Der Dutreil-Pakt in Frankreich: Steueroptimierte Unternehmensnachfolge (2025/2026)
Veröffentlicht am 16.12.25
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Der Dutreil-Pakt (auf französisch: „Pacte Dutreil„) ist ein französisches Steuergesetz, das die Übertragung von Unternehmen erheblich erleichtert. Wenn Sie als deutscher Unternehmer eine Firma in Frankreich besitzen und diese an Ihre Kinder oder andere Familienangehörige weitergeben möchten, können Sie von dieser Regelung profitieren.
Die wichtigsten Fakten:
- Steuerer-Ermäßigung: 75% Befreiung von Schenkungs- oder Erbschaftsteuer auf den Unternehmenswert
- Kosten für den französischen Staat: 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 (laut Cour des comptes)
- Einfache Umsetzung: Kann durch privatschriftliche Vereinbarung erfolgen, Notar nicht zwingend erforderlich
- Bedingungen: Bindungsfristen, operative Tätigkeit, Geschäftsführungsfunktion
- Aktuelle Lage: Dieses Steuerinstrument steht unter politischem Druck und könnte reformiert werden
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Dutreil-Pakt? Grundlagen für deutsche Unternehmer
Definition und Zielsetzung
Der Dutreil-Pakt wurde im Jahr 2003 in Frankreich eingeführt, um Familienunternehmen die Nachfolge zu erleichtern. Das zentrale Problem, das der französische Gesetzgeber lösen wollte: Erben mussten oft hohe Erbschaftsteuern zahlen, was sie zwang, das Familienunternehmen zu verkaufen oder sich hoch zu verschulden.
Die Lösung: Wenn die Familie sich verpflichtet, das Unternehmen langfristig zu halten und die Geschäftsführung fortzusetzen, gewährt der Staat eine massive Steuererleichterung.
Für deutsche Unternehmer wichtig zu wissen: Das französische System (Art. 787 B frz. Steuergesetzbuch) unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Erbschaftsteuerrecht. In Deutschland gibt es die Betriebsvermögensverschonung (§§ 13a ff. ErbStG), die ähnliche Ziele verfolgt, aber andere Voraussetzungen hat. Der Dutreil-Pakt ist in vielen Punkten großzügiger, verlangt aber eine präzise Einhaltung der französischen Regeln.
Vergleich: Dutreil-Pakt (FR) vs. Betriebsvermögensverschonung (DE)
| Frankreich (Dutreil-Pakt) | Deutschland (§ 13a ErbStG) | |
|---|---|---|
| Steuerbefreiung | 75% des Unternehmenswerts | 85% oder 100% je nach Option |
| Bindungsfrist gesamt | 6 Jahre (2+4) | 5 oder 7 Jahre |
| Lohnsummenregelung | Keine | Ja, bei größeren Betrieben |
| Verwaltungsvermögen | Strikte Ausschlüsse | Höchstens 10% bzw. 20% |
| Geschäftsführung | Pflicht für 5 Jahre | Nicht explizit gefordert |
| Formalitäten | Engagement collectif erforderlich | Nur Steuererklärung |
Wie hoch ist die Steuerersparnis wirklich?
Der Dutreil-Pakt bietet eine Reduzierung von 75% des Unternehmenswerts auf die anfallende Schenkungs- oder Erbschaftsteuer. Das bedeutet: Nur 25% des Wertes werden besteuert.
Rechenbeispiel:
Ein deutscher Unternehmer besitzt eine GmbH in Frankreich (SARL) im Wert von 2.500.000 Euro, die er an seinen Sohn übertragen möchte.
| Ohne Dutreil-Pakt | Mit Dutreil-Pakt | |
|---|---|---|
| Unternehmenswert | 2.500.000 € | 2.500.000 € |
| Dutreil-Befreiung (75%) | 0 € | -1.875.000 € |
| Steuerpflichtige Basis | 2.500.000 € | 625.000 € |
| Freibetrag Eltern-Kind (100.000 €) | -100.000 € | -100.000 € |
| Zu versteuernder Betrag | 2.400.000 € | 525.000 € |
| Schenkungsteuer (Satz gem. Art. des frz. 777 CGI) | 842.394 € | 103.194 € |
| Ersparnis durch Dutreil | — | 739.200 € |
Die Steuerersparnis beträgt in diesem Fall mehr als 730.000 Euro – eine erhebliche Summe, die die Nachfolge überhaupt erst finanzierbar macht.
