Unternehmensgründung in Frankreich
Veröffentlicht am 18.07.24

Die Gründung eines Unternehmens in Frankreich bietet deutschen Unternehmern vielfältige Chancen. Als einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands und direkt benachbart, ist Frankreich nach Österreich ein bevorzugtes Ziel für deutsche Exporteure. Seine strategische Lage, der Zugang zum europäischen Binnenmarkt und eine gut ausgebaute Infrastruktur machen Frankreich besonders attraktiv.
Dieser Artikel liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über die Unternehmensgründung in Frankreich. Erfahren Sie mehr über rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Unternehmensstrukturen und notwendige Registrierungsschritte. Zudem stellen wir Programme vor, die Sie bei Ihrer Gründung unterstützen. Nutzen Sie die Vorteile, die der französische Markt bietet, und bereiten Sie sich optimal auf Ihren Geschäftserfolg vor.
Wenn Sie Beratung im französischen Gesellschaftsrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
Ein deutscher Unternehmer, der eine Gesellschaft in Frankreich gründen will, muss sich eine Unternehmensform wählen. Dies ist eine wichtige Entscheidung, da zahlreiche Faktoren auf rechtlicher, sozialer, steuerlicher, vermögensrechtlicher und finanzieller Ebene davon abhängen.
Was man bei der Entscheidung abwägen muss:
- Ein von der eigenen Person abhängiges Unternehmen, nämlich ein Einzelunternehmen (EI), oder
- Ein Unternehmen in Form einer Gesellschaft, entweder allein oder mit weiteren Gesellschaftern
Wenn man bereits weiß, ob man das Unternehmen allein oder mit anderen Partnern gründen will, sollte man noch folgende Punkte abwägen:
- die Höhe des benötigten Kapitals
- das Sozialversicherungssystem
- die Besteuerung sowie
- den Umfang der eigenen Haftung bzw. die der Gesellschafter
Auswahl der geeigneten Rechtsform
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Sie wird von einer alleinigen natürlichen Person gegründet (der Unternehmer).
- Es wird kein Stammkapital eingezahlt.
- Der Einzelunternehmer leitet das EI, ohne dass er zum Geschäftsführer bestellt werden muss.
- Der Einzelunternehmer übt seine Tätigkeit im eigenen Namen aus, d. h. das Unternehmen hat keine vom Unternehmer getrennte Rechtspersönlichkeit.
- Der Einzelunternehmer haftet grundsetzlich persönlich für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens, wobei nur das Betriebsvermögen den Gläubigern zur Verfügung steht. Seit Inkrafttreten einer Reform vom Jahr 2022 steht das Privatvermögen den Gläubigern des Einzelunternehmens nicht mehr zur Verfügung. Allerdings kann eine Bank im Rahmen einer Finanzierung verlangen, dass das Privatvermögen als Sicherheit gegeben wird, was aber auch genauso in Gesellschaften mit beschränkter Haftung der Fall sein kann.
- Der Einzelunternehmer hat sozialversicherungstechnisch grundsätzlich den Status eines Selbstständigen. Das bedeutet, dass er dem Sozialversicherungssystem für Selbstständige in Frankreich angehört, außer in bestimmten Fällen, in denen er eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in einem anderen EU-Land ausübt.
Die Gesellschaft
Die Gesellschaft zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gehalten werden.
- Sie hat ihre eigene Rechtspersönlichkeit, die vom Vermögen der Gesellschafter getrennt ist.
- Der oder die Gesellschafter können (insbesondere im Falle der Krise der Gesellschaft) ihre Haftung beschränken, wenn sie sich für die Gründung einer SARL/ EURL oder einer SAS/SASU entscheiden.
- Der Geschäftsführer haftet nur in Ausnahmefällen persönlich gegenüber Dritten.
- Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen von Rechts wegen der Körperschaftsteuer (IS). Bei einer SARL/EURL gibt es jedoch Optionen, die die Gewinne der Einkommensteuer (IR) der Gesellschafter unterwerfen. Umgekehrt unterliegen die Gewinne einer SCI oder SNC der Einkommensteuer.
