Betriebsrat und Berufung auf die Rechtswidrigkeit eines Tarifvertrages

30.03.22
betriebsvereinbarung-nichtig-betriebsrat-vor-gericht
Betriebsrat und Berufung auf die Rechtswidrigkeit eines Tarifvertrages
betriebsvereinbarung-nichtig-betriebsrat-vor-gericht

Die Kammer für Sozialsachen des frz. BGH, dem Kassationshof, hat in einem am 02.03.2022 im Großsenat erlassenen Beschluss (Kassationshof, Kammer für Sozialsachen, 02.03.2022, Nr. 20-16.002) die Möglichkeit des frz. Wirtschafts- und Sozialausschusses (Comité social et économique, nachstehend französischen Betriebsrat anerkannt, seine Rechtsposition in einer Streitigkeit vor Gericht zu verteidigen. Der Betriebsrat kann eine Bestimmung in einem Tarifvertrag (Betriebs- oder Branchenvereinbarungen) als unwirksam feststellen lassen, wenn diese Bestimmung das Risiko birgt, dass er einen Rechtsstreit vor Gericht verliert.

Aufrgund der Komplexität des französischen Arbeitsrechts ist Beratung durch einen Anwalt ratsam.

Während eines Rechtsstreits kann sich der Betriebsrat auf die Rechtswidrigkeit einer Tarifvertragsklausel berufen

Der Betriebsrat kann sich von nun an durch Einwendung (d. h. insbesondere während eines Gerichtsverfahrens, in dem er Partei ist) und fristenunabhängig auf die Rechtswidrigkeit einer Klausel in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag berufen.

Dies ist unter der Bedingung möglich, dass die angefochtene Klausel die eigenen Rechte des Betriebsrates verletzt, die sich aus den ihm vom Gesetz eingeräumten Befugnissen ergeben.

Die Einwendung der Rechtswidrigkeit ist ein Rechtsmittel, das bei einem Rechtsstreit die Anwendung eines rechtswidrigen Rechtsakts verhindert. Die Partei beantragt beim Richter die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Rechtsaktes sowie die Erklärung seiner Nichtanwendbarkeit auf den betreffenden Fall.

Der Kassationshof geht davon aus, dass diese neue Macht des Betriebsrates dem Recht auf ein tatsächliches Rechtsmittel entspricht, das in Artikel 16 der Erklärung von 1789, in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte in Bezug auf einen fairen Prozess garantiert wird.

Klausel einer Betriebsvereinbarung, die eine Klage des Betriebsrates untersagt

Der Sachverhalt war folgender: der Niederlassungs-Betriebsrat (der Betriebsrat einer Niederlassung geworden ist) der Gesellschaft Meubles Ikea France hatte im Rahmen einer Beratung zur wirtschaftlichen Situation und zur Sozialpolitik des Unternehmens einen Sachverständigen ernannt. Der Arbeitgeber hatte diese Entscheidung der Ernennung eines Sachverständigen mit der Begründung, dass die anwendbare Betriebsvereinbarung besagte, dass die Hinzuziehung des Betriebsrates nur auf dem Niveau des zentralen Betriebsrates und nicht auf dem Niveau des Niederlassungs-Betriebsrates stattfinden konnte, angefochten.

Der Arbeitgeber hat folglich den Präsidenten des zuständigen Landgerichts im Eilverfahren angerufen, um die Anfechtung dieser Entscheidung zu beantragen.

Als Antwort darauf hat der Niederlassungs-Betriebsrat die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmung des Tarifvertrages geltend gemacht. Der Kassationshof hat diese Klage zugelassen und

sich an einer Entscheidung des frz. Verfassungsgerichts (Conseil constitutionnel) vom 21.03.2018 inspiriert. Das Verfassungsgericht wies darauf hin, dass Artikel L. 2262-14 des frz. Arbeitsgesetzbuches Mitarbeitern die Möglichkeit gibt, fristenunabhängig die Rechtswidrigkeit einer Klausel eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung anzufechten – und dies während eines Rechtsstreits, in dem die Klausel geltend gemacht wird.

Der Kassationshof gab an, dass „sofern das [frz.] Verfassungsgericht nur die Bedingungen der Verfassungsmäßigkeit von Artikel L. 2262-14 des [frz.] Arbeitsgesetzbuches im Hinblick auf das Recht auf ein tatsächliches Rechtsmittel präzisiert hat, seine Entscheidung nicht dazu führen konnte, die Möglichkeit einer solchen Einwendung der Rechtswidrigkeit für Personen, die keine Mitarbeiter sind, in einem individuellen Rechtsstreit auszuschließen“.

Der Kassationshof hat diese Entscheidung des Verfassungsgerichts auf den Betriebsrat umgesetzt. Dieser Beschluss ist wichtig, da die Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit einer Klausel eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung diese Klausel demjenigen gegenüber unwirksam macht, der die Einwendung gemacht hat.

Von nun an können Mitarbeiter und Betriebsräte eine Nichtigkeitsklage gemäß Artikel L. 2262-14 des frz. Arbeitsgesetzbuches einreichen.

Keine Frist für die Nichtigkeitsklage des Betriebsrates

Artikel L. 2262-14 des frz. Arbeitsgesetzbuches sieht eine Frist von zwei Monaten vor, um die Rechtswidrigkeit einer Tarifvertragsklausel festzustellen. Aber der Kassationshof war der Ansicht, dass die Frist von zwei Monaten in dem vorliegenden Fall nicht anwendbar sei.

Tatsächlich wird diese Frist nicht angewendet, wenn sich jemand durch Einwendung auf die Rechtswidrigkeit einer Tarifvertragsklausel beruft.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

Alle Urheberrechte vorbehalten

Bild: MQ Illustrations

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

* Pflichtangabe

Sie haben eine rechtliche Frage und brauchen einen Rechtsanwalt ?