Zusätzlicher Bonus: Wenn die Schenkung vor dem 70. Lebensjahr des Übergebers erfolgt und in vollem Eigentum (nicht nur Nießbrauch), gibt es weitere 50% Ermäßigung auf die verbleibenden Steuern.
Welche Unternehmen sind berechtigt? Die Voraussetzungen im Detail
Operative Tätigkeit: Wann liegt sie vor?
Der Dutreil-Pakt gilt nur für Unternehmen mit einer operativen Haupttätigkeit. Das französische Gesetz spricht von:
- Industrieller Tätigkeit (industrie)
- Handel (commerce)
- Handwerklicher Tätigkeit (artisanat)
- Landwirtschaftlicher Tätigkeit (agriculture)
- Freiberuflicher Tätigkeit (activité libérale)
Ausgeschlossen sind Vermögensverwaltungsgesellschaften, die hauptsächlich ihr eigenes Immobilien- oder Finanzportfolio verwalten (wie typische französische SCI – Société Civile Immobilière).
Für deutsche Unternehmer: Wenn Ihre französische Tochtergesellschaft produziert, Handel treibt, Dienstleistungen erbringt oder eine andere operative Tätigkeit ausübt, erfüllt sie diese Voraussetzung in der Regel. Kritisch wird es bei reinen Beteiligungsholdings oder Immobiliengesellschaften.
Der Sonderfall: Die animierende Holding (holding animatrice)
Hier wird es für deutsche Unternehmer besonders relevant: Viele deutsch-französische Strukturen sind über eine französische Holding organisiert. Die gute Nachricht: Auch Holdings können vom Dutreil-Pakt profitieren, wenn sie eine „holding animatrice“ (animierende oder operative Holding) darstellen.
Was ist eine „holding animatrice“?
Eine animierende Holding ist keine passive Beteiligungsgesellschaft, sondern beinhaltet:
- Strategische Führung: Sie definiert die Politik des Konzerns und kontrolliert aktiv ihre Tochtergesellschaften
- Operative Dienste: Sie erbringt interne Dienstleistungen für den Konzern (z.B. Finanzmanagement, Personalabteilung, IT, Rechtsberatung, Verwaltung)
- Hauptaktivität: Die Animation ist die Hauptaktivität des Konzerns, nicht nur Portfoliomanagement
Vorsicht: Die französische Steuerverwaltung prüft diese Voraussetzung sehr genau. Es reicht nicht, sich als „animatrice“ zu bezeichnen. Sie müssen es nachweisen durch:
- Protokolle von Strategie-Sitzungen
- Dienstleistungsverträge zwischen Holding und Tochtergesellschaften
- Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen
- Organigramme mit Berichtswegen
- Nachweis von eigenem Personal bei der Holding
Praxis-Tipp für deutsche Unternehmer: Wenn Sie eine französische Holding haben, die nur eine oder zwei operative Gesellschaften hält, sollten Sie frühzeitig dokumentieren, dass die Holding aktiv steuert und Dienstleistungen erbringt. Diese Dokumentation ist entscheidend für die spätere Anerkennung des Dutreil-Pakts.
Die zwei Phasen: Das Engagement collectif und das Engagement individuel
Der Dutreil-Pakt funktioniert in zwei aufeinanderfolgenden Schritten, die zusammen mindestens 6 Jahre dauern:
Phase 1: Das Engagement collectif – eine gemeinschaftliche Halteverplfichtung von 2 Jahren
Was ist das?