- Je nach Gesellschaftsform, wenn der Unternehmer gleichzeitig Gesellschafter und gesetzlicher Vertreter ist, kann aufgrund seiner Tätigkeit als Geschäftsführer nach Wahl entweder als Selbstständiger oder durch das arbeitnehmerähnliche Verhältnis als Angestellter sozialversicherungspflichtig sein.
Was ist die beste Wahl?
Einzelunternehmen
Vorteile:
- Einfache Gründung: Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert weniger bürokratische Hürden und Kosten
- Vollständige Kontrolle: Der Inhaber trifft alle Entscheidungen allein und profitiert von sämtlichen Gewinnen
- Geringere laufende Kosten: Es gibt weniger rechtliche Verpflichtungen und geringere administrative Kosten im Vergleich zu einer Gesellschaft
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung: Der Inhaber haftet mit unbeschränkt mit dem gesamten Betriebsvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens
- Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten: Es kann schwieriger sein, Kapital zu beschaffen, da es keine Aktien oder Anteile gibt
- Abhängigkeit von einer Person: Der Erfolg des Unternehmens hängt stark von der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Inhabers ab
- Für die Erweiterung der Tätigkeiten einer Unternehmensgruppe in Frankreich ungeeignet
Gesellschaft (z.B. SARL)
Vorteile:
- Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage und nicht mit ihrem Privatvermögen
- Bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Einfacherer Zugang zu Kapital, da Anteile verkauft oder Investoren beteiligt werden können
- Kontinuität: Das Unternehmen besteht unabhängig von einzelnen Gesellschaftern weiter, was die langfristige Stabilität erhöht
- Buchhalterische und steuerliche klare Abgrenzung zu anderen Gesellschaften im Konzern
- Möglichkeit der Thesaurierung der Gewinne ohne sofortige Besteuerung im gleichen Jahr, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt
- Wettbewerbsverbotsklausel: Möglichkeit der Einschränkung der Gesellschafter über eine Satzungsklausel
- Verkauf der Geschäftsanteile: Möglichkeit aus dem Geschäft auszusteigen, ohne dieses Geschäft zu beenden .
Nachteile:
- Komplexere Gründung: Die Gründung einer Gesellschaft ist bürokratisch aufwendiger und kostenintensiver
- Höhere laufende Kosten: Es gibt strengere rechtliche Vorschriften, jährliche Berichtspflichten und höhere administrative Kosten
- Weniger Kontrolle: Entscheidungen werden gemeinsam mit anderen Gesellschaftern getroffen, was zu Interessenkonflikten führen kann
- Bei der Entscheidung zwischen einem Einzelunternehmen und einer Gesellschaft sollte man sowohl die persönlichen als auch die geschäftlichen Ziele und Risiken sorgfältig abwägen
Die einzelnen Rechtsformen in Kürze
Der Unternehmen hat folgende Wahlmöglichkeiten für die Rechtsform der Gesellschaft in Frankreich. Zu vermerken dabei ist, dass:
- Alle Gesellschaften bis auf die SA mit einem Euro Stammkapital gegründet werden dürfen und
- Die SAS und die SARL bzw. EURL für kleinere Projekte oder Tochtergesellschaften von deutschen Konzernen die besten Varianten sind
Société à Responsabilité Limitée (SARL) = GmbH
- die 2. verbreitetste Gesellschaftsform in Frankreich
- Anzahl der Gesellschafter: mindestens 2
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Ein-Personen-Variante: EURL (siehe unten)
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter in der SARL: beschränkt auf das eingebrachte Stammkapital
- Unterschied zur SAS: recht starrer Satzungsinhalt
- Oft von mittleren Unternehmen gewählt, soweit das Image keine Rolle spielt
Société par actions simplifiée (SAS) = vereinfachte Aktiengesellschaft
- die verbreitetste Gesellschaftsform = 66 % der im Jahr 2023 gegründeten Gesellschaften
- Anzahl der Gesellschafter: mindestens 2
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Ein-Personen-Variante: SASU (siehe unten)
