Neue Pflichtangabe auf Rechnungen

18.02.13
Pflichtangaben auf Rechnungen in Frankreich
Pflichtangaben auf Rechnungen in Frankreich
Pflichtangaben auf Rechnungen in Frankreich

Umsetzung in Frankreich des Europarechts bezüglich der Rechnungsstellung

Das französische Gesetz vom 22.03.2012 und die Durchführungs-Verordnung vom 2.10.2013 setzen im französischen Wirtschaftsrecht eine europäische Richtlinie vom 16.02.2011 um. In einem vorherigen Artikel hatten wir bereits die neuen Bestimmungen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr in Europa dargelegt. Diese Bestimmungen sind im französischen Recht seit dem 01.01.2013 anwendbar.

Wir weisen darauf hin, dass man seit dem 01.01.2013 im Geschäftsverkehr darauf achten muss, dass die richtigen Pflicht-Angaben auf den Rechnungen und in den AGBs angegeben werden (Artikel L441-3 und L441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs).  Der Betrag der Pauschalentschädigung für die Beitreibungskosten i.H.v. Eur 40,00 (Art.D441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs) muss auf diesen Unterlagen angegeben und es muss darauf hingewiesen werden, dass dieser Betrag von Rechts wegen im Falle des Zahlungsverzugs dem Gläubiger zu zahlen ist.

Sind die Beitreibungskosten höher als die vorgenannte Pauschalentschädigung, kann der Gläubiger eine weitere Entschädigung beantragen. Die Entschädigung muss durch Belege bewiesen werden. In Ermangelung dieser Pflichtangaben auf der Rechnung  nach französischem Recht kann es teuer werden, da es sich um eine Straftat handelt. Ein Versäumnis auf Rechnungen kann mit einer Geldstrafe bis zu 75 000,00 Euro sowie in den AGBs mit einer Geldstrafe bis zu 15 000,00 Euro belegt  werden.

Umsetzung des europäischen Rechts ins deutsche Recht

Im deutschen Recht wurde der Gesetzesentwurf vom August 2012 noch nicht verabschiedet. Der Entwurf sah eine Änderung des §288 BGB vor, indem die Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten eingefügt wird. Die Umsetzungsfrist nach der europäischen Richtlinie vom 16.02.2011 wird  zum 16.03.2013 ablaufen.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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