Mindestens zwei Gesellschafter (oder ein Alleingesellschafter bei einer EURL/SASU) verpflichten sich schriftlich, ihre Geschäftsanteile für mindestens 2 Jahre nicht zu verkaufen. Diese Vereinbarung muss vor der Schenkung oder dem Erbfall abgeschlossen werden.
Mindestbeteiligung:
- Bei nicht börsennotierten Gesellschaften: mindestens 17% der Kapitalrechte und 34% der Stimmrechte
- Bei börsennotierten Gesellschaften: 10% der Kapitalrechte und 20% der Stimmrechte
Wichtig für deutsche Unternehmer: Diese Vereinbarung kann als privatschriftlicher Vertrag (acte sous seing privé) erstellt werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, aber die Vereinbarung muss bei der französischen Steuerverwaltung registriert werden, um rechtsgültig zu sein.
Was passiert während dieser 2 Jahre?
- Die unterzeichnenden Gesellschafter halten ihre Anteile
- Einer der Gesellschafter (oft der Übergeber) muss eine Geschäftsführungsfunktion ausüben
- Das Unternehmen muss seine operative Tätigkeit fortsetzen
- Am Ende dieser 2 Jahre erfolgt die Schenkung oder der Erbfall tritt ein
- Eine Abtretung während der Laufzeit der Verpflichtung ist möglich, jedoch muss sich der Begünstigte in diesem Fall verpflichten, die Verpflichtung bis zu ihrem Ablauf fortzuführen
Phase 2: Das Engagement individuel – eine Einzel-Halteverpflichtung von 4 Jahren
Was ist das?
Nach der Übertragung (Schenkung oder Erbschaft) verpflichten sich die Empfänger (Beschenkte oder Erben), die erhaltenen Anteile weitere 4 Jahre lang zu halten.
Zusätzliche Bedingung: Mindestens einer der Empfänger oder einer der ursprünglichen Unterzeichner des engagement collectif muss während dieser 4 Jahre eine Geschäftsführungsfunktion im Unternehmen ausüben.
Was bedeutet „Geschäftsführungsfunktion“?
In Frankreich bedeutet das typischerweise:
- Gérant (Geschäftsführer) in einer SARL
- Président, Directeur Général in einer SAS/SA
- Oder eine andere tatsächliche Führungsposition
Wichtig: Es reicht nicht, nur im Aufsichtsrat zu sitzen oder eine passive Rolle zu haben. Die Funktion muss tatsächlich und effektiv ausgeübt werden.
Für deutsche Unternehmer: Wenn Sie selbst die Geschäftsführung nicht übernehmen können oder wollen, sollte Ihr Nachfolger (z.B. Ihr Sohn oder Ihre Tochter) diese Funktion während der vollen 6 Jahre übernehmen.
Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt
Schritt 1: Prüfen Sie die Voraussetzungen
Bevor Sie den Dutreil-Pakt in Angriff nehmen, klären Sie:
- Ist Ihr Unternehmen berechtigt? (operative Tätigkeit?)
- Haben Sie die erforderliche Beteiligungsquote? (mindestens 17% Kapital + 34% Stimmrechte)
- Wer wird die Geschäftsführung übernehmen? (für die nächsten 5 Jahre)
- Ist Ihre Holding wirklich „animierend“? (falls zutreffend)
Schritt 2: Erstellen Sie das engagement collectif
Entweder durch einen Rechtsanwalt oder Notar wird eine schriftliche Vereinbarung erstellt, in der:
- Die beteiligten Gesellschafter genannt sind
- Die zu bindenden Anteile präzise aufgelistet sind
- Die 2-jährige Bindungsdauer festgelegt ist
- Die Verpflichtung zur Geschäftsführung erwähnt ist
Registrierung: Diese Vereinbarung muss bei der französischen Steuerverwaltung registriert werden (etwa 125 Euro Gebühr).
