Bald eine Novellierung des Hamon-Gesetzes zum französischen Unternehmenskauf im Macron-Gesetz?

15.04.15
Das Hamon-Gesetz zum Unternehmenskauf und Information
Das Hamon-Gesetz zum Unternehmenskauf und Information
Das Hamon-Gesetz zum Unternehmenskauf und Information

Die Diskussionen über das Macron-Gesetz („Loi Macron“) im Senat seit dem 8. April 2015 und das Informationsrecht der Arbeitnehmer beim französischen Unternehmenskauf

Der Gesetzesentwurf zum Macron-Gesetz, so wie er der französischen Nationalversammlung am 17. Februar 2015 vorgelegt wurde, hatte ursprünglich keinen Bezug zum Unternehmenskauf. Da die französische Regierung jedoch am 18. März 2015 bekanntgegeben hatte, dass ein anderes Gesetz, und zwar das Hamon-Gesetz „für eine soziale und solidarische Volkswirtschaft“ vom 31. Juli 2014, wegen der vielen Kritiken, die insbesondere von den M&A-Experten geäußert wurden, bald verändert werden müsste, haben die Senatoren das Macron-Gesetz zum Anlass genommen, in dieser Sache aktiv zu werden. Da die Senatoren bisher keine konkrete Handlung der Regierung feststellen konnten, haben sie im Rahmen der Debatte über den Gesetzesentwurf des Macron-Gesetzes aus eigener Initiative zwei Änderungen des Hamon-Gesetzes vorgeschlagen.

Warum das Hamon-Gesetz über das Informationsrecht der Arbeitnehmer anlässlich von Unternehmenskäufen reformiert werden sollte

Seit dem 1. November 2014 haben laut Hamon-Gesetz KMUs mit bis zu 249 Beschäftigten ihre Angestellten über das Angebot eines Interessenten zum Erwerb ihres Unternehmens zu informieren, damit die Mitarbeiter, wenn sie dies wünschen, selbst ein Kaufangebot zum Erwerb dieses Unternehmens innerhalb von einer Frist von bis zu zwei Monaten ab dem Informationszeitpunkt abgeben können.

Diese neue Regelung des Hamon-Gesetzes, die in Hast vorbereitet und abgestimmt wurde, ist problematisch:

  • Begeht der Arbeitgeber anlässlich der Information der Arbeitnehmer den geringsten Fehler, so ist der Unternehmenskauf nichtig. Diese Nichtigkeit kann auch erst nach mehreren Jahren nach dem Verkauf des Unternehmens gerichtlich festgestellt werden;
  • Die Informationspflicht der Arbeitnehmer aus dem Hamon-Gesetz anlässlich von Unternehmenskäufen kann außerdem zur Folge haben, dass die Mitarbeiter zwei Monate lang unnötig alarmiert sind und infolgedessen den zwischen den Parteien bereits vvereinbarten Unternehmenskauf in Gefahr bringen. Weiterhin ist diese Gesetzgebung im Falle der Beteiligungsübertragung innerhalb des Konzerns (bei interner Umstrukturierung) ungeeignet;
  • Schließlich wird es für die Arbeitnehmer schwierig sein, innerhalb der kurzen Frist von 2 Monaten eine Finanzierung für den Erwerb ihres Unternehmens zu finden, weswegen die den Arbeitnehmern eröffnete Möglichkeit in der Praxis unrealistisch scheint.

Konkrete Vorschläge der Senatoren und ihre Erfolgschancen

Abstimmung gegen die Informaitonspflicht der Arbeitnehmer im UnternehmenskaufDie Senatoren sind mehrheitlich der aktuellen Gesetzgebung entgegengesetzt. Zwei Änderungsanträge, die diese Woche und nächste Woche im Rahmen der Debatten zum Macron-Gesetz diskutiert werden und über die am 6. Mai abgestimmt werden soll, wurden dem Senat vorgelegt. Das Ziel dieser zwei Änderungsanträge ist es, die schwerwiegenden Nachteile, die das Hamon-Gesetz mit sich bringt, zu beseitigen.

Die Änderungen beabsichtigt die beinahe Neutralisierung der aktuellen Gesetzgebung, indem sie dessen Anwendung ausschließlich auf Gesellschaften, die eine vorzeitige Auflösung in Erwägung ziehen, begrenzt. Außerdem sieht der vorgeschlagene Text keine Sanktion bei Verletzung der Informationspflicht vor.

Aus diesem Grund wird die Regierung mithilfe ihrer Mehrheit in der Nationalversammlung mit großer Wahrscheinlichkeit gegen diese Änderungsanträge vorgehen. Bis heute hat die Regierung, trotz ihrer Ankündigungen am 18. März 2015 jedoch selbst noch keine Gesetzesänderung vorgelegt. Das Wirtschaftsministerium hat sich noch nicht weiter zu diesem Thema geäußert. Es können also noch Überraschungen kommen und die endgültige Novellierung wird erst im Juni dieses Jahres bekanntgegeben.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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