrachten Gegenbeweis widerlegt werden.
Besonderes Verfahren, um die Vermutung einer Kündigung bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz durchzusetzen
Um von der Vermutung einer Kündigung auszugehen, muss der Arbeitgeber ein spezielles Verfahren einhalten:
- Er muss den Arbeitnehmer, der nicht an seinem Arbeitsplatz erschienen ist, per Mahnschreiben auffordern, seine Abwesenheit zu begründen und innerhalb einer vom Arbeitgeber festgelegten Frist an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren; ohne Mahnschreiben gilt die Abwesenheit nicht als unentschuldigt
- Eine Anwendungs-Verordnung vom 17. April 2023 erläutert, dass die Frist mindestens 15 Tage betragen muss und ab Empfangsdatum der Mahnung beginnt
- Die Mahnung kann per Einschreiben verschickt oder persönlich gegen Entlastung übergeben werden;
- Wenn der Arbeitnehmer sein Fernbleiben nicht innerhalb der gesetzten Frist begründet, wird angenommen, dass er gekündigt hat;
- Das Ablaufdatum der vom Arbeitgeber gesetzten Frist, innerhalb derer der Arbeitnehmer sein Fernbleiben begründen muss, ist das Datum, an dem die Kündigungsfrist beginnt;
- Umgekehrt gilt das Prinzip der mutmaßlichen Kündigung nicht, wenn der Arbeitnehmer reagiert, entweder indem er seine Arbeit wieder aufnimmt oder indem er seine Abwesenheit begründet.
Das konkrete Mahnschreiben an den Arbeitnehmer
Zur Form
Das Mahnschreiben muss formegerecht und präzise verfasst sein. Der Ton ist bestimmt, aber respektvoll, sodass die Zulässigkeit des Schreiben il Falle eines späteren Rechtsstreits gewährleistet wird. Das Schreiben per Einschreiben verschickt oder eigenhändig persönlich gegen Entlastung versandt übergeben werden.
Zum genauen Inhalt
Zum genauen Inhalt
- In der Einleitung des Schreibens werden die vorgeworfenen Tatsachen beschrieben, insbesondere unter Angabe der Daten und der Dauer der unentschuldigten Abwesenheit.
- Dann wird auf die vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers verwiesen, insbesondere in Bezug auf seine Abwesenheiten mit Bezugnahme auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags sowie auf die geltenden Vorschriften.
- Der Arbeitnehmer muss ausdrücklich aufgefordert werden, eine Erklärung abzugeben oder seine Arbeit innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 15 Tage) wieder aufzunehmen, und auch eine Warnung, dass das Ausbleiben einer Antwort oder einer Richtigstellung als stillschweigende Kündigung ausgelegt werden könnte, muss ausgesprochen werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Mahnschreibens.
- In dem Schreiben muss noch darauf hingewiesen werden, dass das Ausbleiben einer Antwort oder einer Richtigstellung disziplinarische Maßnahmen oder die Beendigung des Arbeitsvertrags sowie die Anwendung des Verfahrens der Kündigungsvermutung zur Folge hat. Dieser Hinweis gilt seit einem Urteil des Conseil d’Etat vom 18. Dezember 2024 (Nr. 473640), das besagt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in dem Schreiben über die möglichen Folgen einer unentschuldigten Nichtrückkehr zur Arbeit informieren muss, insbesondere über die Beendigung des Arbeitsvertrags und die Anwendung des Verfahrens einer mutmaßlichen Kündigung. Andernfalls besteht keine Kündigungsvermutung.
Keine Vermutung der Kündigung bei Fehlverhalten des Arbeitgebers
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass laut ständiger Rechtsprechung keine Kündigungsvermutung besteht, wenn das Wegbleiben vom Arbeitsplatz durch einen legitimen Grund gerechtfertigt ist, wie z. B.:
1. ein medizinischer Grund,
2. die Ausübung des Streikrechts,
3. die Ausübung des Rechts auf Abschalten,
4. die Weigerung des Arbeitnehmers, eine gesetzeswidrige Aufgabe zu übernehmen oder
5. die Ablehnung einer Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, die einseitig vom Arbeitgeber beschlossen wurde.
Einspruch des Arbeitnehmers gegen die Kündigungsvermutung
Da es sich um eine widerlegbare Vermutung handelt, kann der Arbeitnehmer sie widerlegen, indem sich direkt an des Arbeitsgericht wendet, das innerhalb eines Monats über die Art der Kündigung und die entsprechenden Folgen entscheiden muss.
Wenn der Arbeitnehmer die Vermutung nicht widerlegen kann, wird ihm das Arbeitslosengeld gestrichen.
Das Prinzip der Vermutung wurde vom französischen Verfassungsgericht für gültig erklärt
Der Conseil Constitutionnel (frfrz. Pendant zum Verfassungsgericht) befand, dass diese Vermutung aus mehreren Gründen verfassungskonform ist:
1. Es handelt sich um eine einfache Vermutung, die der Arbeitnehmer widerlegen kann;
2. Es ist ein schnelles Einspruchsverfahren vorgesehen;
3. Die Vermutung gilt erst nach Mahnschreiben vom Arbeitgeber mit Aufforderung;
4. Die Vermutung gilt nicht, wenn der Arbeitgeber schuldhaft gehandelt hat. Sollten Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer von einer solchen Abwesenheit vom Arbeitsplatz betroffen sein, können unsere Anwälte
Sollten Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer von einer solchem Fernbleiebn vom Arbeitsplatz betroffen sein, können unsere Anwälte Sie im Arbeitsrecht beraten, begleiten und verteidigen.
Welche Rechte habe ich, wenn ich den Arbeitsplatz durch Fernbleiben verlasse ?
Das Fernbleiben vom Arbeitsplatz, kann dazu führen dass eine Kündigung vom Arbeitnehmer vermutet wird. Dadurch wird ihm der Anspruch auf Arbeitslosengeld entzogen. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, insbesondere wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass das Entfernen vom Arbeitsplatz auf ein Fehlverhalten des Arbeitgebers zurückzuführen ist.
Was ist besser: Kündigen oder den Arbeitsplatz verlassen ?
Bei einer Kündigung wird dem Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld endgültig entzogen. Beim Fernbleiben vom Arbeitsplatze wird gesetzlich vermutet, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat, aber es gibt Fälle, in denen er trotzdem Arbeitslosengeld beziehen kann.
Welche Vorteile hat die Aufgabe des Arbeitsplatzes?
Seit einem Gesetz, das vorsieht, dass es wie eine Kündigung auszulegen ist, gibt es weniger Vorteile eine Arbeitsstelle durch Nicht-Erscheinen am Arbeitsplatz aufzugeben. Es gibt aber immer noch Ausnahmen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld begründen, wie etwa ein nachgewiesenes Fehlverhalten des Arbeitgebers.
Welche Frist gilt für das Fernbleiben vom Arbeitsplatz?
Wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verfahren einhält, gilt das Fernbleiben vom Arbeitsplatz als mutmaßliche Kündigung, wenn der Arbeitnehmer sein Fernbleiben nicht innerhalb einer bestimmten Frist begründet. Diese Frist ist noch nicht bekannt, da sie noch per Anwendungs-Verordnung festgelegt werden muss.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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Bild: David