Schritt 3: Warten Sie die 2 Jahre ab
Das Engagement collectif beginnt mit der Registrierung oder mit dem Datum der Urkunde, wenn diese von einem Notar erstellt wurde. Während dieser Zeit:
- Ändern Sie nichts an der Unternehmensstruktur ohne rechtliche Beratung
- Dokumentieren Sie die Geschäftsführungstätigkeit
- Halten Sie Ihre operative Tätigkeit aufrecht
Schritt 4: Führen Sie die Schenkung durch
Nach Ablauf (oder während) der 2 Jahre können Sie die Schenkung vornehmen. Hierfür ist in Frankreich ein Notar erforderlich (anders als beim Engagement collectif).
Der Notar:
- Berechnet den Wert der Anteile
- Wendet die 75% Dutreil-Befreiung an
- Berechnet die verbleibende Schenkungsteuer
- Meldet die Schenkung beim französischen Finanzamt
Schritt 5: Das engagement individuel beginnt automatisch
Die Beschenkten müssen in der Schenkungsurkunde (acte de donation) erklären, dass sie:
- Die Anteile weitere 4 Jahre lang halten werden
- Die Geschäftsführungspflicht einhalten
Schritt 6: Dokumentieren und durchgängige Erfüllung aller Bedinungen
Während der gesamten 6 Jahre:
- Führen Sie regelmäßig Gesellschafterversammlungen durch
- Dokumentieren Sie alle wichtigen Entscheidungen
- Falls es eine Holding gibt: sammeln Sie Beweise für die Animation
- Erstellen Sie jährliche Berichte über die Tätigkeit
Häufige Stolperfallen für deutsche Unternehmer
1. Unterschätzung der Anforderungen an einer „holding animatrice“
Problem: Viele deutsch-französische Strukturen haben eine französische Holding, die zunächst nur als Beteiligungsgesellschaft gedacht war. Bei der Nachfolge stellt sich heraus, dass sie keine ausreichende Animation nachweisen kann.
Lösung: Wenn Ihre Holding vom Dutreil-Pakt profitieren soll, beginnen Sie mindestens 2-3 Jahre vor der geplanten Nachfolge mit dem Aufbau der notwendigen Dokumentation:
- Erstellen Sie eine „convention d’animation“ (Dienstleistungsvertrag)
- Halten Sie regelmäßige Strategie-Meetings ab und protokollieren Sie diese
- Lassen Sie die Holding echte Dienstleistungen erbringen (Controlling, Buchhaltung, IT, etc.)
- Stellen Sie ggf. Personal bei der Holding an
2. Missverständnis über die Geschäftsführungspflicht
Problem: Deutsche Unternehmer denken manchmal, dass ein Sitz im Aufsichtsrat oder eine passive Gesellschafterrolle ausreicht.
Lösung: In Frankreich muss die Person eine aktive, operative Geschäftsführungsfunktion haben. Das bedeutet:
- Gérant einer SARL
- Président oder Directeur Général einer SAS
- Oder eine vergleichbare Position mit echter Entscheidungsbefugnis
3. Vorzeitige Verkäufe oder Umstrukturierungen
Problem: Während der 6-jährigen Bindungsphase verkaufen Gesellschafter ihre Anteile oder der Konzern wird umstrukturiert, ohne die Auswirkungen auf den Dutreil-Pakt zu prüfen.
Lösung: Jede geplante Änderung sollte vorab mit einem auf französisches Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden. Manche Geschäfte sind möglich, andere führen zum Verlust des Dutreil-Vorteils.
4. Fehlende Registrierung oder Dokumentation
Problem: Das Engagement collectif wird zwar erstellt, aber nicht beim französischen Finanzamt registriert; oder aber es werden keine Kopien aufbewahrt.
