Abfindung bei fristloser Kündigung

26.03.18
Abfindung wegen Urlaub
Abfindung bei fristloser Kündigung
Abfindung wegen Urlaub

Das grobe Verschulden

Das französische Arbeitsrecht gibt eine Skala für Verschulden der Arbeitnehmer vor, die im Rahmen einer Kündigung insbesondere Einfluss auf die Höhe der Beträge und Abfindungen hat, zu denen der Arbeitnehmer berechtigt ist oder nicht.

Wenn einem Arbeitnehmer aufgrund eines einfachen Verschuldens (also mit einem gültigen Kündigungsgrund aber ohne schweres Verschulden) gekündigt wird, so handelt es sich im französischen Arbeitsrecht um eine ordentliche Kündigung.

Wird einem Arbeitnehmer ordentlich gekündigt, so erhält er bei Vertragsende folgende Abfindungen bei Vertragsende:

  • eine gesetzliche Entschädigung, die ihm ab einer Betriebszugehörigkeit von 8 Monaten zusteht und die gemäß seiner Betriebszugehörigkeit berechnet wird
  • eine Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist, wenn während dieser nicht gearbeitet wurde
  • eine Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub

Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kündigung, machen es ein grobes Verschulden (faute grave) und ein vorsätzliches Verschulden (faute lourde) unmöglich, den Arbeitnehmer weiter im Unternehmen zu beschäftigen, selbst während des begrenzten Zeitraums der Kündigungsfrist. Beispielsweise können regelmäßige und ungerechtfertigte Fehlzeiten und Verspätungen einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen (frz. Kassationshof, 18.03.1987, Urteil Nr. 84-40.716). Der Diebstahl stellt im Regelfall ein vorsätzliches Verschulden dar.

Beträge, die dem fristlos gekündigten Arbeitnehmer wegen vorsätzlichem Verschulden nicht zustehen

Das grobe Verschulden gemäß Art. L 1234-5 und L 1234-9 des frz. Arbeitsgesetzbuchs führt dazu, dass der Arbeitnehmer keine Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist und keine Kündigungsentschädigung erhält. Der Arbeitgeber muss also keine Ausgleichszahlung für die Kündigungsfrist zahlen, da das grobe Verschulden das sofortige Verlassen des Unternehmens durch den Arbeitnehmer zur Folge hat.

Gleiche Regelung für ein vorsätzliches Verschulden

Auch ein vorsätzliches Verschulden bringt den Arbeitnehmer um die Kündigungsentschädigung. Das vorsätzliche Verschulden sanktioniert in der Tat ein noch fragwürdigeres Verhalten als das grobe Verschulden: Es wird eine böswillige Absicht des sanktionierten Arbeitnehmers unterstellt.

Der Arbeitsvertrag kann jedoch die Zahlung dieser Abfindung vorsehen und somit von den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes abweichen. Dies ist allerdings in der Praxis sehr selten der Fall.

Pflicht zur Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub bei vorsätzlichem Verschulden

Seit dem 03.03.2016 wird die Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub für jede Art der Beendigung des Arbeitsvertrages geschuldet. Das Verfassungsgericht hat die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes, die den Wegfall dieser Ausgleichszahlung bei einem vorsätzlichen Verschulden des Arbeitnehmers vorsahen, für verfassungswidrig erklärt. Vor diesem Urteil des Verfassungsgerichts erhielt ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer keine Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub.

Das Urteil des Verfassungsgerichts schlug bei den Arbeitgebern ein wie eine Bombe. Sie verstanden nicht, weshalb sie ihren schuldigen Arbeitnehmern überhaupt etwas auszahlen sollten.

Die Argumentation des Verfassungsgerichts hängt mit einem Grundsatz des französischen Rechts zusammen, wodurch die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer wiederhergestellt werden musste: Manche Arbeiter, die bei einer Kasse für bezahlten Urlaub versichert waren, wie das Baugewerbe, erhielten eine Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub, selbst bei fristloser Kündigung.

Das Verfassungsgericht vertrat die Meinung, dass diese Tatsache gegen den Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung verstößt: Alle Arbeitnehmer müssen also Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für den bezahlten Urlaub haben, unabhängig vom Kündigungsgrund.

Die Möglichkeit für Arbeitnehmer weitere Lohnforderungen geltend zu machen

Ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer verlässt das Unternehmen nicht mit leeren Händen. Der Arbeitgeber muss ihm eine Endabrechnung erstellen und ihm die noch geschuldeten Beträge für Löhne und Lohnnebenkosten zahlen.

Des Weiteren, sollte der fristlos gekündigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die üblichen Entschädigungen haben, kann er vor Gericht jedoch in manchen Fällen die Zahlung anderer Beträge von seinem Arbeitgeber fordern, falls er beispielsweise nachweisen kann, dass er Überstunden geleistet hat, welche während seiner Arbeitsbeziehung zu keinem Zeitpunkt ausgezahlt wurden oder falls er nachweist, dass ihm seine variable Vergütung nicht oder nur unvollständig ausgezahlt wurde.

Unabhängig von der Begründung der Kündigung kann ein fristlos gekündigter Arbeitnehmer vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen bekommen, wenn er nachweisen kann, dass das Kündigungsverfahren gemäß den Vorschriften des Arbeitsgesetzes bezüglich der Formen nicht beachtet wurde. Wenn ein Verfahrensfehler vor Gericht nachgewiesen wird, muss der Arbeitgeber für diesen Schaden aufkommen, unabhängig vom Kündigungsgrund.

Françoise Berton, französische Rechtsanwältin

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Bild: weyo

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