Anfechtung der unterzeichneten Niederschrift über das Wahlprogramm durch die Gewerkschaft

19.01.22
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Anfechtung der unterzeichneten Niederschrift über das Wahlprogramm durch die Gewerkschaft
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Eine unterzeichnete Niederschrift über das Wahlprogramm kann von Gewerkschaftsorganisationen vor Gericht angefochten werden, wenn sie Bestimmungen entgegen der öffentlichen Ordnung enthält, insbesondere wenn diese die allgemeinen Grundsätze des Wahlrechts missachten. Der französische BGH, der Kassationshof, hat die Bedingungen, unter denen eine Niederschrift über das Wahlprogramm angefochten werden kann, in seiner Entscheidung vom 24.11.2021 klargestellt (BGH, Kammer für Sozialsachen, 24.11.2021, Nr. 20-20.962).

Die widersprüchliche Position einer Gewerkschaft, die eine von ihr bereits unterzeichnete Niederschrift aufheben will

Die unterzeichnete Niederschrift über das Wahlprogramm ist ein Dokument, in dem der Arbeitgeber und die Gewerkschaftsorganisationen sich geeinigt haben über die materielle Organisation der Wahlen von Betriebsratsmitgliedern in Frankreich. Es ist Sache des Arbeitgebers, die Gewerkschaftsorganisationen zur Aushandlung der genannten Niederschrift einzuladen. Sie spiegelt die Dynamik des Dialogs zwischen dem Arbeitgeber und den Gewerkschaften wider und ist das Ergebnis einer zwischen diesen beiden Einheiten ausgehandelten Übereinkunft. Es erscheint daher widersprüchlich, dass eine Gewerkschaft, nachdem sie ihr Einverständnis gegeben hat, die unterzeichnete Niederschrift über das Wahlprogramm anfechten möchte.

Im vorliegenden Fall wollte die betroffene Gewerkschaft die Aufhebung der Niederschrift aus dem folgenden Grund: Eine der Bestimmungen der unterzeichneten Niederschrift über das Wahlprogramm verletzte ihrer Meinung nach einen allgemeinen Grundsatz des Wahlrechtes, und zwar die Bedingungen der Betriebszugehörigkeit in dem Unternehmen der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft hatte jedoch bei der Aushandlung der Niederschrift keine Vorbehalte geäußert. Hat sie also das Recht, die von ihr unterzeichnete Niederschrift über das Wahlprogramm im Nachhinein anzufechten?

Die vom Kassationshof klargestellten Anfechtungsbedingungen einer unterzeichneten Niederschrift über das Wahlprogramm

Grundsätzlich können Gewerkschaftsorganisationen bei einer Verletzung eines Wahlrechtsgrundsatzes die Gültigkeit einer Niederschrift über das Wahlprogramm anfechten. Der Kassationshof hat jedoch in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass eine Gewerkschaft, die die Niederschrift unterzeichnet oder Kandidaten zur Wahl aufgestellt habe, ohne dabei Vorbehalte zu äußern, die Gültigkeit der genannten Niederschrift nicht mit einem Aufhebungsantrag des Ergebnisses nach dessen Verkündung anfechten könne. Diese Regel gelte auch dann, wenn sich die Gewerkschaft auf die Missachtung eines allgemeinen Wahlrechtsgrundsatzes berufe.

Die Gewerkschaft muss bei der Unterzeichnung Vorbehalte geäußert haben, um die unterzeichnete Niederschrift über das Wahlprogramm anzufechten

Im vorliegenden Fall hat die frz. Gewerkschaft CGT-Intérim eine Niederschrift angefochten, die sie am 01.07.2019 gemeinsam mit anderen Gewerkschaften (UNSA, CFE-CGC, CFDT) unterzeichnet hatte. Die Niederschrift war im Rahmen der Einführung eines Betriebsrates in der Zeitarbeitsfirma Supplay unterzeichnet worden. Der erste Durchgang der Wahlen fand am 14.11.2019 statt; die Ergebnisse waren am selben Tag verkündet worden.

Am 02.12.2019 entschied die Gewerkschaft CGT-Intérim, die Niederschrift anzufechten, um die Wahlen aufzuheben, obwohl sie bei der Unterzeichnung keine Vorbehalte geäußert und Kandidaten zur Berufswahl aufgestellt hatte. Das Erstgericht Saint-Quentin befand den Antrag der Gewerkschaft als zulässig mit der Begründung, dass die angefochtene Niederschrift einen allgemeinen Grundsatz des Wahlrechtes verletze.

Der Kassationshof war jedoch der Ansicht, dass das Gericht Artikel L. 2314-6 des frz. Arbeitsgesetzbuches bezüglich der Gültigkeitsbedingungen einer unterzeichneten Niederschrift über das Wahlprogramm verletzt hat. Er weist folglich darauf hin, dass, auch wenn eine Niederschrift den Wahlrechtsgrundsätzen widersprechende Bestimmungen enthalte, eine Gewerkschaft, die ohne Äußerung von Vorbehalten entweder die Niederschrift unterzeichnet oder einen Kandidaten aufgestellt habe, nach Verkündung der Ergebnisse die Gültigkeit dieser Niederschrift vor Gericht nicht mehr anfechten könne.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: REDPIXEL

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