Lösung: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf:
- Engagement collectif mit Registrierungsstempel
- Notarielle Schenkungsurkunde
- Nachweise zur Geschäftsführung
- Bei Holdings: sämtliche Dokumentation in Bezug auf die Animation
5. Nicht-Beachtung der deutsch-französischen Besonderheiten
Problem: Grenzüberschreitende Sachverhalte (deutscher Wohnsitz, deutsche Erben, deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen) werden nicht berücksichtigt.
Lösung: Bei deutsch-französischen Konstellationen ist die Zusammenarbeit zwischen einem deutschen Steuerberater und einem französischen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater unerlässlich. Das deutsch-französische Erbschaftsteuerabkommen (2006) regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat, aber der Dutreil-Pakt kann trotzdem Anwendung finden, wenn Frankreich zuständig ist.
Aktuelle Entwicklungen 2025/2026: Der Dutreil-Pakt unter Druck
Der Bericht des französischen Rechnungshofs (November 2025)
Im November 2025 hat der französische Rechnungshof (Cour des comptes) einen kritischen Bericht über den Dutreil-Pakt veröffentlicht. Die Kernaussagen:
Kosten für den Staat:
- Der Dutreil-Pakt kostet den französischen Staat schätzungsweise 5,5 Milliarden Euro pro Jahr (2024)
- Diese Summe wurde lange unterschätzt
- Es handelt sich um einen der teuersten Steuerverzichte in Frankreich
Die Vorteile sind auf kleinen Kreis Begünstigter konzentriert:
- 1 % der Schenkenden in Frankreich profitiert von 65% dieser Steuerberfreiungen
- Das bedeutet: Eine kleine Anzahl sehr vermögender Familien profitiert überproportional
Der Rechnungshof kritisiert, dass der Dutreil-Pakt damit zu einem Instrument der Vermögensoptimierung geworden ist.
Die wirtschaftliche Auswirkung des Paktes ist begrenzt : Familienunternehmen bleiben zwar nachweisbar erhalten, aber positive Effekte auf Investitionen, Beschäftigung oder Wachstum sind nicht eindeutig belegt.
Mögliche Reformen: Was könnte sich ändern?
Der politische Druck auf den Dutreil-Pakt wächst. über folgende Änderungen wird diskutiert:
1. Abschaffung des „engagement réputé acquis“ (ERA)
Das ERA ist eine Vereinfachung, die es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auf ein formelles Engagement collectif zu verzichten. Der Rechnungshof schlägt vor, diese Möglichkeit zu streichen, um den Dutreil-Pakt wieder strenger zu machen.
Für deutsche Unternehmer: Falls Sie aktuell auf das ERA setzen, sollten Sie vorsichtshalber doch ein förmliches engagement collectif erstellen.
2. Reduzierung des Befreiungssatzes
Statt 75% könnte die Befreiung auf 50% oder sogar weniger gesenkt werden. Alternativ könnte ein gestaffelter Satz eingeführt werden (z.B. 75% bis zu einem bestimmten Unternehmenswert und darüber hinaus weniger).
3. Verlängerung der verpflichtenden Haltedauer
Die 6-jährige Gesamtdauer könnte auf 8 oder 10 Jahre verlängert werden, oder es könnten Strafen für den Verkauf kurz nach Ablauf der Frist eingeführt werden.
4. Strengere Anforderungen an die Auslegung von „Betriebsvermögen“
Der Rechnungshof kritisiert, dass auch nicht operative Vermögenswerte (wie z. Bsp. überschüssige Liquidität, Immobilien-Vermietung, Finanzanlagen) von der Befreiung profitieren. Künftig könnten nur noch Betriebsmittel begünstigt sein, die auch direkt im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit stehen.
5. Einschränkungen bei „Family Buy-Out“ Strukturen
Bei diesen Strukturen kauft ein Nachfolger die Anteile der anderen Geschwister durch Aufnahme eines Kredits auf. Der Rechnungshof möchte verhindern, dass auch die ausgezahlten Beträge an die nicht-übernehmenden Geschwister von der Dutreil-Befreiung profitieren.
Was sollten deutsche Unternehmer jetzt tun?