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter in der SAS : beschränkt auf das eingebrachte Stammkapital
- Unterschied zur SARL: freierer Satzungsinhalt
- ⚠ das Risiko liegt in schlecht formulierten Satzungen, in denen Elemente fehlen
- Oft von mittleren Unternehmen gewählt, um Projekte jeden Ausmaßes oder Joint-Ventures auszuführen
HINWEIS: die SAS kann nicht an die Börse gehen
Société anonyme (SA) = Aktiengesellschaft (AG)
- Immer seltener gegründet
- Anzahl der Gesellschafter: 2 wenn nicht börsennotiert, 7 wenn börsennotiert
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital: 37.000 €
- Haftung der Gesellschafter: beschränkt auf die Gesellschaftsanteile
- Häufig verwendet, wenn eine IPO geplant ist
Société en nom collectif (SNC) = offene Handelsgesellschaft (oHG)
- Wenig verbreitete Gesellschaftsform
- Anzahl der Gesellschafter: mindestens 2
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter: Gesamtschuldnerisch und unbeschränkt (mit dem Vermögen der Gesellschaft und dem Privatvermögen)
- Häufig von Gesellschaftern verwendet, die die steuerliche Transparenz dieser Gesellschaftsform in Bezug auf die Einkommenssteuer nutzen möchten
Société en commandite simple (SCS) = Kommanditgesellschaft (KG)
- Wenig verbreitete Gesellschaftsform
- Anzahl der Gesellschafter: 1 Komplementär und mindestens 1 Kommanditist
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter :
- Der Komplementär haftet gesamtschuldnerisch mit dem Gesellschaftsvermögen und seinem Privatvermögen
- Der Kommanditist haftet beschränkt mit seinem Anteil am Stammkapital
Société en commandite par actions (SCA) = Aktien- und Kommanditgesellschaft
- Mischung aus der SCS und der SA
- Anzahl der Gesellschafter: 1 Komplementär und mindestens 3 Kommanditisten
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital: 37 000 € wenn nicht börsennotiert und 225 000€ für eine börsennotierte SCA
- Haftung der Gesellschafter: gleich der herkömmlichen SCS
- Die Gründung einer SCA ermöglicht es einer Gesellschaft, Aktien zu platzieren, ohne die Geschäftsführung der Kommanditisten aufzugeben
Société civile = Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaftsform, die bei Aktivitäten aus dem zivilrechtlichen Sektor oft gewählt wird (Immobilienbranche, Freiberufler, Landwirtschaft)
- Wenn eine Société civile einen kommerziellen Zweck erfüllte, verliert sie ihre Gesellschaftsform und wird automatisch zu einer Handelsgesellschaft
- Anzahl der Gesellschafter: mindestens 2
- Gesellschafter : natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital : keine Vorgabe
- Haftung der Gesellschafter: unbeschränkt, also mit dem Vermögen der Gesellschaft und dem Privatvermögen, aber nicht gesamtschuldnerisch
Die folgenden Rechtsformen sind keine eigenen Gesellschaftsformen, sondern die Ein-Personen-Variante der oben genannten Gesellschaftsformen:
Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée (EURL)= Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Die Variante der Einmann-SARL: Entweder wurde sie von Anfang an von einem Allein- Gesellschafter gegründet oder sie ist durch die Zusammenlegung aller Anteile der SARL auf eine einzige Person entstanden
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Personen
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter: beschränkt auf die Einlage des Gesellschafters
- Unterschied zur SASU: der Inhalt der Satzung ist vom Gesetz strikt vorgegeben, was die Abläufe und Prozesse der Gesellschaft sicherstellt
Société par actions simplifiée unipersonnelle (SASU) = Vereinfachte Ein-Personen-Aktiengesellschaft
- Ein-Personen-Variante der SAS
- Gesellschafter: natürliche oder juristische Person
- Mindeststammkapital: 1 €
- Haftung der Gesellschafter: beschränkt auf die Einlage des Gesellschafters
Der Ablauf der Unternehmensgründung im Detail
Die Gründung einer Gesellschaft in Frankreich, ob Einzelunternehmen oder Gesellschaft, unterliegt vorherigen Bestimmungen.
