Das neue persönliche Weiterbildungskonto und das Beschwerlichkeitskonto

09.02.15
Weiterbildung und schwere Arbeit in Frankreich: neue Rechte der Arbeitnehmer
Weiterbildung und schwere Arbeit in Frankreich: neue Rechte der Arbeitnehmer
Weiterbildung und schwere Arbeit in Frankreich: neue Rechte der Arbeitnehmer

Reform im französischen Arbeitsrecht zum 1.1.2015

Seit dem 1.1.2015 genießen Arbeitnehmer in Frankreich neue Rechte. Diese neuen Rechte betreffen insbesondere die Fortbildung und die Beschwerlichkeit der Arbeit.

Bezüglich der Weiterbildung wurde die Zielvorgabe des „DIF“ als wenig befriedigend angesehen. Die Stunden des individuellen Rechts auf Weiterbildung (droit individuel à la formation, abgekürzt DIF) werden von den Arbeitnehmern geringfügig in Anspruch genommen und die Weiterbildungen sind allgemein von kurzer Dauer. Das „DIF“ hat zum jetzigen Zeitpunkt seine Zielvorgaben nicht erfüllt. Es wurde daher entschieden, es durch die Schaffung eines individuellen Weiterbildungskontos bzw. Berschwerlichkeitskonto (compte personnel de formation) zu reformieren.

Zeitgleich mit der Reform der Dauer der Beitragszahlungen in die französische Rentenversicherung Anfang des Jahres 2014 wurde eine Vorgabe geschaffen, um die Gerechtigkeit des Rentensystems zu gewährleisten. Somit könnten die Arbeitnehmer, welche beschwerliche Aufgaben erfüllen, früher in den Ruhestand gehen. Stellt das Beschwerlichkeitskonto (compte personnel de pénibilité) eine Zielvorgabe der Gerechtigkeit für die einen dar, wird es dagegen von den Unternehmen als eine Ursache für eine zunehmende Verwaltungskomplexität angesehen.

Anwendung des persönlichen Weiterbildungskontos in Frankreich

Das französische Gesetz vom 14.6.2013 über die Sicherung der Beschäftigung hat ein persönliches Weiterbildungskonto im französischen Arbeitsrecht eingeführt. Das französische Gesetz vom 5.3.2014 über die berufliche Ausbildung, die Beschäftigung und die Demokratie ist zur Präzisierung dieses neuen Systems verabschiedet worden. Die Verordnungen sind auch erlassen worden. Die letzte Verordnung ist vom 30.12.2014. Sie hat ein elektronisches System für das persönliche Weiterbildungskonto eingeführt.

Seit dem 5.1.2015 kann das persönliche Weiterbildungskonto auf diese Weise über eine durch den französischen Staat eingerichtete Internetseite abgerufen und benutzt werden. Das persönliche Weiterbildungskonto ersetzt das individuelle Recht auf Weiterbildung das bis zum 31.12.2014 existierte. Dieses neue Konto erlaubt es den Arbeitnehmern bis zu 150 Weiterbildungsstunden anzusammeln, gegenüber 120 Stunden beim „DIF“.

Erstes Aufgebot des persönlichen Vorbeugungs- und Beschwerlichkeitskontos

Das Gesetz vom 20.1.2014, welches „die Zukunft und die Gerechtigkeit des Rentensystems garantiert“, hat ein persönliches Vorbeugungs- und Beschwerlichkeitskonto eingeführt. Verordnungen vom 6.10.2014 haben seinen Anwendungsbereich präzisiert. Ab 1.1.2015 sind die ersten Kriterien über die Risikofaktoren in Kraft getreten. Die anderen Risikofaktoren werden erst am 1.1.2016 in Kraft treten. Das Beschwerlichkeitskonto wird sich also dank dieser ersten Beschwerlichkeitskriterien ab 1.1.2015 zu füllen beginnen.

beschwerlichkeitskonto in frankreich fuer schwere arbeitDie Arbeitnehmer, welche über die festgelegten Grenzwerte hinaus belastet werden, werden Punkte auf ihrem Beschwerlichkeitskonto ansammeln. Der französische Arbeitgeber wird spätestens am 31.1. des darauffolgenden Jahres eine Erklärung bezüglich des oder den Risikofaktoren, denen die Arbeitnehmer über die Grenzwerte hinaus ausgesetzt wurden, abgeben müssen. Das Beschwerlichkeitskonto wird von der CARSAT (Caisse nationale d’assurance vieillesse des travailleurs salariés), der französischen nationalen Arbeitnehmerrentenversicherung, verwaltet.

Ist der Arbeitnehmer einem Risikofaktor ausgesetzt, erhält er 4 Punkte, bei mehreren Risikofaktoren 8 Punkte. Die maximale Punkteanzahl, die angesammelt werden kann, sind 100 Punkte.

Die Arbeitnehmer werden ihre Punkte in Ansprüche umwandeln können. Beispielsweise berechtigt ein Punkt zu 25 Weiterbildungsstunden zum Zwecke einer Umschulung, 10 Punkte zu einer Verlängerung der Dauer der Rentenversicherung um ein Quartal.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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