1. Handeln Sie, vor der Reformen
Wenn Sie ohnehin planen, Ihr französisches Unternehmen in den nächsten Jahren zu übertragen, könnte es sinnvoll sein, den Prozess zu beschleunigen. Einmal gewährte Dutreil-Vorteile können rückwirkend nicht entzogen werden (außer bei Verstoß gegen die Bedingungen).
2. Sichern Sie die Dokumentation ab
Bereiten Sie schon jetzt alle notwendigen Unterlagen vor:
- Engagement collectif korrekt erstellt und registriert
- Bei Holdings: Nachweis der Animation über mehrere Jahre
- Organigramme, Verträge, Protokolle
3. Vermeiden Sie „Grauzonen“
Je mehr Ihr Dutreil-Pakt auf Ausnahmen, Toleranzen oder interpretativen Spielräumen beruht, desto anfälliger ist er für künftige Verschärfungen. Bleiben Sie im sicheren Kernbereich des Gesetzes.
4. Lassen Sie sich binational beraten
Die Schnittstelle zwischen deutschem und französischem Recht ist komplex. Eine Beratung, die beide Rechtsordnungen kennt, ist unverzichtbar – insbesondere wenn Sie in Deutschland wohnen, aber ein französisches Unternehmen besitzen.
Fazit: Der Dutreil-Pakt bleibt attraktiv, aber verlangt Vorbereitung
Der französische Dutreil-Pakt ist eines der großzügigsten Nachfolge-Steuerinstrumente in Europa. Für deutsche Unternehmer mit Beteiligungen in Frankreich bietet er die Chance, die Übertragung des Unternehmens an die nächste Generation mit einer Steuerersparnis von bis zu 75% zu gestalten.
Die Vorteile:
- Massive Steuerersparnis (im Beispiel: über 730.000 €)
- Relativ einfache Umsetzung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Flexible Gestaltungsmöglichkeiten (auch bei Holdings)
Die Herausforderungen:
- Strikte Einhaltung der 6-jährigen Haltedauer
- Nachweis der operativen Tätigkeit und Geschäftsführung
- Bei Holdings: aufwendige Dokumentation der Animation
- Politisches Risiko: Der Dutreil-Pakt könnte reformiert werden
Unser Rat:
Wenn Sie als deutscher Unternehmer eine Gesellschaft in Frankreich besitzen und eine Nachfolge planen, sollten Sie sich frühzeitig (idealerweise 2-3 Jahre im Voraus) mit den Anforderungen des Dutreil-Pakts auseinandersetzen. Eine gute Vorbereitung macht den Unterschied zwischen einer erfolgreichen, steuergünstigen Übertragung und einer teuren Nachbesserung.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung Ihrer deutsch-französischen Unternehmensnachfolge?
Unsere Kanzlei Berton & Associés ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Fälle zwischen Deutschland und Frankreich. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur vollständigen Umsetzung des Dutreil-Pakts.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
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Mehr dazu: Ihre häufigsten Fragen
Kann ich als deutscher Staatsangehöriger den Dutreil-Pakt nutzen?
Ja, der Dutreil-Pakt ist nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden. Entscheidend ist, dass: – Die übertragene Gesellschaft in Frankreich sitzt oder dort operative Tätigkeit ausübt – Die Schenkung oder Erbschaft in Frankreich steuerpflichtig ist – Alle Bedingungen des Dutreil-Pakts erfüllt sind
Bei grenzüberschreitenden Fällen (z.B. deutscher Wohnsitz, französisches Unternehmen) ist das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Wie lange dauert der gesamte Prozess?
Die Gesamtdauer beträgt mindestens 6 Jahre: – 2 Jahre: engagement collectif (vor der Schenkung/Erbschaft) – 4 Jahre: engagement individuel (nach der Schenkung/Erbschaft)
Die Geschäftsführungspflicht gilt insgesamt für 5 Jahre (während und nach der Schenkung).