Der Gründer
Der Ablauf, um in Frankreich eine Gesellschaft zu gründen, ist derselbe für Franzosen oder EU-Bürgern. Für Nicht-EU Bürger ist ein Aufenthaltstitel notwendig, um die Tätigkeit in Frankreich ausüben zu können. In jedem Fall muss die Person volljährig oder für volljährig erklärt sein.
Die Tätigkeit bestimmter Berufsgruppen stellt keine kaufmännische Tätigkeit dar (z. Bsp. Notar, Anwalt…). Der Unternehmer darf auch keinem Verbot für die Ausübung seiner Tätigkeit unterliegen, was der Fall sein kann, wenn er vorbestraft ist.
Der Ablauf im Einzelnen
Mehrere Schritte sind notwendig, um eine Gesellschaft zu gründen, manche betreffen nicht die Gründung eines Einzelunternehmens
Satzung
Als erstes muss seine Satzung verfasst werden.
Gleich welche Gesellschaftsform gewählt wurde (SARL, EURL,…) bestimmte Angaben müssen in allen Satzungen enthalten sein, darunter die Rechtsform, die Firma, die Höhe des Stammkapitals, die Adresse des Gesellschaftssitzes, die Dauer der Gesellschaft, der Gesellschaftszweck (die ausgeübte Tätigkeit, für die sie gegründet wurde) und die von den Gesellschaftern geleisteten Einlagen. Die Satzung einer französischen Gesellschaft ist in der Regel viel detaillierter als die einer deutschen Gesellschaft.
Anschrift
Für die Gesellschaft/das Unternehmen muss eine Verwaltungs- und Steueradresse angegeben werden, die auf allen Dokumenten aufzuführen ist.
Stammkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft muss hinterlegt werden. Dazu muss jeder Gesellschafter Geld auf das für die Gesellschaft eröffnete Geschäftskonto überweisen. Die Bank stellt dann eine Bescheinigung aus, mit der die Satzung fertiggestellt und die Eintragung der Gesellschaft beantragt werden kann. Sobald die Gesellschaft bei der einheitlichen Verwaltungsbehörde für Unternehmen (guichet des formalités des entreprises) eingetragen ist, wird das Stammkapital eingezahlt. Das heißt, es wird dem Vermögen der Gesellschaft zugeordnet und kann zur Bezahlung von Verpflichtungen der Gesellschaft verwendet werden.
Dieser letzte Schritt in Bezug auf das Stammkapital ist für Einzelunternehmen nicht verpflichtend.
Gründungsanzeige
Eine Gründungsanzeige kann veröffentlicht werden und dient dazu, Dritte über die Existenz der Gesellschaft und ihre Hauptmerkmale zu informieren. Die Bekanntmachung muss zwingend über ein Kommunikationsträger erfolgen, das zur Aufnahme von gesetzlichen Anzeigen berechtigt ist.
Ein Antrag auf Veröffentlichung kann bei einem Online-Pressedienst (SPEL) gestellt werden.
Eintragung im Unternehmensregister
Die Gesellschaft/das Unternehmen muss seit dem 1. Januar 2023 im nationalen Unternehmensregister (RNE) eingetragen sein. Der Antrag auf Eintragung erfolgt online über die einheitliche Verwaltungsbehörde für Unternehmen (Guichet des formalités des entreprises), auch nur Guichet unique genannt. Sie müssen sich lediglich über FranceConnect anmelden, ein Formular ausfüllen und die geforderten Unterlagen einreichen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind, wird das Unternehmen eingetragen und die SIREN- und SIRET-Nummer sowie der APE-Tätigkeitscode werden automatisch ab der Eintragung ausgehändigt, es ist kein Antrag erforderlich.
Die SIREN-Nummer (Système d’Identification du Répertoire des Entreprises) ist ein eindeutiger, neunstelliger INSEE-Code und die Identifikationsnummer eines Unternehmens, die den Zugriff auf alle seine rechtlichen und finanziellen Informationen ermöglicht. Sie gilt in ganz Frankreich.
Die SIRET-Nummer (Système d’Identification du Répertoire des Etablissements) besteht aus 14 Ziffern (9 Ziffern des SIREN und 5 Ziffern, die spezifisch für die Einrichtung sind) und ermöglicht die geografische Identifizierung des Unternehmens und jeder Einrichtung, aus der es besteht.
Der Tätigkeitscode APE (Activité Principale Exercée) besteht aus 4 Ziffern und einem Buchstaben und ermöglicht es den Hauptgeschäftszweigs des Selbstständigen oder der Gesellschaft zu identifizieren.
Andernfalls wird bei unvollständigen Unterlagen eine Empfangsbestätigung verschickt, in der die fehlenden Unterlagen aufgeführt sind, die innerhalb von 15 Arbeitstagen nachzureichen sind.
Welche Förderungen sind möglich?
Frankreich ist ein Land, das die Gründung von Gesellschaften durch Fördermaßnahmen begünstigt.
- Für Personen, die in Frankreich Anspruch auf Arbeitslosengeld haben:
- Finanzielle Unterstützung bei der Gründung oder die Übernahme einer Gesellschaft (ACRE – l’aide à la création ou à la reprise d’une entreprise ) durch die vorläufige Freistellung von Sozialabgaben bei Beginn der Tätigkeit
- Finanzielle Unterstützung bei der Gründung oder die Übernahme einer Gesellschaft (ACRE) vom französischen Arbeitsamt (France Travail) in Form einer Barauszahlung statt der Beibehaltung der Sozialleistung zur Rückkehr ins Arbeitsleben ARE (allocation d’aide au retour à l’emploi)
- Nationale Förderprogramme wie die der Bpifrance (Staatliche Investmentbank), bei der man zu vorteilhaften Bedingungen Kredite aufnehmen kann, aber auch europäische Förderprogramme, wie zum Beispiel Bourse French Tech, Gelder, die an innovative Start-Ups ausgezahlt werden
- Regionale Förderprogramme wie zum Beispiel Région Sud Investissement in der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur oder Pack Relocalisation in der Region Auvergne-Rhône-Alpes
- Subventionsanträge können auch individuell mit den Regionen verhandelt werden in Betracht auf die positiven Auswirkungen und die Arbeitsplatzschaffung des Vorhabens in der Region
- Solidarische Darlehen, Ehren-Darlehen und/oder Zuschüsse abhängig von der Geschäftsbranche der Gesellschaft
- Steuerliche Förderungen in Forme einer Steuergutschrift für innovative Vorhaben. Achtung, die Anforderungen für die Bewerber sind hierbei anspruchsvoll und werden vom Fiskus streng kontrolliert
Fazit
Frankreich bietet zahlreiche Vorteile für deutsche Unternehmensgründer, darunter ein dynamisches wirtschaftliches Umfeld, staatliche Förderprogramme und effiziente Gründungsprozesse. Der Zugang zu finanziellen Unterstützungen für Start-ups und ein breites Angebot an qualifizierten Arbeitskräften dank des exzellenten Bildungssystems sind weitere Pluspunkte. Die strategische Lage und gut ausgebaute Infrastruktur erleichtern den internationalen Handel, während der große Verbrauchermarkt Wachstumspotenzial bietet.
Das Elsass ist besonders attraktiv durch deutschsprachige Mitarbeiter und die Nähe zu Deutschland, was den Zugang zum deutschsprachigen Markt vereinfacht.
Françoise Berton, französische Rechtsanwältin
Alle Urheberrechte vorbehalten
Bild: Bartek