Ist ein Notar zwingend erforderlich?
Für das Engagement collectif: Nein, ein privatschriftlicher Vertrag reicht, muss aber beim französischen Finanzamt registriert werden.
Für die Schenkung selbst: Ja, in Frankreich muss eine Schenkung von Unternehmensanteilen notariell beurkundet werden.
Was passiert, wenn ich die Anteile vor Ablauf der 6 Jahre verkaufe?
In diesem Fall wird der Dutreil-Vorteil rückwirkend entzogen. Sie müssen die ursprünglich gesparte Steuer nachzahlen, zuzüglich Zinsen und möglicherweise Strafen. Ausnahmen gibt es nur in ganz speziellen Fällen (z.B. Verkauf an einen anderen Unterzeichner des Engagement collectif).
Kann ich den Dutreil-Pakt auch bei einer deutschen GmbH nutzen, die eine Niederlassung in Frankreich hat?
Das hängt vom Einzelfall ab. Der Dutreil-Pakt gilt grundsätzlich für: – Französische Gesellschaften (SARL, SAS, SA, etc.) – Ausländische Gesellschaften, wenn sie in Frankreich eine operative Tätigkeit ausüben
Bei einer deutschen GmbH mit französischer Betriebsstätte müssten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis ist es oft einfacher, eine französische Tochtergesellschaft zu gründen.
Was ist der Unterschied zwischen “engagement collectif” und “engagement réputé acquis”?
Engagement collectif: Die klassische Variante. Zwei oder mehr Gesellschafter (oder ein Alleingesellschafter) erstellen eine förmliche schriftliche Vereinbarung über die 2-jährige Bindung.
Engagement réputé acquis (ERA): Eine Vereinfachung. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. wenn der Übergeber seit mindestens 2 Jahren allein 100% der Anteile hält und eine Geschäftsführungsfunktion ausübt) gilt das Engagement collectif als automatisch erfüllt, ohne dass eine förmliche Vereinbarung erstellt werden muss.
Wichtig: Das ERA steht aktuell in der Kritik und könnte abgeschafft werden. Vorsichtige Berater empfehlen daher, auch in ERA-Fällen ein förmliches engagement collectif zu erstellen.
Wie weise ich nach, dass meine Holding “animierend” ist?
Die Beweislast liegt bei Ihnen. Sammeln Sie stets: – Strategische Dokumente: Protokolle von Verwaltungsrats- oder Gesellschafterversammlungen, in denen konzernnweite Entscheidungen getroffen werden – Dienstleistungsverträge: Verträge zwischen Holding und Tochtergesellschaften (z.B. für Buchhaltung, IT, HR) – Rechnungen: Belege für tatsächlich erbrachte und bezahlte Dienstleistungen – Personalnachweis: Arbeitsverträge bei der Holding, Organigramm – Externe Wahrnehmung: Wird die Holding in Geschäftsberichten als “Konzernmutter” dargestellt?
Ziel ist ein “faisceau d’indices” (Bündel von Indizien), das überzeugt.
Kann ich den Dutreil-Pakt mit dem deutschen Erbschaftsteuerrecht kombinieren?
Ja, aber es ist komplex. In deutsch-französischen Fällen müssen Sie prüfen: 1. Welches Land hat das Besteuerungsrecht? (laut Doppelbesteuerungsabkommen) 2. Wenn beide Länder beteiligt sind: Wie werden die Vergünstigungen angerechnet?
Beispiel: Deutsche Erben einer französischen Gesellschaft. Frankreich hat das Besteuerungsrecht für die Gesellschaftsanteile. Die deutschen Erben können den Dutreil-Pakt in Frankreich nutzen. In Deutschland müssen sie die französische Steuer anrechnen lassen. Die deutsche Betriebsvermögensverschonung greift hier nicht (da kein deutsches Betriebsvermögen).
Fazit: Lassen Sie sich von Experten für beide Rechtsordnungen beraten.




